Rücktritt MPU Vorbereitungstelle

20. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
go702166-78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt MPU Vorbereitungstelle

Guten Abend,

aufgrund von Verjährungsfrist wurde meine Aufforderung zur MPU von der Behörde erlassen.Unwissend habe ich jedoch anfang letztes Jahres für die Vorbereitung eine MPU Beratungsstelle beauftragt mich darauf vorzubereiten. Habe einen Vertrag Pauschal 5500€ abgeschlossen davon 3000€ schon angezahlt.

Nun fällt der Grund für die Beratung und Vorbereitung jedoch weg und ich habe bereits 3000€ vorraus gezahlt.Ich habe bisher nur 2 Sitzungen in Anspruch genommen.
Mir geht es nicht darum eine Erstattung zu bekommen, sondern den angeblich restlichen offenen Betrag nicht zahlen zu müssen und vom Vertrag zurückzutreten.
Die MPU Vorbereitungstelle sagte mir das dank Ihnen ich nichtmehr zur MPU muss . Das kann doch gar nicht sein oder?
Das ist doch eine Entscheidung der Führerscheinstelle? Oder haben die Einfluss darauf? Ich habe das Gefühl das die mich hier abzocken wollen.
Bitte Euch um Rat und entschuldige mich im vorraus für die Rechtschreibung.
Beste Grüsse

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von go702166-78):
Die MPU Vorbereitungstelle sagte mir das dank Ihnen ich nichtmehr zur MPU muss

Kann sein.
Können die das auch beweisen?



Zitat (von go702166-78):
aufgrund von Verjährungsfrist wurde meine Aufforderung zur MPU von der Behörde erlassen

Und dazu kam es wie konkret?



Zitat (von go702166-78):
Nun fällt der Grund für die Beratung und Vorbereitung jedoch weg

Da wäre relevant, was zum Thema in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. findet, daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat:
Ich habe das Gefühl das die mich hier abzocken wollen.
Ich hatte beim Lesen eher das Gefühl, dass Sie die abzocken wollen :devil:

Was ist denn in Vertag und AGB zum Thema Kündigung, Rücktritt, MPU entfällt etc. geregelt?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go702166-78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die schnelle Antwort.

Im Beschluss von der Führerscheinstelle steht, das mir 2012 den Führeschein entzogen wurde und ich nun mehr als 10 Jahren nach dem Entzug der Fahrerlaubnis nichtmehr am Straßenverkehr teilgenommen habe .
Deshalb bestehen bedenken bezüglich meiner erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zum führen von Kraftfahrzeugen.
Für die Neuerteilung der Klassen A und B ist deshalb gemäß §20 Abs.2 FeV jeweils eine Theoretische und Praktische Prüfung,ohne Ableistung von Pflichtstunden, erforderlich.
Damit die Prüfungen durchgeführt werden können, sollten Sie sich mit einer Fahrschule in Verbindung setzen.

Ich frage mich was hier die MPU Vorbereitungstelle für mich geleistet haben soll, da der Antrag von mir gestellt wurde ganz normal mit Sehtest und Erste-Hilfe Kurs.

