Hallo,
bei uns wurde festgestellt, dass die Rechtsschutzversicherung nicht vom Antragsteller unterschrieben wurde; d.h. der Antragsteller ist mein Mann, da ich diesen Antrag als Ehefrau unterschrieben habe, fragen wir uns, ob wir diesen jetzt kündigen können bzw. ist er überhaupt rechtskräftig? Der Vertreter hat nicht dergleichen gesagt.
Vielen Dank für die Hilfe.
Rechtsschutzversicherung - Vertrag nicht vom Antragsteller unterschrieben - Kündigung
7. August 2006
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Frage vom 7. August 2006 | 11:07
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 2x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung - Vertrag nicht vom Antragsteller unterschrieben - Kündigung
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#1
Antwort vom 7. August 2006 | 19:57
Von
Status: Lehrling (1365 Beiträge, 982x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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