Rücktritt Reservierung Hochzeitsfeier

5. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ariltha
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)
Rücktritt Reservierung Hochzeitsfeier

Hallo liebe Community...
Ich habe folgendes Problem:
Im Dezember 2015 haben wir uns einen Saal reserviert um unsere Hochzeit im August 2016 gebührend zu feiern.
Im Juni 2016 hatten wir dann unseren Termin mit dem Wirt um die Essen zu besprechen und uns einen genauen Saal auszusuchen.
Leider konnte sich meine Frau noch nicht direkt für einen von den drei Sälen (einen wollte sie definitiv nicht, weil er einfach nur hässlich ist) entscheiden und wir fragten den Wirt ob wir ihm am nächsten Tag telefonisch bescheid geben können. Für den Wirt war es kein Problem. Wir hätten freie Wahl, weil wir als erstes reserviert haben.
Kaum waren wir nach dem Termin zu hause hatten wir ubs auch schon auf einen Saal geeinigt. Wir riefen umgehend beim Wirt an und teilten ihm unsere Entscheidung mit.
Leider kam alles anders als erhofft...
Der Wirt meinte nun zu uns, dass wir nur den Saal bekommen, den meine Frau so hässlich findet.
Des Weiteren ist direkt neben unserem Saal eine andere Feierlichkeit mit einem DJ. Die beiden Säle sind nur mit einer dünnen Falttür getrennt und man würde die Musik der anderen hören. Laut Aussage vom Wirt sprechen sich die DJ's untereinander ab um die Musik leiser zu drehen, falls mal eine Rede gehalten oder ein Spiel gespielt wird.
Wir haben dem Wirt dann gleich gesagt das wir damit nicht einverstanden sind weil wir unsere Stimmung nicht ruinieren wollen wenn die andere Feier Ruhe haben will. Den Wirt interessiert unsere Besorgnis überhaupt nicht.

Können wir nun von unserer Reservierung zurücktreten, oder kann der Wirt dann Schadenersatz fordern?

Vielen Dank schonmal im Voraus...

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ihr habt doch noch gar keine Reservierung. Ihr wolltet einen Saal reservieren, aber den habt ihr nicht bekommen. Man hat euch einen anderen Saal angeboten, aber den wollt ihr nicht => es besteht keine Reservierung
Was wollt ihr also stornieren?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ariltha
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Naja, das Essen ist ja schon besprochen und die Personenanzahl ist auch notiert.
Im Reservierungsbuch stehen wir ja auch drin.
Es ging halt nur noch um den Saal. Der Wirt selbst geht davon aus das wir verbindlich reserviert haben.
Ich habe ihm vor 2 Tagen nochmals eine definitive Absage per Email geschickt, aber es kam noch keine Reaktion.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat:
Der Wirt selbst geht davon aus das wir verbindlich reserviert haben.

Dann muss er auch liefern. Und zwar genau das was ihr angeblich reserviert habt.
Kann/will er aber nicht, damit ist die Sache hinfällig.



Zitat:
Ich habe ihm vor 2 Tagen nochmals eine definitive Absage per Email geschickt, aber es kam noch keine Reaktion.

Die Mail ist nicht angekommen.
So etwas sendet man mit Zustellnachweis.

Ich würde auch keine "Absage" senden, sondern eine "Klarstellung des Sachverhaltes".




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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