Richtige Formulierung in Kündigung Handyvertrag

21. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Neu072023
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Richtige Formulierung in Kündigung Handyvertrag

Hallo zusammen,

wenn ich einen Handyvertrag beispielsweise am 10.02.2023 abgeschlossen habe und der beispielsweise 12 Monate Mindestlaufzeit hat und wir mal davon ausgehen, dass ich den fristgerecht kündige... was ist dann korrekt formuliert:

"...kündige ich meinen Vertrag fristgerecht zum 09.02.2024..."

oder

"...kündige ich meinen Vertrag fristgerecht zum 10.02.2024..."

Irgendwie sagt da jeder im privaten und beruflichen Umfeld was anderes und ich würde nun gern wissen, was juristisch da wirklich richtig ist?

Mit geht es nur um die richtige Formulierung.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen und dass es jemand absolut sicher weiss.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116232 Beiträge, 39228x hilfreich)

Zitat (von Neu072023):
was ist dann korrekt formuliert:

"...kündige ich meinen Vertrag fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit ..."



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Neu072023
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Wenn ich aber dennoch ein Datum angeben möchte, was wäre dann die korrekte Formulierung aus den beiden Varianten?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116232 Beiträge, 39228x hilfreich)

Zitat (von Neu072023):
Wenn ich aber dennoch ein Datum angeben möchte, was wäre dann die korrekte Formulierung aus den beiden Varianten?

Die Variante, welche sich auf der monatlichen Rechnung des Mobilfunkanbieters findet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Neu072023
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe leider nicht, was Sie damit meinen?

Können Sie mir das bitte erklären, damit ich darauf eingehen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116232 Beiträge, 39228x hilfreich)

Zitat (von Neu072023):
Ich verstehe leider nicht, was Sie damit meinen?

Rechnung des Mobilfunkanbieters nehmen und lesen, bis man das genaue Datum findet, zu dem die Kündigung eingehen muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Neu072023
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, für Ihre Rückmeldung.

Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Es geht mir nicht um die Kündigungsfrist, bzw. dem Datum "zu dem die Kündigung eingehen muss".
Da habe ich, wie eingangs geschrieben, keine Fragen zu.

Mir geht es darum was die richtige Formulierung des Vertragsendes ist, bzw. welcher meiner beiden Varianten aus juristischer Sicht korrekt oder falsch ist.

Vielleicht kann ja noch jemand anderes helfen :smile:

-- Editiert von User am 21. Juli 2023 21:28

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