Hallo,
folgende Situation. Beim Start eines neuen Jobs hat AN, für sich und die Familie mehrere Reisen im Zeitraum von einem Jahr bei einem großen Ferienpark gebucht. AN erhielt die Kündigung (während der Probezeit). Nun muss der AN gezwungenermaßen die Reisen stornieren, da die bei PayPal geleisteten Anzahlungen nicht mehr bezahlt werden können, geschweige denn die restlichen Zahlungen. AN hat für alle Reisen eine All Inclusive Versicherung bei der Europ-Assistance abgeschlossen.
In den Bedingungen der Versicherung steht:
Zitat:Stornieren einer Reise: Anzahlungen oder jeder, an den Reiseveranstalter zugeschossenen Betrag
sofern der Versicherte seine Reise vor der Abfahrt stornieren muß, aufgrund: [...] 2/ Eines beruflichen
Ereignisses; [...] 4/ Jeglicher gerechtfertigten Ursache
Soweit, so gut. Jetzt kommen die Bedingungen:
Zitat:BERUFLICHES EREIGNIS
[...]
- Entlassung der versicherten Person, ihres Ehepartners, Lebensgefährten oder Lebenspartners, sofern die Einladung zum diesbezüglichen Vorgespräch nicht vor dem Abschlussdatum dieses Vertrags und/oder der Buchung des versicherten Aufenthalts eingegangen ist.
Antritt einer neuen Stelle oder eines bezahlten Praktikums, die/das vor oder während der Reise beginnt, sofern die versicherte Person zuvor als arbeitslos gemeldet war und es sich hierbei nicht um einen Auftrag einer Zeitarbeitsfirma handelt. Dieser Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn die versicherte Person nach Abschluss dieses Vertrags eine unbefristete Anstellung erhält, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Buchung des Aufenthalts bereits im Rahmen eines befristeten Vertrags im selben Unternehmen beschäftigt war.
- Die Streichung oder Änderung des bezahlten Urlaubs, den der Arbeitgeber des Versicherten vor der Buchung der versicherten Reise bestätigt hatte, durch den Arbeitgeber des Versicherten, wodurch der
Versicherte daran gehindert wird, die Reise anzutreten.
oder
Zitat:REISERÜCKTRITT AUS GERECHTFERTIGTEM GRUND
Wir gewähren Ihnen die Versicherungsleistung abzüglich einer Selbstbeteiligung und eines Mindestbetrags, die in der Leistungsübersicht angegeben sind:
- im Fall eines zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags unvorhersehbaren Rücktritts, der sich Ihrer Kontrolle entzieht und gerechtfertigt ist,
- sowie im Fall eines Rücktritts aus berechtigtem Grund von einer oder mehreren Personen, die gemäß diesem Vertrag den Status einer versicherten Person hat/haben.
AN hat mit Versicherung telefoniert, was bei einer Kündigung einzureichen ist. Als Bedingung für die Erstattung sei eine betriebsbedingte Kündigung. Problem ist nur, dass während der Probezeit kein Grund genannt werden muss.
Grundvoraussetzung für die Erstattung der Anzahlung ist, dass eine Storno-Rechnung des Anbieters vorgeweisen werden muss. Die Angst des AN ist nun, dass er die Reise storniert und die Kosten der Anzahlung verliert, weil die Versicherung nicht zahlt.
Mit der Kündigung kann der AN folglich nun auch nicht den bezahlten Urlaub antreten. Die Sache ist nun, kann der AN der Versicherung nun den Fall der Kündigung angeben; darf die Versicherung dann selbstständig "entscheiden" ob es nun eine berufsbedingte oder eine "gerechtfertigte" Stornierung ist?
Vielen Dank für die Betrachtung dieser Situation und für mögliche Lösungsvorschläge.
Gruß