Reklamation wegen angeblichen Planungsfehlern

14. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
birke77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Reklamation wegen angeblichen Planungsfehlern

Wegen angeblicher Planungsfehler hat ein Kunde uns eine Gegenrechnung gestellt, ohne eine detaillierte Aufstellung seiner Reparaturkosten oder näherer Begründung zu beschreiben.
Die Rechnungen, die wir für unsere Arbeiten gestellt haben, sind seit mehr als 6 Wochen fällig. Info: (Seine Reklamierte Summe beträgt nur einen Bruchteil der offenen Forderung. Der angebliche Planungsfehler, also die Berücksichtigung einer bestimmten Belastung, war im Lastenheft nicht explizit gefordert)

Darf er überhaupt unsere Rechnungen mit seiner Reklamation verrechnen und die Zahlung zurückhalten?
Muss ich gegen seine Rechnung innerhalb einer Frist Ein-/ oder Widerspruch einlegen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
skweb
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 36x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Werkvertrag handelt.

Im Bezug auf die Reparaturkosten erlangt der Auftragnehmer nur dann ein Selbsthilferecht im Sinne von § 637 Abs.1 BGB , sofern eine von ihm gesetzte Frist zur Nacherfüllung oder Korrektur fruchtlos abgelaufen ist. - Die Kosten hierfür müssen vom Auftragnehmer übernommen werden (und vom Auftraggeber nachgewiesen werden).

Um weitere Aussagen machen zu können, bedarf es natürlich einer genaueren Beschreibung der Sache, hinsichtlich folgender Punkte:

- Hat eine schriftliche Abnahme stattgefunden?
- Hat der Besteller eine Nacherfüllungsfrist gesetzt?
- Welche Art von Mängeln bestehen (schwerwiegend oder unerheblich)?

quote:<hr size=1 noshade>Muss ich gegen seine Rechnung innerhalb einer Frist Ein-/ oder Widerspruch einlegen? <hr size=1 noshade>


Es ist anzuraten, innerhalb von 30 Tagen (bzw. der Zahlungsfrist) Widerpsruch gegen die Rechnung oder spätestens gegen die anschließende Mahnnung zu erheben, da andernfalls ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden kann.

Gruß



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