Hallo,
ich habe über's Internet einen Verkauf getätigt, bei dem ich die, mit dem Käufer vereinbarte Summe, per Banküberweisung erhalten und das Gerät per Post versendet habe.
Bei Erhalt der Ware bestand der Käufer auf Rücknahme und Erhalt des gezahlten Geldes, da das Gerät nicht das wäre, was ich angeboten habe.
Es gibt von dem Gerät neuere Versionen, das ist richtig. Auf Anfrage von vorherigen Interessenten habe ich die Frage nach der Aktualität auch beantwortet - wobei man auf den beigefügten Fotos in der Anzeige schon sehen kann, dass es eine ältere Version ist.
Habe ich nun die Pflicht zur Erstattung und Rücknahme?
Rücknahme -Privatverkauf
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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Hast Du Widerruf und Gewährleistung ausgeschlossen? Wenn nein - Rückabwicklung!
Wenn ja, hängt es davon ab, ob die Artikelbeschreibung geeignet ist den K. zu täuschen. Bei eindeutiger Beschreibung und auf Foto erkennbarer Version, also einem vorschnellem Käufer - keine Rücknahme. Hat man als wissender Verkäufer zu wenig oder bewusst verschleiernde Angaben gemacht, kann es sehr viel Ärger geben.
Zitat:Hast Du Widerruf und Gewährleistung ausgeschlossen? Wenn nein - Rückabwicklung!
Ein Widerrufsrecht existiert ohnehin nicht, und die Frage, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, ist auch nicht wirklich relevant.
Der Käufer beklagt ja eine nicht zutreffende Beschreibung. Um die Frage zu klären, muss man zunächst wissen, wie die Beschreibung lautet und was für ein Missverständnis nun aufgetreten ist
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vorweg: Bilder gehören immer mit zur Artikelbeschreibung. Wenn die Bilder aussagekräftig sind (beispielsweise war die alte Variante stets rot, die neue dann blau), dann kann man meistens die Rücknahme ablehnen.
Wenn die Unterschiede zwischen alter und neuer Version aber nur einem Gutachter auffallen oder einem, der sich sehr intensiv mit den Dingen auskennt, nützen die Bilder womöglich nicht so viel.
"Um die Frage zu klären, muss man zunächst wissen, wie die Beschreibung lautet und was für ein Missverständnis nun aufgetreten ist"
Ich habe ein Kindle paperwhite angeboten, welches eben nicht der neuestrn Generation angehört. Das es ein älteres Modell ist sieht man aber beispielsweise sofort daran, dass es Knöpfe auf der Oberfläche hat, welches bei dem neuesten Geräten nicht der Fall ist.
Ist das offensichtlich genug? & auf welche Rechtsgrundlagen bezieht ihr euch?
Danke auf jeden Fall für die schnellen Antworten!
Wenn nirgendwo ein Hinweis zu finden ist, dass es sich um eine neuere Version handeln könnte, und zudem die Bilder auch das korrekte Gerät zeigen, dann bist du imho auf der sicheren Seite
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