Rollo wurde für mich angefertigt: Kann ich das zurückgeben?

1. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 0x hilfreich)
Rollo wurde für mich angefertigt: Kann ich das zurückgeben?

Hallo liebe Leute,

ich habe im Internet ein Rollo gekauft. Es wurde für exakt für mein Velux-Dachfenster mit der Größe GGL 606 angefertigt. Es kam an. Es passt, aber es gefällt mir nicht, weil es den Raum nur geringfügig abdunkelt. Es fällt, sobald es hell wird, Licht ein, weil es das Fenster nicht komplett veschließt.

Kann ich das zurückgeben? es gibt in den AGB des Verkäufers folgende Klausel:

"Ausschluss des Widerrufs
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und
für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind"

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



92 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8486 Beiträge, 4629x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Kann ich das zurückgeben?

Wenn es kein Standard-Rollo ist und maßgefertigt wurde, kann das Rolle nicht zurückgegeben werden.

-- Editiert von User am 1. Mai 2023 16:23

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe dem Verkäufer meinen Fenstercode genannt. Er hat das Rollo daraufhin angefertigt. Velux-Holzfenster mit der Größe 973 x 940 mm.
Aber diese Fenstergröße und Fensterart, die haben doch noch andere Menschen in ihrem Haus eingebaut. Insofern ist es ja kein absolutes unikat. Es ist konstruiert für das Veluxdachfenster GGL 606. Dieses Dachfenster ist ja nicht nur einmal verbaut worden, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4039 Beiträge, 648x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
ch habe dem Verkäufer meinen Fenstercode genannt. Er hat das Rollo daraufhin angefertigt.

Dieses Rollo hat er nicht als Standartmaß und fertigte es aufgrund ihrer Angaben an. Vermutlich wird es nicht so oft benötigt, dass sich eine Lagerhaltung nicht lohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37503 Beiträge, 6271x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Es passt, aber es gefällt mir nicht, weil es den Raum nur geringfügig abdunkelt. Es fällt, sobald es hell wird, Licht ein, weil es das Fenster nicht komplett veschließt.
Dann war dieses Rollo für deine Ansprüche nicht das richtige.
Es gefällt dir nicht, es dunkelt nicht komplett ab.
Aber es ist genau das, was du bestellt hast.

Ich denke, der Verkäufer nimmt es nicht zurück. Versuch macht kluch.

Wer eine volle Abdunklung will, braucht einen Außen-Rolladen. Da müsste aber der Vermieter zustimmen und (etwas) teurer wird es auch.

Eine Frage: Hast du die Medikamente noch gekauft am Freitag oder Samstag?
Danke im Voraus für eine kurze Antwort. :smile:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Kann ich das zurückgeben?

Einfach man versuchen, eventuell freut sich der Verkäufer ja über das Geschenk ...

Für den Fall, das man auch Interesse hat, das gezahlte Geld zu erhalten, sollte man das gesetzliche Widerrufsrecht gerichtsfest ausüben.



Zitat (von Heike83):
Ausschluss des Widerrufs

Ist hier irrelevant.
Kann aber sein, dass das dem Verkäufer erst ein Gericht erklären muss.



Wie hat man denn bezahlt, per Lastschrift?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1866 Beiträge, 240x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Insofern ist es ja kein absolutes unikat.


Von einem absoluten Unikat redet ja auch keiner.

Das Rollo ist für dich angefertigt worden, somit besteht m.E. kein Rückgaberecht.

Versuch es halt, ich glaube nicht, dass du damit durchkommst.

Zitat (von Heike83):
Es passt, aber es gefällt mir nicht, weil es den Raum nur geringfügig abdunkelt.


Es gibt verschiedene Ausführungen von Verdunklungsrollos, dann hast du dich einfach für die falsche entschieden - dafür kann der Händler aber nix.

