Rücktritt Kaufvertrag Zaun

11. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
LandorCaeyran
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt Kaufvertrag Zaun

Hallo zusammen,

kurze Frage, da ich mir nicht ganz sicher bin. Ich habe einen Zaun und Tore bestellt. Laut Auftrag sollten diese in 6-7 Wochen ohne Bauferien, geliefert und aufgestellt werden.
Nun sind 11 Wochen rum und ich erfahre, dass die Lieferzeit noch mal um 2 Wochen nach hinten geschoben wird.
Zwischenzeitlich habe ich mehrere Male hinterhertelefoniert (leider nicht schriftlich angemahnt).

Zum Thema Bauferien habe ich in NRW nichts gefunden.
Die AGB des Händlers sind auf niederländisch.
Die Verzögerung basiert auf dem Verschulden eines Zulieferers (seine Aussage).

Habe ich eine Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen? Wie ist eure Erfahrung?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von LandorCaeyran):
Die AGB des Händlers sind auf niederländisch.


Hat der Händler einen Standort in der BRD oder hat er den Firmensitz in NL, sodass niederländisches Recht gilt?

Berry

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#2
 Von 
LandorCaeyran
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

In der BRD.

Danke :)

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von LandorCaeyran):
. Ich habe einen Zaun und Tore bestellt.



Wie und als was bestellt?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
LandorCaeyran
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe die Frage nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von LandorCaeyran):
Ich habe einen Zaun und Tore bestellt.



Im Geschäft, im Laden oder via Fernabsatz?

Als Verbraucher oder Unternehmer?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
LandorCaeyran
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ahso, ok.
Als Privatperson im Geschäft. Lieferung und Einbau.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von LandorCaeyran):
Als Privatperson im Geschäft.


Als fällt das Widerrufsrecht weg.

Bleibt nur den Liferanten unter angemessener Fristsetzung in Verzug zu setzen.

Und erst nach erfolglosem Verstreichen der Frist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Kann man aber auch schon in einem Schreiben machen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von LandorCaeyran):
Die AGB des Händlers sind auf niederländisch.

Zitat (von LandorCaeyran):
Als Privatperson im Geschäft.

Und damit sind diese nichtig ...



Zitat (von Sir Berry):
Bleibt nur den Liferanten unter angemessener Fristsetzung in Verzug zu setzen.

Korrekt. Und das ganze mit Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
LandorCaeyran
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah, ich dachte mir. Ich geb mal eine Info wie das ausgegangen ist.

Trotz Gespräche und "Drohungen" Seitens des Verkäufers ist der Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgreich verlaufen.
Er hat nicht Mal einen Anwalt dazugeholt sondern einfach nicht mehr auf seine Forderungen bestanden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39734x hilfreich)

Ja, danke für das Update.
Leider erfahren wir fast nie, wie es ausging ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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