Rücklastschriftgebühren über 9,60 € zulässig?

26. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
kode
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücklastschriftgebühren über 9,60 € zulässig?

Hallo liebes Rechtsexperten-Team!

Ich bin seit längerem Kunde bei GMX (Internetzugang).

Nun kann es manchmal vorkommen, dass mein Konto nicht gedeckt ist und die monatl. Lastschrift von GMX nicht eingelöst werden kann.

Nun habe ich mich etwas erkundigt und habe gelesen, dass es angeblich nicht rechtens sei, dass ich eine Mahnung bekomme und in dieser 9,60 € für die Rücklastschrift zahlen muss.

Auszug aus den AGB von GMX:
"Bei Zahlung der Entgelte durch Lastschrifteinzug berechnet GMX 9,60 Euro pro Rücklastschrift, wenn der Kunde die Rücklastschrift zu vertreten hat, es sei denn der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist."

Jetzt möchte ich wirklich wissen, ob das zulässig ist und ob es vielleicht möglich ist, die zuviel gezahlten Rücklastschriftgebühren rückwirkend zurückzuverlangen (ggf. bis zu einer bestimmten Verjährungsfrist?).

Ich freue mich über Antworten!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 203x hilfreich)

das wsas nicht zulässig ist, ist, wenn dir deine bakn gebühren für die rücklastschrift berechnet, weil dein konto nicht gedeckt war.

gmx kann diese gebühren berechnen, da ihnen durch die rücklastschrift ja kosten entstanden sind, die du durch die nicht ausreichende kontodeckung zu vertreten hast.

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#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 657x hilfreich)

genau so ist es. So GMX diesen Betrag in den AGBs hat, müssen Sie diese auch zahlen.

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