Rücklastschriftgebühren von 23 Euro

2. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Florian.K
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücklastschriftgebühren von 23 Euro

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit eine Geldbörse in einem Laden per Lastschrift gekauft. Der Betrag konnte aus unglücklichen Gründen nicht abgebucht werden und nun fordert der Laden eine Bankgebühr von 23 Euro wobei der Artikel an sich gerademal 24,95€ kostete. Ist das rechtens?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die Gebühren scheinen mir sehr hoch. Sollten keine Vereinbarungen dazu getroffen worden sein, können nur die tatsächlich angefallenen Gebühren gefordert werden. Die liegen nach meiner Erfahrung so bei 8-10 EUR.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Haben Sie beim Kauf schriftlich einer Gebühr für diesen Fall zugestimmt?

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#3
 Von 
Florian.K
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das einzige was ich unterschrieben habe war die Quittung der Lastschrift, von der ich hier eine Kopie habe, dort steht nichts von solch horrenden Gebühren. Auch sonst habe ich nirgends einen offensichtlichen Hinweis gesehen.

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#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Fragen Sie den Geschäftsführer wie sixh diese Gebühren zusammensetzen. Wie schon richtig erwähnt, liegt die Bankgebühr i. d. R. bei 10,-- Euro, welche Sie auuch zahlen müßten.

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#5
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

ich wäre da vorsichtig.

was genau bedeutet denn 'aus unglücklichen umständen' ?

wenn dein konto zum zeitpunkt des kaufs nicht gedeckt war und du dir darüber bewust warst, könnte dir hier möglicherweise betrügerisches handeln unterstellt werden.

von daher würde ich mir gut überlegen, ob ich es nicht dabei bewenden lasse und die gebühgr bezahle, bevor hier weiteres ungemach droht.

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#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Die Bank darf Ihnen jedenfalls keine Gebühren berechnen.

Wenn keine Vereinbarung vorliegt habe ein Problem mit der Erhebung durch das Geschäft.

Ich kenne eine Handelskette bei der man jedesmal eine Gebühr in Höhe von EUR 20,-- für diesen Fall schriftlich akzeptieren muss.




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#7
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Wie, die Bank darf keine Gebühren berechnen??? Wenn das Konto nicht gedeckt ist und die Karte trotzdem eingesetzt wird, entstehen durch die Nichtausführung Gebühren, welche in den AGB der Banken ausgewiesen sind, diese sind auch zu zahlen. Von Unverschulden ist hier nicht die Rede.

Gebühren an das Geschäft sind nur dann zu entrichten - außer den Bankgebühren - wenn dies aus den AGB oder durch Aushang bekannt gemacht wird.

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#8
 Von 
Florian.K
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also,

das Konto war eigentlich gedeckt, jedoch haben sie die Lastschrift so spät verbucht das es zu einer überschneidung kam.
Ein unglücklicher Fall.
Ich bin mir bewusst das ich Gebühren zahlen muss aber 23 Euro sind doch recht viel.

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#9
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

war eigentlich gedeckt, aber uneigentlich kam es zu einer Überschneidung :grins:

Das können Sie kaum dem ausführenden bzw. buchenden Unternehmen anlasten. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Ihr Konto entsprechende Deckung aufweist, wenn Sie mit der EC-Karte zahlen.

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#10
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

mal zur sache, banken dürfen gegenüber ihren kunden schon lange keine gebühren mehr für eine rücklastschrift erheben. manche banken haben daraufhin versucht, den kunden eine mitteilung zu schicken und eine mitteilungsgebühr zu erheben, auch dies hat die rechtsprechung dann untersagt.

wem gegenüber sie aber gebühr erheben dürfen ist dem lastschrifteinzieher! dieser widerum macht nix anderes, als diese plus eine bearbeitungsgebühr an den käufer zu berechnen, da kommen schnell 20 euro zusammen.

das ist mittlerweile gängige praxis, häufig werden dafür sogar externe dienstleister eingesetzt die davon leben können.

der TE sollte sich mal die rückseite des kassenbon oder die agb des ladens an der eingangstür durchlesen, dort steht alles so geschrieben und ist somit auch rechtmäßig vereinbart.

gruß

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