Der Preselectionantrag (Widerufsbelehrung steht im Formular)wurde von der Ehefrau des Anschlußinhabers gestellt. Das Antragsformular wurde in einem Einkaufszentrum unterschrieben. Hier wurde der Frau erzählt, sie könnte 60 Freiminuten gewinnen, weiterhin wurde ihr erzählt, nachdem sie die 60 Freiminuten abtelefoniert hat, wird alles wieder auf die Telekom geschalten. Das alles steht natürlich nicht im Vertrag, die Frau hat diesen auf Grund der äußeren Umstände nicht richtig gelesen und hat diesen anschließend in den Schrank gelegt. Die Auftragsbestätigung kam natürlich auch erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Der Anschlußinhaber (Ehemann) hat nun seine Frau aufgefordert vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und den Auftrag auf Umstellung bei der Telekom storniert. Die neue Telefongesellschaft hat den Wideruf zurückgewiesen, wegen Zeitüberschreitung und pocht auf Vertragserfüllung.
Hat der Mann noch andere Möglichkeiten aus der Sache rauszukommen? Kann die Telefongesellschaft Schadenersatz einklagen? Der Mann wollte nie über die neue Telefongesellschaft telefonieren und muß das ja auch bei Umstellung nicht, da er ja immer noch die Netzvorwahl der Telekom benutzen kann. Eine Gewinnausfall ist also nicht zwingend.
Grüße
Rücktritt Preselection
22. Juli 2004
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Frage vom 22. Juli 2004 | 23:14
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt Preselection
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#1
Antwort vom 24. Juli 2004 | 13:33
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleiner Nachtrag:
Die neue Telefongesellschaft hat dem Anschlußinhaber eine Kopie des Antrags geschickt. Darin wurden ein paar Kleinigkeiten gegenüber dem Original handschriftlich geändert. So wurde der Ort in der Widerrufsbelehrung nachgetragen und das Feld für die Einzugsermächtigung durchgestrichen, welches im Original leer ist. Ist der Vertrag jetzt anfechtbar oder reichen diese Änderungen nicht dafür. Welches Gesetz findet hier Anwendung?
Grüße
Und jetzt?
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