Rücktritt Neuwagenbestellung

27. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Marcos88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt Neuwagenbestellung

Hallo!

Ich habe gestern eine Bestellung für einen Neuwagen im Autohaus unterschrieben.

Ist diese Bestellung gleichzeitig der Kaufvertrag?
Das Auto ist nicht auf Lager, sondern wird erst noch produziert.

Gibt es eine Möglichkeit (Frist) von dem Vertrag zurücktreten?
Ein Widerrufsrecht wurde mir nicht eingeräumt.

MfG Marco

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ist diese Bestellung gleichzeitig der Kaufvertrag?

Das kommt darauf an, was auf diesem Dokument genau stand.
Üblicherweise können Sie aber davon ausgehen, daß Sie damit einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingegangen sind.

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Davon würde ich auch ausgehen - wobei: handelt es sich in diesem Fall nicht (streng genommen) um einen Werklieferungsvertrag, da das Werk (Auto) erst noch produziert werden muß? IE aber durch die Verweisung des § 651 gleichgültig...

So oder so: ein Widerrufsrecht haben Sie nicht - zumindest bei Verträgen, die unter Anwesenden geschlossen werden, glaubt der Gesetzgeber noch an den "mündigen Bürger"...

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#3
 Von 
Tabaluga Rainer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die einzige Möglichkeit ist es bei einem Autokauf mit Finanzierung aus dem Vertrag auszusteigen, nur dann gewährt der Gestzgeber eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen. Ggf. müßte man dann eine Vertragsanpasung vornehmen um dann anschließend von seinem Rücktrittsrecht gebrauch zu machen.

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