Hier sind die AGBs der MPU Vorbereitungstelle.
Regelungen
§1 Geltungsbereich
(1) Sofern Sie (nachfolgend: „Kunde") von uns,
• Newsletter / Mailings beziehen,
• und/oder Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nehmen,
• und/oder Beratungs-/Coachingverträge eingehen,
• und/oder Seminare/Veranstaltungen bei uns buchen,
wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von uns vereinbart. Die Inanspruchnahme unserer Angebote ohne vorherige Anerkennung unserer AGB gestatten wir nicht.
(2) Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher gemäß § 13 BGB, Unternehmer gemäß § 14 BGB als auch für die öffentliche Hand (Behörden, staatliche Einrichtungen, öffentlich-rechtliche Körperschaften). Der Kunde bestätigt, dass er die Dienste für private, berufliche oder institutionelle Zwecke in Anspruch nimmt.
(3) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache mit Ihnen.
(4) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme unserer Dienste / Dienstleistungen gültige Fassung unserer AGB.
(5) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Wir bieten unseren Kunden insbesondere die Teilnahme, Erbringung und Durchführung an Coachings, Seminaren und Beratungsleistungen an – multimedial, videobasiert, telefonisch und auch stationär. Die Coachings- und Beratungsdienstleistungen erfolgen, je nach Ihrer Buchung, standardisiert oder individualisiert. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus unseren Angeboten.
(2) Wir erbringen für den Kunden Dienstleistungen im Bereich der gesundheitlichen und Psychologischen Beratung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schulden wir auch insoweit nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere können lediglich den Erfolg bestimmter Maßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg von uns nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Maßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
§3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung unserer Dienste/Dienstleistungen auf unseren Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf den Meta-Plattformen, des Meta-Konzerns) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit uns dar.
(2) Der Vertragsschluss zwischen uns und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von uns zu erhalten.
(3) Fernmündlich kommen Verträge zwischen uns und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass wir das Telefonat mit ihm und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen.
(4) Wir werden den Zugang Ihrer über unsere Webseiten / Videochat abgegebenen Bestellungen und Aufträge unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Ihnen unmittelbar Zugang zu Ihrer Bestellung (zum Beispiel durch Zugang zur passwortgeschützten Teilnehmerplattform) gewährt wird.
(5) Sollte die Leistung der von Ihnen bestellten Dienstleistungen nicht möglich sein, etwa aus technischen Gründen, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
§4 Preise und Leistungserbringung
(1) Alle Preisangaben für Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Unternehmer und die öffentliche Hand verstehen sich alle Preisangaben als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Unsere Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Kunden festgelegten Zeitpunkten.
(3) Der Kunde ist bis auf anderslautende Vereinbarung mit uns vorleistungsverpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
§5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
(5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§6 Verzug
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei uns nicht vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei uns vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalten wir uns vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung gegenüber uns in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Wir werden die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
§7 Erfüllung
(1) Wir werden die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Wir sind berechtigt, uns dazu der Hilfe Dritter / Dienstleister zu bedienen.
(2) Es besteht Einigkeit, dass wir bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schulden.
(3) Sind wir gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch unsererseits unberührt.
§8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns, sofern zutreffend, uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Der Kunde hat bei Teilnahme an unseren Programmen und Dienstleistungen den inhaltlich störungsfreien Fortgang daran zu fördern und durch kaufmännisch adäquates Verhalten gegenüber uns und den anderen Teilnehmern zu gewährleisten. Sofern der Kunde durch unangemessenes Verhalten den Betrieb unserer Programme und Dienstleistungen jedoch beeinträchtigt, werden wir den Kunden einmalig auffordern, die Beeinträchtigungen abzustellen. Im Wiederholungsfall sind wir sodann berechtigt, den Kunden von unseren Programmen und Dienstleistungen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch in diesen Fällen bleibt unberührt.
§9 Nutzungsrechte
(1) Wir haben an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von uns veröffentlicht werden (z.B. auf Facebook oder auf passwortgeschützten Plattformen), ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von uns nicht gestattet.
(2) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von uns hinterlegten Inhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrags.
(3) Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten und Plattformen ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereit gestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte unserer Mitgliederplattformen an nicht von uns gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von uns im billigen Ermessen programmabhängig festzusetzen ist und die im Einzelfall bis zu 15.000,00 Euro betragen kann, uns gegenüber als verwirkt. Der Zugriff durch Betriebsangehörige/Mitarbeiter des Kunden ist grundsätzlich genehmigungsfähig, muss von uns aber ausdrücklich gegenüber dem Kunden genehmigt und bestätigt werden.
(4) Mit Nutzung unserer Mitgliederplattformen stimmt der Kunde der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse), die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform durch unser Unternehmen und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.
(5) Die Verletzung unserer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie unserer Urheberrechte werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.
(6) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von uns auf unseren Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.
§10 Zahlungsbedingungen, SEPA-Lastschrift, Rechnung