-- Editiert von User am 1. Mai 2023 22:03

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Das Rollo ist für dich angefertigt worden, somit besteht m.E. kein Rückgaberecht.

Zum einen ist das hier irrelevant. es reicht, wenn man hier das gesetzliche Widerrufsrecht nutzt.
Zum anderen las ich nichts davon, das der Verkäufer ein Rückgaberecht eingeräumt hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1866 Beiträge, 240x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wer eine volle Abdunklung will, braucht einen Außen-Rolladen.


Nö. Man bekommt schon auch Plissees, die sehr gut abdunkeln.

Ich habe vor Jahren welche für mein Schlafzimmer und das Kinderzimmer meines Sohnes gekauft...kosteten aber entsprechend und waren von einem Raumausstatter vor Ort - eben weil ich genau solche Probleme (gefallen nicht nicht, passen nicht) vermeiden wollte.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1866 Beiträge, 240x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zum einen ist das hier irrelevant. es reicht, wenn man hier das gesetzliche Widerrufsrecht nutzt.


Soweit ich informiert bin, gilt bei spezifisch für einen Kunden angefertigten Waren auch kein Widerrufsrecht.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Soweit ich informiert bin, gilt bei spezifisch für einen Kunden angefertigten Waren auch kein Widerrufsrecht.

Um genau zu sein
Zitat:

§ 312g BGB
...
Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
...
Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind
...




Zitat:
nicht vorgefertigt sind

Trifft eventuell zu



Zitat:
für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist

Ist hier nicht erkennbar.



Zitat:
die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind

Liegt auch nicht vor.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wer eine volle Abdunklung will, braucht einen Außen-Rolladen. Da müsste aber der Vermieter zustimmen und (etwas) teurer wird es auch


In der Internetbestellung habe ich aber "abdunkelnd" angeklickt. Dort heißt es: "Abdunkelnde Stoffe lassen selbst gar kein Licht durch". Trotzdem ist es hell im Zimmer, wenn die Nacht endet bzw. tagsüber sowieso. Es dunkelt nicht vollständig ab

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie hat man denn bezahlt, per Lastschrift?


per Vorkasse

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41009 Beiträge, 14451x hilfreich)

Heike, vielleicht für Dein Verständnis: jemand bestellt bei einem Schneider einen Maßanzug. Der gefällt ihm dann nicht, aus was für Gründen auch immer. Er kann den auch nicht einfach zurück geben, unter Hinweis darauf, dass es ja noch andere Männer gäbe, die dieselbe Konfektionsgröße hätten. Es geht einfach um die individuelle Anfertigung, und die liegt vor.

Mit der Bewertung von "abdunkelnd" tu ich mich schwer. Ich würde daraus schließen, dass das Tageslicht nur noch gedämpft rein kommt. Dass ein totaler Ausschluss unmöglich ist, bei einem einfachen Stoff, das sollte sich jedem erschließen. Dafür gibt es dann doch spezielle Angebote. Z.B. zweilagig, also Vorhang + auf der Seite nach draußen eben zusätzlich eine spezielle lichtschluckende stoffartige Folie angebracht, das ist dann wirklich dunkel. Aber Stoff allein kann doch nicht völlige Dunkelheit herstellen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 896x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Heike, vielleicht für Dein Verständnis: jemand bestellt bei einem Schneider einen Maßanzug.


Hier wurde aber kein Rollo auf Maß gefertigt.

Zitat (von wirdwerden):
Es geht einfach um die individuelle Anfertigung, und die liegt vor.


Es gibt hier aber keine individuelle Anfertigung, sondern ein Rollo für das Velux-Dachfenster mit der Größe GGL 606 das eben entsprechende Standartmaße hat.

