Folgende Problematik: Beim ordnen meiner Dokumente sah ich dass ich eine Restschuldversicherung bei meinem damaligen Autokauf abgeschlossen hatte(Kredit über 48 Monate). Diese hab ich sofort gekündigt da in meinen Unterlagen stand dass ich Sie monatlich kündigen kann: „Sie können das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats in Textform kündigen" Die Versicherung lässt mich aber erst zum Februar 2022 aus dem Versicherungsverhältnis da die Versicherung auf den §11 Abs. 4 VVG verweist. Wer hat nun recht? Des Weiteren muss der Versicherer mir gem. §8 Abs. 2 Nr.1 VVG die Vertragsbestimmungen zuschicken damit die Widerrufsfrist beginnt. Da diese aber fehlerhaft sind, gilt auch die Widerrufsfrist nicht oder? Und zu guter letzt habe ich gem §8 Abs. 2 Nr. 2 VVG nie eine Widerrufsbelehrung erhalten. Somit habe ich doch eine ewige Widerrufsfrist oder nicht? Ich danke euch im Voraus! Grüße!
Restkreditversicherung lässt mich nicht kündigen
27. Oktober 2019
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Frage vom 27. Oktober 2019 | 21:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Restkreditversicherung lässt mich nicht kündigen
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2019 | 23:31
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatWer hat nun recht? :
Kommt ganz darauf an, von wem die Zusage zur monatlichen Kündigung stammt.
Falls vom Versicherer handelt es sich um eine wirksame Zusatzvereinbarung.
Nein, Textform reicht.ZitatDes Weiteren muss der Versicherer mir gem. §8 Abs. 2 Nr.1 VVG die Vertragsbestimmungen zuschicken damit die Widerrufsfrist beginnt. :
sagt wer?ZitatDa diese aber fehlerhaft sind, :
Zieht man Rückschlüsse aus dem LV Bereich ist alles zwischen Unwirksamkeit, teilweiser Unwirksamkeit und Wirksamkeit möglich.Zitatgilt auch die Widerrufsfrist nicht oder? :
Eigentlich ja.ZitatUnd zu guter letzt habe ich gem §8 Abs. 2 Nr. 2 VVG nie eine Widerrufsbelehrung erhalten. Somit habe ich doch eine ewige Widerrufsfrist oder nicht? :
Allerdings ist das Thema Widerrufsrecht schon seit Jahren so ausgelutscht, dass ich per se nicht von solchen Fehlern ausgehen würde. Aber das musst Du vor Ort prüfen.
Berry
#2
Antwort vom 28. Oktober 2019 | 00:12
Von
Status: Unbeschreiblich (119450 Beiträge, 39730x hilfreich)
ZitatKommt ganz darauf an, von wem die Zusage zur monatlichen Kündigung stammt. :
Und wie genau man diese Zusage dann auch beweisen könnte.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Oktober 2019 | 15:16
Von
Status: Gelehrter (10635 Beiträge, 4199x hilfreich)
ZitatUnd wie genau man diese Zusage dann auch beweisen könnte. :
Ich gehe davon aus, dass diese schriftlich vorliegt.
Zitatin meinen Unterlagen stand dass ich Sie monatlich kündigen kann: „Sie können das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats in Textform kündigen" :
Falls es wirklich so drin stehen sollte, ist man in einer recht bequemen Position.
Den Zugang der Kündigung kann man beweisen, da die Versicherung darauf bereits reagiert hat, ich würde nun einfach die Einzugsermächtigung kündigen und nach Ablauf der 1 monatigen Kündigungsfrist keine Beiträge mehr bezahlen.
-- Editiert von spatenklopper am 28.10.2019 15:16
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