(1) Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig, es sei denn, die individualvertragliche Absprache mit dem Kunden ist anders lautend.
(2) Sie können den geschuldeten Preis nach Ihrer Wahl auf eines unserer angegebenen Konten überweisen, uns eine (SEPA)-Einzugsermächtigung erteilen oder Kreditkarte bezahlen. Im Fall einer erteilten (SEPA)-Einzugsermächtigung oder der Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte werden wir die Belastung Ihres Kontos frühestens zu dem in Abs. 1 geregelten Zeitpunkt veranlassen. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen.
(3) Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen / Beratungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: (postalisch im Nachgang). Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden:
Ich ermächtige die vertreten durch den Geschäftsführer und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN:
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
(4) Unternehmer und Kaufleute erhalten auf Anforderung (E-Mail) eine Rechnung über die gebuchten Dienstleistungen.
§11 Haftung
(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen, und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –Ausschlüssen unberührt.
(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, uns ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
§12 Widerrufsrecht
(1) Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB, es sei denn, es handelt sich um Dienstleistungen, die vollständig erbracht wurden oder mit deren Erbringung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde.
(2) Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und bestätigt gleichzeitig, dass er mit Beginn der Dienstleistung sein Widerrufsrecht verliert.
(3) Unternehmer und öffentliche Einrichtungen haben kein Widerrufsrecht, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
§13 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme
(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für uns oberste Priorität. Wir informieren daher separat in unserer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Sie bestätigen, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
(2) Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch unser Unternehmen im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme durch uns widersprechen, müssen Sie uns dafür eine E-Mail zukommen lassen In Ihrer Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten von Ihnen zu benennen, über die wir Sie nicht mehr kontaktieren dürfen. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu unseren Lasten. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail bei uns.
(3) Sie willigen widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihnen bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten (z.B. Bewerbungsformular: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, persönliche Interessen, finanzielle Verhältnisse, Hobbies, Charakterfragen) ein. Sie willigen widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb unserer Dienste, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung Ihres Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken an dritte Unternehmen aus Nicht-EU/EWR-Staaten) ein. Betreffend einen Widerruf gilt Absatz 2 und § 5 unserer Datenschutzbestimmung.
§14 Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen
(1) Sofern Sie die Teilnahme von Seminaren oder Veranstaltungen bei uns buchen, ist Ihre Buchung verbindlich. Wir bestätigen Ihnen die Buchung in der Regel per E-Mail.
(2) Der Kunde ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, von seiner Buchung zurück zu treten nach Maßgabe der Bestimmungen gemäß Absatz 3. Der Kunde ist verpflichtet, uns den wichtigen Grund bereits zusammen mit der Rücktrittserklärung qualifiziert nachzuweisen.
(3) Geht die Rücktrittserklärung im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes bis zu 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei uns ein, entstehen Bearbeitungskosten in Höhe von 35% der jeweiligen Teilnahmegebühr. Bei weniger als 6 Wochen und bis zu 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei einer Rücktrittserklärung (eingehend bei uns) weniger als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr erhoben.
Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als in Höhe der vorgenannten Pauschalen entstanden ist.
(4) Ein Ersatzteilnehmer darf nur nach vorheriger Zustimmung durch uns gestellt werden.
§15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden sind die Gerichte in Göppingen und / oder Stuttgart. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
Teil II – Besondere Regelungen für die Teilnahme an unseren Coaching-Programmen, Mitgliederplattformen, Seminaren und Trainings
§1 Netiquette
(1) Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit unserem Unternehmen auch stets respektvoll mit anderen Teilnehmern/Kunden und unseren Mitarbeitern umzugehen.
(2) Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen sind wir nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Zugang des Kunden zu unseren Programm- und Trainingsinhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den Kunden von der Teilnahme an unseren Seminaren auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.
§2 Unzulässiges Account-Sharing
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt den von uns erhaltenen Account beziehungsweise die Logindaten zu unseren Plattformen / Programm- und Trainingsinhalten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, wir haben einer solchen Weitergabe ausdrücklich zugestimmt (zum Beispiel hinsichtlich festangestellter Mitarbeiter des Kunden).
(2) Wir sind berechtigt, den Zugang zu unseren IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf unsere IT-Systeme sowie Programm- und Trainingsinhalte verschleiert, sonstwie verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.
(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 sind wir berechtigt, den Account des Kunden zu unseren Systemen nach billigem Ermessen vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.
(4) Unerlaubtes Account-Sharing ist eine Straftat, welche wir zivil- und strafrechtlich verfolgen lassen.
§3 Akquise anderer Coaching-Teilnehmer
(1) Dem Kunden ist es im Einzelfall gestattet, andere Coaching-Teilnehmer aus unseren Programmen für eigene Aufträge zu akquirieren. Die systematisch angelegte Kundenakquise ist jedoch untersagt. Kein Coaching-Teilnehmer darf durch Akquise-Versuche des Kunden belästigt werden.
(2) Im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung sind wir nach einmaliger Verwarnung im Wiederholungsfall berechtigt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 46x hilfreich)