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 0x hilfreich)

tja, wenn ich das rollo, was ich internet gekauft habe, nicht innerhalb von 14 tagen zurückgeben kann, warum gibt es dann überhaupt dieses recht?
kann man doch gleich sagen: "pech gehabt, umtausch ausgeschlossen"

ich sehe es auch wie charlyt 4. Anfertigung nicht für mich persönlich sondern für alle Fenster mit Velux Serie GGL, Größe 606.
die konnte ich auch bei der Internetbestellng angeben und auswählen....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 0x hilfreich)

tja, wenn ich das rollo, was ich internet gekauft habe, nicht innerhalb von 14 tagen zurückgeben kann, warum gibt es dann überhaupt dieses recht?
kann man doch gleich sagen: "pech gehabt, umtausch ausgeschlossen"

ich sehe es auch wie charlyt 4. Anfertigung nicht für mich persönlich sondern für alle Fenster mit Velux Serie GGL, Größe 606.
die konnte ich auch bei der Internetbestellng angeben und auswählen....

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37503 Beiträge, 6271x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Es wurde für exakt für mein Velux-Dachfenster mit der Größe GGL 606 angefertigt.
Dann stimmt diese Aussage wohl nicht.
Wenn der Rollo-Verkäufer nur ins Regal gegriffen hat und 1 Rollo für V-GGL 606, abdunkelnd, eingepackt und versendet hat, kannst du dich evtl. auf die *Nichtabdunklung* berufen und dich auf die Werbeaussage beziehen.
Passt nicht/gefällt nicht--- hat nichts mit ungenügender Abdunkelung zu tun.

Zitat (von Heike83):
warum gibt es dann überhaupt dieses recht?
Es gibt ja dieses Recht--- aber eben nicht für *für exakt (extra) angefertigte Rollos*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es geht einfach um die individuelle Anfertigung

Nein, geht es eben nicht.



Zitat (von Anami):
aber eben nicht für *für exakt (extra) angefertigte Rollos*.

Das ist und bleibt falsch, egal wie oft der eine oder andere das hier widerholt.



Zitat (von charlyt4):
Es gibt hier aber keine individuelle Anfertigung, sondern ein Rollo für das Velux-Dachfenster mit der Größe GGL 606 das eben entsprechende Standartmaße hat.

So ist es.
Und damit ist es dem Verkäufer auch zumutbar das Teil ins Lager zu legen, bis das mal wieder einer bestellt oder z.B. einem Sonderverkauf zuzuführen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 896x hilfreich)

Zitat (von Anami):
aber eben nicht für *für exakt (extra) angefertigte Rollos*.



Eine Pizza bestehend aus Käse, Schinken, Salami, Pepperoni und Zwiebeln wird auch `exakt (extra)` für einen Kunden angefertigt; ist deshalb aber noch lange keine Einzelanfertigung/Sonderanfertigung.

Ein PC der `exakt (extra)` mit entsprechenden Bauteilen nach Kundenwunsch angefertigt wird ist deshalb aber noch lange keine Einzelanfertigung/Sonderanfertigung die das Wiederrufsrecht ausschließt.

Ein Rollo das aus verschiedenen Bauteilen............................................................................................................

-- Editiert von User am 2. Mai 2023 12:44

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 935x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Eine Pizza bestehend aus Käse, Schinken, Salami, Pepperoni und Zwiebeln wird auch `exakt (extra)` für einen Kunden angefertigt; ist deshalb aber noch lange keine Einzelanfertigung/Sonderanfertigung.
Da bei einer Pizza (verderbliches Lebensmittel) sowieso kein Widerrufsrecht existiert ...

Zitat (von charlyt4):
Ein PC der `exakt (extra)` mit entsprechenden Bauteilen nach Kundenwunsch angefertigt wird ist deshalb aber noch lange keine Einzelanfertigung/Sonderanfertigung die das Wiederrufsrecht ausschließt.
Aber nur weil die Rechtsprechung davon ausgeht, dass der PC einfach wieder auseinandergebaut werden und die Einzelteile wieder verwendet können.

