Schönen guten Tag,
zu folgender Situation. würde mich mal eure Meinung interessieren.
Person A verkauft über ein Ankaufportal ein neues Handy, welches innerhalb von 10 Tagen beim Empfänger sein soll, ansonsten ist der Preis & Angebot nicht mehr gültig. Für den Versand stellt der Händler Person A ein Versandlabel zur Verfügung, wo Person A als Absender draufsteht.
Das Paket wird 3 Tage vor Ablauf beim Versanddienstleister aufgegeben, seitdem passiert nichts mehr mit dem Paket. Nun kommt das Paket verspätet beim Ankäufer an, der sich nun an das Angebot nicht mehr halten will.
Ist dies korrekt, bzw. darf dieser ein neues Angebot abgeben oder es Alternativ zurückschicken oder kann sich Person A auf das Angebot beziehen, da dieser die Ware rechtzeitig abgeschickt hat und für die lange Versanddauer des vom Ankäufer gewählten Versanddienstleiser und der Versandart nichts kann.
Bei einem Verlust der Ware ist bei der Retour der Ankäufer Vertragspartner des Versanddienstleisters, da als Retour reklamiert und dieser auch das Label zur Verfügung gestellt hat ( obwohl als Absender der Verkäufer steht)
Danke für eure Meinung
Rücksendung steckt fest / Frist beim Händler
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Zitatkann sich Person A auf das Angebot beziehen, da dieser die Ware rechtzeitig abgeschickt hat :
Zum einen hat er die Ware nicht rechtzeitig abgeschickt, sondern erst mal 7 <Tage untätig verstreichen lassen.
Zum anderen war das Datum der Ankunft entscheidend
ZitatIst dies korrekt, bzw. darf dieser ein neues Angebot abgeben oder es Alternativ zurückschicken :
Das Angebot war zeitlich begrenzt und das ist auch legal. Nach Fristablauf ist das Angebot nicht mehr existent.
Leider nicht untätig, sondern wartend, da die Ware zu mir mit dem gleichen Dienstleister leider auch fast eine Woche gebraucht hat *ärger* Ist aber für diesen Fall egal, bzw. nicht die Schuld des Händlers. Wie würde die Situation den aussehen, wenn es direkt am ersten Tag verschickt worden wäre?
Das Angebot war zeitlich begrenzt und das ist auch legal. Nach Fristablauf ist das Angebot nicht mehr existent.
Wie sieht es aus, wenn die Ware verschollen ist? Ist der Wert der Ware der vereinbarte Ankaufspreis, der aktuelle Ankaufspreis ( knapp 100 € unter dem ursprünglichen Ankaufspreis?) oder der Preis, zu dem man den Gegenstand im gleichen Zustand aktuell erwerben kann?
-- Editiert von fb442203-18 am 03.09.2018 12:28
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
15 Antworten