Rückforderungsgrund in Grundstücksübergabevertrag

14. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
kalle28
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)
Rückforderungsgrund in Grundstücksübergabevertrag

Hallo zusammen,
ein Grundstück mit Haus wurde noch zu Lebzeiten von den Eltern an die Kinder übertragen. In einen Grundstücksübergabevertrag gibt es eine Klausel die besagt, das ein Rückforderungsgrund eintritt sobald einer der Eigentümer den Vertragsbesitz ganz oder teilweise ohne schriftliche Einwilligung der Übertragenden bzw. deren gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigten veräußert oder sonst das Eigentum daran verliert oder belastet. Das Recht zur Rückübertragung kann aber nur die Mutter innerhalb einer Frist von 12 Monaten ausüben.
Zwei der Kinder haben eine Vorsorgevollmacht für die noch in dem Haus lebende Mutter , die an Demenz leidet und häuslich betreut wird. Eines der Kinder möchte nun einen Teil des Grundstücks käuflich erwerben um es ihren eigenen Grundstück anzugliedern. Meine Frage ist ob ein dann unterschriebener Kaufvertrag aller 3 Kinder, denen das Grundstück gehört, als Zustimmung zum Kauf ausreicht oder ob die beiden Bevollmächtigen dies vorab noch extra erklären müssen?

-- Editiert von User am 14.08.2022 08:07

-- Editiert von User am 14.08.2022 08:14

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Bisher hatten sich die Eigentümer nicht einigen können.

Wenn sich jetzt alle 3 überraschend schnell einig sind und die 2 auch für solche Verkäufe bevollmächtigt sind, einwilligen, dass der Verkauf an X stattfindet, muss das in den Kaufvertrag, der von einem Notar beurkundet werden muss.

Dazu müssen die 3 zum Notar und entspr. Erklärungen abgeben.
Ob die 2 Vorsorgevollmachten ausreichen, sollte man möglichst vor dem Notartermin klären.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von kalle28):
Zwei der Kinder haben eine Vorsorgevollmacht für die noch in dem Haus lebende Mutter

In welcher Form und in welchem Umfang konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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