Zitat (von charlyt4):
Ein Rollo das aus verschiedenen Bauteilen............................................................................................................
Und deshalb lässt sich das hier nicht pauschal beurteilen. Gerade bei einem Dachfenster Velux GGL 606, das seit 25 Jahren nicht mehr gefertigt wird und das andere Befestigungspunkte als die nachfolgenden Velux Fenster hat, kann es sich sehr wohl um eine inidividuelle Anfertigung handeln, bei der der Händler bei Rücknahme hohe wirtschaftliche Nachteile erleiden würde. Und damit wäre der Ausschluss des Widerrufrechts rechtens.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 896x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Da bei einer Pizza (verderbliches Lebensmittel) sowieso kein Widerrufsrecht existiert ...


Den Witz hast du jetzt nicht verstanden - oder? :wink:


Zitat (von bostonxl):
Aber nur weil die Rechtsprechung davon ausgeht, dass der PC einfach wieder auseinandergebaut werden und die Einzelteile wieder verwendet können.


Und ein Rollo wird aus dem Vollen gefräst!?

Zitat (von bostonxl):
Und deshalb lässt sich das hier nicht pauschal beurteilen.


Doch.

Alternativ kann der Verkäufer aber gerne erklären warum es bei ihm eine Einzelanfertigung sein soll die das Widerrufsrecht ausschließt wenn es bei 10 anderen Verkäufern ein " Standartartikel" ist.

Beispiel - Dachfenster-Rollo-Shop:

Zitat:
Info zu diesem Artikel

Kein Maßband erforderlich. Für die richtige Größe, suchen Sie den Fenstercode, der sich auf der Oberseite des geöffneten VELUX Dachfensters befindet.

Dieses VELUX dachfenster rollo ist kompatibel mit folgenden VELUX Dachfenster Code(s): GGL S06, GGL 606, GGL 4, GGU S06, GHL S06, GHL 606, GHL 4, GHU S06, GPL S06, GPL 606, GPU S06

Einfacher Einbau - Maßgeschneidert für VELUX Dachfenster, um die perfekte Passform zu gewährleisten. Dank des vormontierten Montagesystems ist die Installation in wenigen Minuten erledigt. 3 Jahre Garantie.




Zitat (von bostonxl):
und das andere Befestigungspunkte als die nachfolgenden Velux Fenster hat,


Woher weisst du das die Befestigungspunkte anders sind?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5421 Beiträge, 1822x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Gerade bei einem Dachfenster Velux GGL 606, das seit 25 Jahren nicht mehr gefertigt wird und das andere Befestigungspunkte als die nachfolgenden Velux Fenster hat, kann es sich sehr wohl um eine inidividuelle Anfertigung handeln


Zumal es mitnichten darauf ankommt, wie üblich oder "Standard" das Fenster ist, sondern allein darauf, ob der VK diese Größe standardmäßig in seinem Katalog hat oder ob er sie nur auf individuelle Anforderung hin herstellt.

Der Name "Peter Müller" ist auch extrem verbreitet, deswegen muß aber kein Graveur ein Widerrufsrecht für ein graviertes "Peter Müller"-Glas einräumen, das er auf Anforderung von Peter Müller graviert hat.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2602 Beiträge, 417x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
n der Internetbestellung habe ich aber "abdunkelnd" angeklickt. Dort heißt es: "Abdunkelnde Stoffe lassen selbst gar kein Licht durch".


Dann sehe ich die Schiene das als Sachmangel geltend zu machen durchaus erfolgsversprechender als das Widerrufsrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 935x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Woher weisst du das die Befestigungspunkte anders sind?
Hab so ein Fenster hier ... und ein weiteres neueren Baujahrs. Wenn man nicht neue Löcher bohren will, sind die Befestigungspunkte unterschiedlich.


