Rücklastschriftgebühren trotz Vertragsende

9. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
modano09
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 8x hilfreich)
Rücklastschriftgebühren trotz Vertragsende

Hallo
Eine private Krankenversicherung bucht (01.02.11)ca. 20 Tage nach Vertragsende (09.01.11) noch den Monatsbeitrag (Februar 11) für eine Krankenversicherung ab. Ein Kündigungsschreiben lag der Versicherung vor. (18.01.11)

Trotz mehrmaliger Mahnungen und Fristsetzungen - wird dieser Beitrag von der Versicherung nicht zurückerstattet.

Die Abbuchung wird nach ca. 6 Wochen widerrufen - lt. Auskunft der Bank am letzten Tag, für einen erfolgreichen Widerruf.(10.03.11)

Versicherung verlangt jetzt die Gebühren der Rücklastschrift + Mahngebühren für einen nicht bezahlten Monatsbeitrag

Der Versicherung wurde mitgeteilt, das der Vertrag zum Zeitpunkt der Abbuchung bereits beendet war und der Beitrag trotz mehrmaliger Mahnungen und Fristsetzungen nicht zurückerstattet worden war. Aus diesem Grund wurde nach 6 Wochen die Lastschrift widerrufen.

Versicherung hat Frist von 14 Tagen gesetzt, ansonsten wird der Fall dem Anwalt übergeben.

Wie reagieren falls, trotz meiner Mitteilung an die Versicherung ein Schreiben vom Anwalt kommt ?

Gruß modano









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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1171 Beiträge, 314x hilfreich)

Wenn die Abbuchung unrechtmässig war, wird Euch nichts passieren. Wenn Post vom Anwalt kommt, könnt Ihr dem genauso den Sachverhalt nochmal darstellen. Wenn die Gegenseite klagt, muss diese ja bewesien, dass ihre Forderung rechtens ist.

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#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1124x hilfreich)

quote:
ca. 20 Tage nach Vertragsende (09.01.11) [...] Ein Kündigungsschreiben lag der Versicherung vor. (18.01.11)


Verstehe ich nicht. Wenn das Vertragsende am 9.1. war, wieso wurde dann am 18.1. noch mal gekündigt? Fehlen da vielleicht noch Informationen, die für die Bewertung der Rechtmäßigkeit der Forderung relevant sein könnten?

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#3
 Von 
modano09
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo

Das Vertragsende wurde rückwirkend auf den 09.01.2011 gesetzt, da zu diesem Zeitpunkt die gesetzliche Pflichtversicherungspflicht eingetreten ist. Die ordnungsgemäße Kündigung wurde von mir dann sofort nach Eintritt der Pflichtversicherungspflicht (Arbeitsbeginn)abgeschickt und der Vertrag zum 09.01.11 gekündigt. Die Versicherung hat diese Kündigung am 17.01.11 erhalten und dann auch ca.1 Monat schriftlich bestätigt.

Gruß modano




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#4
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 303x hilfreich)

quote:
Versicherung verlangt jetzt die Gebühren der Rücklastschrift + Mahngebühren für einen nicht bezahlten Monatsbeitrag

Aber keine Monatsgebühr? Dann besteht auch keine Forderung, die Mahn- und Rücklastgebühren berechtigen.
Dann ist doch alles in Butter und die haben nur ein EDV-Problem

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" Gruss aus Offenbach"

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#5
 Von 
modano09
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo

eine monatsgebühr können sie auch nicht verlangen, da mir die schriftliche bestätigung der versicherung für das vertragsende zum 09.01.11 mir vorliegt.

Mir ist nur schleierhaft wie dreist ein Unternehmen sein kann mahngebühren für einen monatsbeitrag zu verlangen, wenn der vertrag schon seit über 14 Tagen rechtmäßig beendet ist.

Plus die Gebühren für die Rücklastschrift für die Widersprochene Lastschrift für den unrechtmäßigen abgebuchten Monatsbeitrag.

Gruß modano



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#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2914 Beiträge, 1319x hilfreich)

Und warum wurde der Vertrag rückwirkend gekündigt. Ist ihnen die neue Arbeitsstelle rückwirkend angediehen worden?
Betimmt ohne vorstellungsgespräch sind sie am 9.1. einfach von der Straße gezogen worden, und man hat sie bis zum 17.1. nicht mehr weg gelassen und ihnen verboten in dieser Zeit der alten Kasse mitzuteilen dass Sie gehen.

Ich vermute mal, daß man Ihnen eine Kündigung zum 28.2 gegeben hat, da Sie keine 2 Wochen vor Monatsende des Januars gekündigt haben.

Weiterhin sei anzumerken, das Sie 2 Wochen brauchen, der alten Versicherung mitzuteilen, daß sie rückwirkend kündigen und dann verlangen, daß diese binnen 5 Tagen reagiert, um sie aus dem Zahllauf zu entfernen???

Versuchen Sie sich mit denen zu einigen, die Rücklastgebühren zu zahlen, und damit das ganze zu beenden.

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#7
 Von 
modano09
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo

Wenn ich schreibe, die Kündigung ist zum 09.01.2011 von der Versicherung schriftlich bestätigt worden, dann ist das auch so und nicht zum 28.02.11. Die Kündigung habe ich am 11.01.11 abgeschickt. Das ist der frühstmögliche Termin gewesen, oder wären sie so naiv gewesen und hätten schon vorher ein Kündigung abgeschickt. Was wäre , wenn etwas passiert wer und man die neue Arbeitsstelle nicht antreten kann. Glauben sie die Versicherung ist so gnädig und akzeptiert eine Rücknahme der Kündigung und die wiedereinstufung in den alten Tarif ?

Wenn eine gesetzliche pflichtversicherung eintritt dann ist das kündigungsdatum immer einen Tag vorher bevor diese pflichtversicherung eintritt.

wie kommen sie darauf das ich 2 Wochen brauche der Versicherung mitzuteilen, das ich zum 09.01.11 kündige.


Die Versicherung war nicht in der Lage nach Bestätigung der Kündigung , die ich am 10.02.11 erhalten habe , den am 01.02.11 abgebuchten Monatsbeitrag mir innerhalb von 4 Wochen zurückzuerstatten. obwohl der anteilige Beitrag für den Monat Januar mir 4 Tage nach Zugang der kündigungsbestätigung erstattet wurde.


meine schreiben vom 14.02.11 und 06.03 mit dem Hinweis das mir der Monatsbeitrag von Februar noch nicht zurückerstattet wurde , wurde entweder nicht gelesen oder einfach ignoriert.


Ihren Rat werde ich aber nicht befolgen, da mir ihre Rechtsauffassung etwas schleierhaft is.


Gruß modano



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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41091x hilfreich)

quote:
Der Versicherung wurde mitgeteilt,

Ist auch gerichtsfest nachweisbar, das diese Schreiben überhaupt zugestellt wurden?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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