Rücksendung eines Artikel innerhalb 14 Tage nach Erklärung Widerruf

11. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)
Rücksendung eines Artikel innerhalb 14 Tage nach Erklärung Widerruf

Guten Tag,

ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage.

Ich habe mich kürzlich für das Samsung Galaxy S8 entschieden als ich noch Kunde der Telekom war. Da ich dort aber trotz Nutzung des Services der WLAN-Telefonie sehr häufig unter einer sehr miserablen Sprachqualität zu leiden hatte und die Telekom, als ich mich mehrfach darüber beklagt habe, mich geradezu dazu nötigten den Vertrag zu kündigen, kam ich dem auch nach. Das es nicht am Smartphone lag konnte ich durch den Einsatz anderer Geräte, bei denen dieselben Probleme auftraten nachweisen. Dennoch stellte die Telekom schriftlich sowie telefonisch sehr deutlich klar, dass man meine technischen Anliegen ab sofort nicht mehr bearbeiten werde. Daher konnte ich mithilfe des netten Telekom Hilft-Teams eine vorzeitige Kündigung erwirken, zumal die Telekom dies ohnehin von mir forderten.

Ich wechsele daher ins Netz von O2, kann hier mit dem Galaxy S8 jedoch keine WLAN-Telefonie nutzen, weil dies hier nur mit sehr wenigen Endgeräten funktioniert, hierzu zählt unter anderem das Galaxy S7. Da ich erst gestern das Ok vonseiten des Telekom Hilft-Teams für die vorzeitige Kündigung des Telekom Vertragsverhältnisses erhielt konnte ich mich auch jetzt erst auf die Suche nach einem geeigneten Galaxy S7 für O2 machen. Dieses Gerät kann frühestens am Freitag geliefert werden.

Den Widerruf für das Galaxy S8 habe ich bei O2 vorsichtshalber am 08.10.2017 per E-Mail erklärt, aber darin auch angegeben dass ich das Galaxy S8 nur dann zurücksende, wenn das S7 auch bei o2 definitiv WLAN-Telefonie fähig ist. Die Widerrufsfrist endet am morgigen Donnerstag, dennoch steht in der Widerrufsbelehrung folgendes hierzu:

"Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren."

Das bedeutet doch, dass ich das Galaxy S8, auch wenn die Widerrufsfrist morgen endet, noch bis zum 22.10.2017 versenden kann und O2 das Gerät auch dann nicht zurücknehmen müssen, oder nicht?

Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Du hast eine bedingte Widerrufserklärung abgegeben. Die ist grundsätzlich unwirksam. Ob die im Zweifel umgedeutet wird in eine bedingungslose Widerrufserklärung, ist fraglich.

Grüße

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#2
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Vielen Dank. Hier im Forum gab es aber einen ähnlichen Fall, bei dem ebenfalls ein bedingter Widerruf erklärt wurde und dieser soll wirksam sein. Daher bin ich irritiert.

Wie sieht es denn mit der Rücksendung des Smartphone nach Ablauf der Widerrufs aus? In der Widerrufsbelehrung wurde ich darauf hingewiesen dass ich das Smartphone spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung meines Widerrufs zurücksenden muss.

Gruß

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#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Zeig mir den Thread in diesem Forum gern mal, dann schreib ich meine Meinung gern auch da noch hin^^

Mit den 14 Tagen erkenne ich praktisch keine Probleme. Unverzüglich heißt zwar etwas anderes, aber das war wohl nicht deine Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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