Reparaturmehrkosten im Kaufvertrag ausgenommen

3. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
RaMi2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparaturmehrkosten im Kaufvertrag ausgenommen

Es geht um ein Paar Hörgeräte mit Aufzahlung.
Das sind Hörgeräte, die über solche hinausgehen, die von der Krankenkasse vorrständig übernommern werden. Die Krankenkasse übernimmt dann beim Kauf auch nur einen Anteil der Kosten. Bei den vollständig übernommennen Geräten, werden auch Kosten für Reparaturen in den nächsten 6 Jahren übernommen.
Beim Käufer des teureren Geräts steht in der Empfangsbestätigung u.a.

"Ich bin darüber informiert worden, dass die aus der Mehrleistung bei einem Hörgerät mit privater Aufzahlung resultierenden Reparaturmehrkosten auch zu meinen Lasten gehen."

Frage: Was ist, wenn die Mehrkosten nicht aufgeschlüsselt sind, bzw. nicht aufschlüsselbar sind?
Letzteres tritt ein, wenn z.Bsp. der externe Lautsprecher (bei Hörgeräten nennt man sie Ex-Hörer) ersetzt werden muss. Denn der ist derselbe.

Gruß RaMi


-- Editiert von RaMi2 am 04.07.2018 15:00

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