Restkreditversicherung lässt mich nicht kündigen

27. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rami Succari
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Restkreditversicherung lässt mich nicht kündigen

Folgende Problematik: Beim ordnen meiner Dokumente sah ich dass ich eine Restschuldversicherung bei meinem damaligen Autokauf abgeschlossen hatte(Kredit über 48 Monate). Diese hab ich sofort gekündigt da in meinen Unterlagen stand dass ich Sie monatlich kündigen kann: „Sie können das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats in Textform kündigen" Die Versicherung lässt mich aber erst zum Februar 2022 aus dem Versicherungsverhältnis da die Versicherung auf den §11 Abs. 4 VVG verweist. Wer hat nun recht? Des Weiteren muss der Versicherer mir gem. §8 Abs. 2 Nr.1 VVG die Vertragsbestimmungen zuschicken damit die Widerrufsfrist beginnt. Da diese aber fehlerhaft sind, gilt auch die Widerrufsfrist nicht oder? Und zu guter letzt habe ich gem §8 Abs. 2 Nr. 2 VVG nie eine Widerrufsbelehrung erhalten. Somit habe ich doch eine ewige Widerrufsfrist oder nicht? Ich danke euch im Voraus! Grüße!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Rami Succari):
Wer hat nun recht?


Kommt ganz darauf an, von wem die Zusage zur monatlichen Kündigung stammt.
Falls vom Versicherer handelt es sich um eine wirksame Zusatzvereinbarung.

Zitat (von Rami Succari):
Des Weiteren muss der Versicherer mir gem. §8 Abs. 2 Nr.1 VVG die Vertragsbestimmungen zuschicken damit die Widerrufsfrist beginnt.
Nein, Textform reicht.

Zitat (von Rami Succari):
Da diese aber fehlerhaft sind,
sagt wer?
Zitat (von Rami Succari):
gilt auch die Widerrufsfrist nicht oder?
Zieht man Rückschlüsse aus dem LV Bereich ist alles zwischen Unwirksamkeit, teilweiser Unwirksamkeit und Wirksamkeit möglich.


Zitat (von Rami Succari):
Und zu guter letzt habe ich gem §8 Abs. 2 Nr. 2 VVG nie eine Widerrufsbelehrung erhalten. Somit habe ich doch eine ewige Widerrufsfrist oder nicht?
Eigentlich ja.

Allerdings ist das Thema Widerrufsrecht schon seit Jahren so ausgelutscht, dass ich per se nicht von solchen Fehlern ausgehen würde. Aber das musst Du vor Ort prüfen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Kommt ganz darauf an, von wem die Zusage zur monatlichen Kündigung stammt.

Und wie genau man diese Zusage dann auch beweisen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und wie genau man diese Zusage dann auch beweisen könnte.


Ich gehe davon aus, dass diese schriftlich vorliegt.

Zitat (von Rami Succari):
in meinen Unterlagen stand dass ich Sie monatlich kündigen kann: „Sie können das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats in Textform kündigen"


Falls es wirklich so drin stehen sollte, ist man in einer recht bequemen Position.
Den Zugang der Kündigung kann man beweisen, da die Versicherung darauf bereits reagiert hat, ich würde nun einfach die Einzugsermächtigung kündigen und nach Ablauf der 1 monatigen Kündigungsfrist keine Beiträge mehr bezahlen.

-- Editiert von spatenklopper am 28.10.2019 15:16

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