Hallo,
ich hätte gerne einmal eine Meinung zu folgendem Sachverhalt.
Ich bin seit über zwei Jahren Mitglied in einem Fitnessstudio und habe dort Ende September meinen Vertrag gekündigt. Man bestätigte mir diese "wie vertraglich festgelegt zum 31.08.2021".
Ist das zulässig, dass der Vertrag nach der Kündigung (nach der Erstlaufzeit) noch so lange läuft?
Und wenn nein, gibt es etwas (Gesetz oder Urteile) auf welches ich mich dann berufen kann.
Gruß
Peter
Restlaufzeit nach Kündigung von Fitnesstudio-Vertrag
3. Oktober 2020
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Frage vom 3. Oktober 2020 | 07:52
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Restlaufzeit nach Kündigung von Fitnesstudio-Vertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 3. Oktober 2020 | 21:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119668 Beiträge, 39759x hilfreich)
ZitatIst das zulässig, dass der Vertrag nach der Kündigung (nach der Erstlaufzeit) noch so lange läuft? :
Wenn es entsprechend vertraglich vereinbart wurde, ja.
Und jetzt?
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