Restguthaben Auszahlung

29. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Frokon
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Restguthaben Auszahlung

Hallo

ich hatte bei LIDL Connect einen Vertrag wo noch 5€ Restguthaben drauf waren. Ich habe meinen Vertrag bei LIDL Connect gekündigt und man schrieb mir ich soll mich gedulden wenn nach ca. 1 Monat mein Vertrag gekündigt ist bekomme ich mein Geld. Nach einem Monat und einer erneuten Mail hieß es die Restguthabenauszahlung wurde veranlasst es kann aber 6 Wochen dauern bis ich mein Geld bekomme. Nach den 6 Wochen war immer noch das Geld nicht da. Auf mehrere weitere Emails wurde teilweise nicht reagiert. Dann hat man plötzlich gesagt es wurde schon veranlasst. Auf meine Mahnung mit Fristsetzung zur Auszahlung und dass Lidl Connect in Verzug ist wurde nicht reagiert.

Wie bekomme ich an meine 5 Euro bzw. wie kann ich LIDL Connect eine reindrücken. Ich brauche die 5€ nicht aber es geht ums Prinzip.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Frokon):
Auf meine Mahnung mit Fristsetzung

Fristsetzung nach Datum? Mit gerichtsfestem Zustellnachweis?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Frokon
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Fristsetzung nach Datum? Mit gerichtsfestem Zustellnachweis?


Genau eine Frist von 10 Tagen. Ich habe auch nochmal die IBAN genannt. Ich habe es per Email geschickt.
Allerdings habe ich eine Eingangsbestätigung erhalten.

Wie soll ich am Besten vorgehen?

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)

Die Auszahlung nochmals schriftlich und nachweisbar (klassische Briefpost, Einwurfeinschreiben) anmahnen.
Dann sind von den 5€ Guthaben schon mal 3€ für das Porto verbraucht - aber wenn es ums Prinzip geht ...

Ansonsten: Die Auszahlung erfordert, dass derjenige, der die Auszahlung haben will identisch (Name und Adresse) mit demjenigen ist, auf den die SIM-Karte registriert ist. Eventuell muss vorher die SIM-Karte umregistriert / die Benutzerdaten geändert werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Frokon
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Auszahlung nochmals schriftlich und nachweisbar (klassische Briefpost, Einwurfeinschreiben) anmahnen.


Ich habe eine Reaktion auf meine Email bekommen. Des Weiteren habe ich in meiner Email das Schreiben als pdf Datei mit schriftlicher Unterschrift eingefügt. Es ist definitiv angekommen und durch die Empfangsbestätigung und Reaktion nachweisbar! Zählt das trotzdem nicht?

Zitat (von drkabo):
Dann sind von den 5€ Guthaben schon mal 3€ für das Porto verbraucht - aber wenn es ums Prinzip geht ...


Stellen Sie sich das so vor. Ich schreibe unvoreingenommen eine nette Email und denke dabei "alles ist in Ordnung" Dann denke ich vielleicht haben Sie meine Mail nicht gelesen. Danach denke ich vielleicht haben Sie mich falsch verstanden und irgendwann platz mir der Kragen.

Hätte ich keinen Anspruch auf die 3€ wenn ich das zusätzlich als Einschreiben verschicke?

Zitat (von drkabo):
Ansonsten: Die Auszahlung erfordert, dass derjenige, der die Auszahlung haben will identisch (Name und Adresse) mit demjenigen ist, auf den die SIM-Karte registriert ist. Eventuell muss vorher die SIM-Karte umregistriert / die Benutzerdaten geändert werden.


Passt bei mir.

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#5
 Von 
Frokon
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir hier jemand helfen zwecks dem weiteren Vorgehen?

Zitat (von Frokon):
Ich habe eine Reaktion auf meine Email bekommen. Des Weiteren habe ich in meiner Email das Schreiben als pdf Datei mit schriftlicher Unterschrift eingefügt. Es ist definitiv angekommen und durch die Empfangsbestätigung und Reaktion nachweisbar! Zählt das trotzdem nicht?


Ist meine Mahnung nun gültig oder nicht? Falls ja beantrage ich einen Mahnbescheid mit einer Frist von 2 Wochen. Welche Kosten kann ich dort anführen?

Ich nehme mal an, die 5€ + 5% Zinsen sowie die Kosten für den Mahnbescheid.

Falls die Gegenseite dem Mahnbescheid widersprechen würde müsste ich am Besten mit Hilfe eines Anwalts klagen. Habe ich das so richtig verstanden?

-- Editiert von Frokon am 01.05.2021 21:41

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
Ist meine Mahnung nun gültig oder nicht? Falls ja beantrage ich einen Mahnbescheid mit einer Frist von 2 Wochen. Welche Kosten kann ich dort anführen?
Ich nehme mal an, die 5€ + 5% Zinsen sowie die Kosten für den Mahnbescheid.

Ja

Zitat:
Falls die Gegenseite dem Mahnbescheid widersprechen würde müsste ich am Besten mit Hilfe eines Anwalts klagen. Habe ich das so richtig verstanden?

Ja

Vermutung 1: Sie werden keinen Anwalt finden, der die Klage für die gesetzlichen Gebühren übernimmt.

Lidl-Connect ist doch Vodafone. Vodafone ist zwar manchmal ein Saftladen, aber eher nicht dafür bekannt, dass dort Geld "verschwindet".
Daher Vermutung 2: Das Geld wird kommen, ohne dass Sie einen Mahnbescheid beantragen müssen. Man braucht halt Geduld.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Frokon
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Daher Vermutung 2: Das Geld wird kommen, ohne dass Sie einen Mahnbescheid beantragen müssen. Man braucht halt Geduld.


Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich kanns ja nochmal versuchen. Es sind aber mittlerweile über 4 Monate nach Verzug vergangen. Also nein ich denke nicht, dass da noch was kommt. Wäre die Lastschrift innerhalb der letzten 8 Wochen gewesen würde ich die Lastschrift zurückbuchen. So kann ich aber nichts machen.

-- Editiert von Frokon am 07.05.2021 01:23

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)

Na dann:
https://www.online-mahnantrag.de/

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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