Zitat (von BigiBigiBigi):
Der Name "Peter Müller" ist auch extrem verbreitet, deswegen muß aber kein Graveur ein Widerrufsrecht für ein graviertes "Peter Müller"-Glas einräumen, das er auf Anforderung von Peter Müller graviert hat.
Der Vergleich gefällt mir. An die anderen, die so argumentiert haben: Hier sollte es dann Eurer Meinung nach auch ein Widerrufsrecht geben?

Dann wären auch im Internet bestellte Maßanzüge, Hochzeitskleider, auf Maß gefertigte Gardinen nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen? Weil es ja immer jemanden irgendwo auf der Welt gibt, dem die Sachen passen? Oder weil es irgendwo Fenster gibt, an die die Gardinen passen?

-- Editiert von User am 2. Mai 2023 17:33

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37503 Beiträge, 6271x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist und bleibt falsch, egal wie oft der eine oder andere das hier widerholt.
Dann war die Aussage der TE falsch. Denn sie schrieb doch: Es wurde für exakt für mein Velux-Dachfenster mit der Größe GGL 606 angefertigt

Wenn der Verkäufer das Rollo nicht einfach aus dem Regal mit den Rollos für die GGL 606 gezogen, verpackt und versendet hat, sondern exakt für dieses Fenster angefertigt hat?
Wenn es also nicht um passt nicht/gefällt mir nicht geht, sondern um die Abdunklung, die nicht so ist wie versprochen... siehts evtl. für die TE nicht ganz dunkel aus.
Zitat (von charlyt4):
Alternativ kann der Verkäufer aber gerne erklären
Erstmal wäre die TE @Heike83 dran, sonst braucht der Verkäufer überhaupt nichts erklären.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 896x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Hab so ein Fenster hier ... und ein weiteres neueren Baujahrs. Wenn man nicht neue Löcher bohren will, sind die Befestigungspunkte unterschiedlich.


Warum neue Löcher? Werden diese Fenster vom Hersteller mit vorgegebenen Bohrungen ausgeliefert?
Kann ich mir fast nicht vorstellen. Wenn ich kein Rollo möchte, müsste ich Bohrungen akzeptieren die ich gar nicht möchte und brauche.

Ausserdem müsste ich dann überlesen haben das die TE entsprechende Bohrungen, die vielleicht für eine entsprechende Individualisierung/Sonderanfertigung sprechen könnten, in Auftrag gegeben hat.

Zitat (von BigiBigiBigi):
deswegen muß aber kein Graveur ein Widerrufsrecht für ein graviertes "Peter Müller"-Glas einräumen, das er auf Anforderung von Peter Müller graviert hat.


Zitat (von bostonxl):
Der Vergleich gefällt mir.


Das glaube ich dir sogar. :grins:

Zitat (von bostonxl):
An die anderen, die so argumentiert haben: Hier sollte es dann Eurer Meinung nach auch ein Widerrufsrecht geben?


Du solltest dann aber auch den Unterschied zwischen einem `Kaufvertrag` und einem `Werkvertrag`in deine Überlegungen mit einbeziehen.


Zitat (von bostonxl):
Dann wären auch im Internet bestellte Maßanzüge, Hochzeitskleider, auf Maß gefertigte Gardinen


Was haben Äpfel mit Birnen zu tun?

Welche individuellen Maße/Eigenschaften/Besonderheiten liegen dem Auftrag der TE zugrunde?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 935x hilfreich)

Zitat:
Warum neue Löcher? Werden diese Fenster vom Hersteller mit vorgegebenen Bohrungen ausgeliefert?
Kann ich mir fast nicht vorstellen
Es gibt auch Dinge außerhalb Deiner Vorstellungskraft.

Zitat:
Wenn ich kein Rollo möchte, müsste ich Bohrungen akzeptieren die ich gar nicht möchte und brauche.
Schon mal was von Lochabdeckungen gehört?

Zitat:
Du solltest dann aber auch den Unterschied zwischen einem `Kaufvertrag` und einem `Werkvertrag`in deine Überlegungen mit einbeziehen.
Dann erklär doch mal den Unterschied für den Fall des TE. Und den Unterschied bzgl. Widerrufsrecht.

