Restlaufzeit nach Kündigung von Fitnesstudio-Vertrag

3. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
postfachrecht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Restlaufzeit nach Kündigung von Fitnesstudio-Vertrag

Hallo,

ich hätte gerne einmal eine Meinung zu folgendem Sachverhalt.

Ich bin seit über zwei Jahren Mitglied in einem Fitnessstudio und habe dort Ende September meinen Vertrag gekündigt. Man bestätigte mir diese "wie vertraglich festgelegt zum 31.08.2021".

Ist das zulässig, dass der Vertrag nach der Kündigung (nach der Erstlaufzeit) noch so lange läuft?
Und wenn nein, gibt es etwas (Gesetz oder Urteile) auf welches ich mich dann berufen kann.

Gruß

Peter

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von postfachrecht123):
Ist das zulässig, dass der Vertrag nach der Kündigung (nach der Erstlaufzeit) noch so lange läuft?

Wenn es entsprechend vertraglich vereinbart wurde, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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