Ich sehe hier keinen direkten Zusammenhang zwischen der MPU und dem Vorbereitungskurs. Das ergibt sich auch nicht aus den AGB.

Ihre vertraglichen Pflichten sind das entsprechende Coachingangebot anzubieten, wenn du es nicht wahr nimmst ist es, hart gesprochen, nicht ihr Problem. Denn es hindert dich niemand daran dich auf eine MPU vorzubereiten, selbst wenn du keine machen musst.

Rein vertraglich gesehen hast du keinen Anspruch, ich würde aber mal schauen ob ich nicht doch Kulanz aushandeln kann. Mach ganz klar, dass du nicht dein Geld zurück willst sondern einfach nur den Restbetrag nicht zahlen und dass du dafür auch nicht am Kurs teil nimmst. Ansonsten würdest du eben am Kurs teil nehmen, auch wenn du ihn nicht mehr brauchst. Das dürfte sich wirtschaftlich für das Unternehmen dann ggf. mehr lohnen dich raus zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 68x hilfreich)

Es ist doch völlig einerlei, aus welchem Grund Sie nun keine MPU erbringen müssen und ob die Vorbereitungsstelle daran mitgewirkt hat oder nicht.

Sie haben ohne weitere Veranlassung und aus freien Stücken einen Vertrag geschlossen, dieser muss erfüllt werden. Dass Ihnen die Dienstleistung nun nichts mehr bringt ist Ihr Problem und berechtigt nicht zum Rücktritt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Danke für die AGB. Ich finde dort nichts, was Ihnen eine Kündigungsmöglichkeit aufgrund der entfallenen MPU einräumt.

Zitat (von go702166-78):
Ich frage mich was hier die MPU Vorbereitungstelle für mich geleistet haben soll,

Offenbar nichts.
Sie haben die Leistung ja nicht in Anspruch genommen, in dem Sie zu den Sitzungen nicht gegangen sind.
Warum Sie sich entschlossen haben, einen Vertrag über 5.500,- abzuschließen und dann die Leistung nicht abzurufen, weiß ich nicht.
Das ist aber auch völlig unerheblich, denn Sie haben den Vertrag geschlossen - dadurch hat Ihr Gegenüber einen entsprechenden Zahlungsanspruch an Sie.

Ich habe Sie so verstanden, dass Sie bei Vertragsabschluss davon ausgingen, dass Sie zur MPU müssen und darauf vorbereitet werden wollten. Dann fiel die MPU-Auflage weg. Das ist hart gesagt Ihr Problem, nicht das Ihres Vertragspartners.
Auch ist es nicht Problem des Vertragspartners, wenn Sie die Leistung nicht in Anspruch nehmen.
Wenn man einen Vertrag unterschreibt, ist dieser für beide Seiten bindend.

Ich würde es auch mit einer Kulanzanfrage probieren. Den oben zitierten Satz empfehle ich, nicht zu verwenden, ebenso wenig: "angeblich restlichen offenen Betrag" oder "Das kann doch gar nicht sein oder?" oder "Ich habe das Gefühl das die mich hier abzocken wollen.", denn auf Unverschämtheiten reagieren Kulanzentscheider in der Regel nicht sehr wohlwollend.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Ich würde es auch mit einer Kulanzanfrage probieren. Den oben zitierten Satz empfehle ich, nicht zu verwenden, ebenso wenig: "angeblich restlichen offenen Betrag" oder "Das kann doch gar nicht sein oder?" oder "Ich habe das Gefühl das die mich hier abzocken wollen.", denn auf Unverschämtheiten reagieren Kulanzentscheider in der Regel nicht sehr wohlwollend.


Das möchte ich hier noch einmal mit drei Ausrufezeichen versehen, weil ich selbst in diesem Bereich unterwegs bin. Ich hatte das schon oft, dass ich in da in zwei Fällen wo im Prinzip das Kernproblem gleich ist vollkommen anders entschieden habe. Wer freundlich und höflich ist, der kann Kulanz erwarten.
Wer unverschämteste Forderungen stellt, ggf. noch wüste Drohungen ausspricht usw. der kann mich im Mondschein besuchen.

Man bittet hier jemanden um einen Gefallen, im normalen Leben würde man das auch freundlich tun. Warum dann bei Verträgen die man einseitig nicht einhalten will anders handeln?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von go702166-78):
Im Beschluss von der Führerscheinstelle steht, das mir 2012 den Führeschein entzogen wurde und ich nun mehr als 10 Jahren nach dem Entzug der Fahrerlaubnis nichtmehr am Straßenverkehr teilgenommen habe .
Deshalb bestehen bedenken bezüglich meiner erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zum führen von Kraftfahrzeugen.
Für die Neuerteilung der Klassen A und B ist deshalb gemäß §20 Abs.2 FeV jeweils eine Theoretische und Praktische Prüfung,ohne Ableistung von Pflichtstunden, erforderlich.
Damit die Prüfungen durchgeführt werden können, sollten Sie sich mit einer Fahrschule in Verbindung setzen.

Es gab aktuell also gar keine MPU-Auflage.



Der Vertrag wurde verbindlich geschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kommt hier nicht zum tragen. Das man einfach mal einen Vertrag unnötigerweise rein aufgrund von Befürchtungen geschlossen hat, fällt hier nicht dem Anbieter zur Last.

Bleibt noch der Strohhalm, das dem Kunden der Nachweis vorbehalten bleibt, dass dem Anbieter kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist oder er einen Ersatzteilnehmer findet der vom Vertragspartner akzeptiert würde.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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