Zitat:
Was haben Äpfel mit Birnen zu tun?

Welche individuellen Maße/Eigenschaften/Besonderheiten liegen dem Auftrag der TE zugrunde?
114 x 180 cm, Stoff xxx. Sind das individuelle Maße und Eigenschaften? Und was anderes als Hose 118cm Beinlänge, 100 cm Hüftumfang, blauer Jeansstoff?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 896x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Warum neue Löcher? Werden diese Fenster vom Hersteller mit vorgegebenen Bohrungen ausgeliefert?
Kann ich mir fast nicht vorstellen.


Zitat (von bostonxl):
Es gibt auch Dinge außerhalb Deiner Vorstellungskraft.


Schön! Beantwortet die Frage aber nicht im Geringsten. Du wirst einem hier bekannten Poster immer ähnlicher!?

Zitat (von bostonxl):
Schon mal was von Lochabdeckungen gehört?


Ja, jetzt wo du es sagst! Bei meinem Porsche/Ferrari sind auch an allen vier Radläufen so komische Löcher die mit irgendwas abgedeckt sind. Wahrscheinlich für die 4% Käufer, die später mal irgendwas da hinschrauben wollen. Jetzt weiss ich wenigstens für was die Löcher ( Lochabdeckungen) sind. :grins:

Zitat (von bostonxl):
Dann erklär doch mal den Unterschied für den Fall des TE. Und den Unterschied bzgl. Widerrufsrecht.


Warum sollte ich das machen? Du setzt doch Kaufvertrag und Werkvertrag gleich!?

Zitat (von bostonxl):
Der Vergleich gefällt mir. An die anderen, die so argumentiert haben: Hier sollte es dann Eurer Meinung nach auch ein Widerrufsrecht geben?


Zitat (von charlyt4):
Welche individuellen Maße/Eigenschaften/Besonderheiten liegen dem Auftrag der TE zugrunde?


Zitat (von bostonxl):
114 x 180 cm, Stoff xxx. Sind das individuelle Maße und Eigenschaften?


Keine Ahnung wo du diese Maße her hast!? Du kennst den Auftrag der TE mit den entsprechenden Maßen!?
Aber du wirst uns bestimmt aufklären!?




-- Editiert von User am 2. Mai 2023 19:46

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 935x hilfreich)

Zitat:
Schön! Beantwortet die Frage aber nicht im Geringsten.
Lesen und nachdenken? Auch über Deinen Tellerrand hinaus? Es gibt Dachfenster mit vorgefertigten Öffnungen für die Aufnahme von Rollos!

Zitat:
Ja, jetzt wo du es sagst! Bei meinem Porsche/Ferrari sind auch an allen vier Radläufen so komische Löcher die mit irgendwas abgedeckt sind.
Was für ein Schwachsinn? Soll das lustig sein?

Zitat:
Warum sollte ich das machen? Du setzt doch Kaufvertrag und Werkvertrag gleich!?
Ach? Du meinst doch, es gäbe dabei einen Unterschied im Widerrufsrecht. Gibt es aber nur bzgl. des Beginns der Widerrufsfrist. Und sonst kein Unterschied.

Zitat:
Aber du wirst uns bestimmt aufklären!?
Lesen und verstehen. Velux GGL 606 = 114 x 180 cm und einen bestimmten Stoff hat der TE auch ausgewählt.


0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zumal es mitnichten darauf ankommt, wie üblich oder "Standard" das Fenster ist, sondern allein darauf, ob der VK diese Größe standardmäßig in seinem Katalog hat oder ob er sie nur auf individuelle Anforderung hin herstellt.

Noch jemand der weder Gesetz noch zugehörige Rechtsprechung verstanden hat...



Zitat (von Anami):
Dann war die Aussage der TE falsch

Nö, die war korrekt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 290.118 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.872 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
1234