Rücktritt MPU Vorbereitung

20. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Salamisemmel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt MPU Vorbereitung

Servus miteinander,

Ich habe am 12.04.19 einen Vertrag bei einer MPU Vorbereitung unterschrieben, die mir dann im Gespräch empfohlen hat, ich solle im Gespräch mit dem Psychologen angeben, dass ich Genusstrinker bin und bleibe.

In meiner negativen MPU steht jedoch eindeutig drin, dass ich dauerhaft Alkoholabstinenz bleiben sollte (Ich weise momentan 6 Monate Alkoholabstinenz durch Screenings nach).

Nun zweifle ich an der Professionalität der Vorbereitung und hieraus ergibt sich auch meine Frage:
Kann ich vom Vertrag zurücktreten und somit mein im Vorraus bezahltes Geld zurückerhalten?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7231 Beiträge, 1520x hilfreich)

Was steht in den vertraglichen Vereinbarungen zum Rücktritt?

Grundsätzlich ist es aber so: Vertrag bestä#tigt und gültg. Also bekommt man auch nichts zurück

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Salamisemmel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort!

Ich habe keine vertraglichen Vereinbarungen zum Rücktritt gelesen, auf der Webseite steht hierzu auch nichts.
Ist es tatsächlich unmöglich?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Salamisemmel):
Ist es tatsächlich unmöglich?


Grundsätzlich mal nicht.
Nur sind Deine Angaben zu mager um eine rechtliche Wertung abzugeben.

Der Vertrag bezog sich auf eine Beratung (war also kein Werkvertrag).
Du wurdest offensichtlich beraten, bist aber mit dem Ergebnis unzufrieden.

Solange das Ergebnis aber nicht völlig neben der Spur war wurde der Vertrag erfüllt. Demnach schuldest Du die Gegenleistung.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Salamisemmel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Salamisemmel):
Ist es tatsächlich unmöglich?


Der Vertrag bezog sich auf eine Beratung (war also kein Werkvertrag).
Du wurdest offensichtlich beraten, bist aber mit dem Ergebnis unzufrieden.

Berry


Stimmt, jedoch handelt es sich hierbei nicht nur um eine Einzelsitzung, sondern um mehrere Sitzungen die noch folgen werden. Die oben genannte Beratung war die erste Stunde von x.
Ändert dieser Umstand etwas daran?

Und um welche Art von Vertrag handelt es sich hierbei?

Danke für deine Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Salamisemmel):
Stimmt, jedoch handelt es sich hierbei nicht nur um eine Einzelsitzung, sondern um mehrere Sitzungen die noch folgen werden. Die oben genannte Beratung war die erste Stunde von x.
Ändert dieser Umstand etwas daran?


Nein, denn der Vertragspartner will ja seinen Pflichten nachkommen, hat diese also nicht verweigert.

Zitat (von Salamisemmel):
Und um welche Art von Vertrag handelt es sich hierbei?

Beratervertrag? Aber dass musst Du doch wissen, Du bist den Vertrag eingegangen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Salamisemmel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß leider über Verträge gar nichts und die Recherche im Internet hat mich nur verwirrt, daher frage ich ja nach.
Entschuldige bitte mein Nichtwissen.

Ich habe auch keinen Vertrag zur Hand in dem ich nachschauen könnte, lediglich die Quittung bzw Rechnung.
Welche Angaben brauchst du denn?
Was sind gute Gründe für einen Rücktritt vom Vertrag bzw Kündigung?

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Der Vertrag bezog sich auf eine Beratung (war also kein Werkvertrag).
Du wurdest offensichtlich beraten, bist aber mit dem Ergebnis unzufrieden.

Solange das Ergebnis aber nicht völlig neben der Spur war wurde der Vertrag erfüllt. Demnach schuldest Du die Gegenleistung.

