Rücksendung steckt fest / Frist beim Händler

3. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb442203-18
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)
Rücksendung steckt fest / Frist beim Händler

Schönen guten Tag,

zu folgender Situation. würde mich mal eure Meinung interessieren.

Person A verkauft über ein Ankaufportal ein neues Handy, welches innerhalb von 10 Tagen beim Empfänger sein soll, ansonsten ist der Preis & Angebot nicht mehr gültig. Für den Versand stellt der Händler Person A ein Versandlabel zur Verfügung, wo Person A als Absender draufsteht.

Das Paket wird 3 Tage vor Ablauf beim Versanddienstleister aufgegeben, seitdem passiert nichts mehr mit dem Paket. Nun kommt das Paket verspätet beim Ankäufer an, der sich nun an das Angebot nicht mehr halten will.

Ist dies korrekt, bzw. darf dieser ein neues Angebot abgeben oder es Alternativ zurückschicken oder kann sich Person A auf das Angebot beziehen, da dieser die Ware rechtzeitig abgeschickt hat und für die lange Versanddauer des vom Ankäufer gewählten Versanddienstleiser und der Versandart nichts kann.

Bei einem Verlust der Ware ist bei der Retour der Ankäufer Vertragspartner des Versanddienstleisters, da als Retour reklamiert und dieser auch das Label zur Verfügung gestellt hat ( obwohl als Absender der Verkäufer steht)

Danke für eure Meinung

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von fb442203-18):
kann sich Person A auf das Angebot beziehen, da dieser die Ware rechtzeitig abgeschickt hat

Zum einen hat er die Ware nicht rechtzeitig abgeschickt, sondern erst mal 7 <Tage untätig verstreichen lassen.
Zum anderen war das Datum der Ankunft entscheidend



Zitat (von fb442203-18):
Ist dies korrekt, bzw. darf dieser ein neues Angebot abgeben oder es Alternativ zurückschicken

Das Angebot war zeitlich begrenzt und das ist auch legal. Nach Fristablauf ist das Angebot nicht mehr existent.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb442203-18
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)


Leider nicht untätig, sondern wartend, da die Ware zu mir mit dem gleichen Dienstleister leider auch fast eine Woche gebraucht hat *ärger* Ist aber für diesen Fall egal, bzw. nicht die Schuld des Händlers. Wie würde die Situation den aussehen, wenn es direkt am ersten Tag verschickt worden wäre?


Das Angebot war zeitlich begrenzt und das ist auch legal. Nach Fristablauf ist das Angebot nicht mehr existent.

Wie sieht es aus, wenn die Ware verschollen ist? Ist der Wert der Ware der vereinbarte Ankaufspreis, der aktuelle Ankaufspreis ( knapp 100 € unter dem ursprünglichen Ankaufspreis?) oder der Preis, zu dem man den Gegenstand im gleichen Zustand aktuell erwerben kann?

-- Editiert von fb442203-18 am 03.09.2018 12:28

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