hallo,
mein internet provider verlangt von mir 9,60euro rücklastschriftgebühren weil ich mein konto gewechselt habe und vergessen habe die neuen daten an ihn zu übermitteln. er bietet mir jetzt an:
***Bei der Bestellung Ihres Vertrages haben Sie unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt.
Wir haben Ihnen bereits angeboten, die Hälfte der Bearbeitungsgebühr zu stornieren. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie dieser Stornierung zustimmen.
Einer kompletten Stornierung der Bearbeitungsgebühr stimmen wir nicht zu.
Mit freundlichen Grüßen***
es heißt aber auch in den AGB:
***Bei Zahlung der Entgelte durch Lastschrifteinzug berechnet GMX 9,60 Euro pro Rücklastschrift, wenn der Kunde die Rücklastschrift zu vertreten hat, es sei denn der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.*****
jetzt habe ich bei meiner ex bank nachgefragt, die stellen keine rücklastschriftgebühren gegenüber kunden; sagte man mir.
auch heißt es in einen urteil:
***Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat am 27.01.2000,
Aktenzeichen 2/2 0 46/99
entschieden, dass:
1. Scheckrückgabe von anderen Banken: fremde Kosten (zzgl. Euro 5,00 D-Mark
9,78)
2. Rücklastschrift von anderen Banken: fremde Kosten (zzgl. Euro 5,00 D-Mark
9,78)
gegen § 9 AGBG
(Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen) verstoßen.***
wer ist hier eigentlich im recht?
mfg und danke
peter
Rücklastschriftgebühren, lt. AGB ???
11. Mai 2005
Thema abonnieren
Frage vom 11. Mai 2005 | 13:40
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücklastschriftgebühren, lt. AGB ???
#1
Antwort vom 11. Mai 2005 | 14:32
Von
Status: Unbeschreiblich (49823 Beiträge, 17465x hilfreich)
quote:
jetzt habe ich bei meiner ex bank nachgefragt, die stellen keine rücklastschriftgebühren gegenüber kunden; sagte man mir.
GMX ist doch kein Kunde bei Deiner Ex-Bank oder sehe ich das falsch.
Mit Gebühren von insgesamt 4,80€ bist Du sehr gut bedient.
GMX ist übrigens im Recht, denn nur die verschuldensunabhängige Belastung von Rücklastschriftgebühren ist nicht zulässig.
GMX belastet diese Gebühren aber nur, wenn der Kunde wie in diesem Fall die Rücklastschriftgebühr verschuldet hat.
#2
Antwort vom 11. Mai 2005 | 19:18
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
ich habe aber schon 14 tage zuvor eine email mit meinen neuen bankdaten geschrieben....
Und jetzt?
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