Man hat einen Vertrag über den Dienst abgeschlossen - aber eine Erfolgsgarantie gibt es gewiss nicht. Damit hat Berry meiner Meinung nach völlig recht. Der Anbieter erfüllt seinen Teil des Vertrages, Ihrer besteht darin, zu zahlen.

Ich meine auch, daß man ruhig etwas Vertrauen in die Ratschläge des Beraters setzen kann und sollte - die machen das bestimmt nicht zum ersten Mal und wissen garantiert besser als Sie, wie man erfolgreich sein kann. Siehe:
Zitat (von Flo Ryan):
Dass bei der negativen MPU gesagt wurde, du sollst abstinent leben, liegt daran, dass du schon nichtmal glaubwürdig darlegen kannst, nur Genusstrinker zu sein. Absolute Abstinenz zu vermitteln ist noch 1000x schwieriger, das weiss auch der Berater. Du wirst jetzt zwar anderes behaupten, aber du würdest sicher auf so Fangfragen nach dem Stück Schwarzwälder Kirschtorte bei Omi's Geburtstag reinfallen. Oder auf andere Kleinigkeiten betreffend Alkohol in Lebensmitteln, mit denen man sich intensiv beschäftigt haben muss, wenn man abstinent leben will. Dann hast du die nächste negative MPU.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Salamisemmel):
Was sind gute Gründe für einen Rücktritt vom Vertrag bzw Kündigung?


Schlechterfüllung oder Nichterfüllung und mit Abstrichen Erfüllung aber nicht so wie abgesprochen.

Nichts davon ist bei Dir zu erkennen.

Im Gegenteil. Dass, was Du als falsch bei der Beratung ansiehst kann s. Flo sogar absolut richtig sein.
Frag doch einfach beim nächsten mal nach.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Salamisemmel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):

Dass bei der negativen MPU gesagt wurde, du sollst abstinent leben, liegt daran, dass du schon nichtmal glaubwürdig darlegen kannst, nur Genusstrinker zu sein. Absolute Abstinenz zu vermitteln ist noch 1000x schwieriger, das weiss auch der Berater.


Erstmal danke für deine Antwort!
Also richtig, ich konnte nicht glaubwürdig darlegen, dass ich nur Genusstrinker bin und es wurde mir ein "strikter und dauerhafter Alkoholverzicht" empfohlen.
Nun eben die Aussage der Beratung, ich solle angeben, dass ich dann doch noch Genusstrinker bin.

Grundsätzlich setze ich auch großes Vertrauen in die Berater, da diese ja das Fachwissen vermitteln, jedoch beißt sich diese eine Aussage mit der anderen Aussage so sehr, dass ich dieses Vertrauen nicht aufrecht erhalten kann.

Hätte ich die Mittel, würde ich einfach nicht mehr hingehen und zu einer anderen Beratung gehen, aber da ich diese Mittel nicht habe, wollte ich eben wissen, ob es möglich wäre, von diesem Vertrag zurückzutreten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)

Mir scheint, dass hier eine Kündigung nach §627 BGB möglich sein sollte.
D.h. die bisherigen Termine müsste man voll bezahlen (weil die Dienstleistung ja erbracht wurde), die folgenden Termine aber nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Salamisemmel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal.

Ich habe bei dieser Beratung angerufen. Diese meinte es ist nicht möglich mein Geld zurück zu erhalten aus zweierlei Gründen:
1. Es ist ein Einmalbetrag der zu bezahlen war
2. Es handelt es sich um eine Gemeinnützige.

Ich habe heute mit meinem Anwalt telefoniert. Es handelt sich hier um einen Dienstvertrag und eine Kündigung ist durchaus möglich, um welchen Paragraphen es hier geht weiß ich aber nicht. Die Stunde, die ich genommen habe, muss ich allerdings bezahlen (logischerweise).

Danke für eure Zeit und schöne Grüße

-- Editiert von Salamisemmel am 24.04.2019 18:24

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