Rücktritt aufgrund Einweisung ins Krankenhaus

6. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
BLITZZAR
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt aufgrund Einweisung ins Krankenhaus

Hallo ihr lieben. Ich habe folgendes Problem:

Meine Freundin hat sich und mich in einen Geburtsvorbereitungskurs eingeschrieben. Jetzt wurde sie aber Mittwoch im Krankenhaus aufgenommen und kann höchstens heute (Freitag - wo auch der Kurs stattfindet) entgegen dem Rat der Ärzte raus. Morgen (Samtag) ist es okay. Sollte in der Nacht nichts passieren darf sie nach Hause.

Die Dame die den Kurs anbietet wird aber wohl das Geld einbehalten und auch mit der Krankenkasse abrechnen.. Das sind 90€ für meine Freundin und 80€ für mich. Nun können wir ja leider aber auf Grund dem Rat der Ärzte den Kurs nicht wahrnehmen. Gibt es nicht irgendeine Klausel, die uns da helfen kann unser Geld zurück zu bekommen? Ich habe hier einmal die Mail der Bestellung anonymisiert. Vielleicht könnt ihr uns da helfen?

[Mail]

Von: "Anonym" <>
Datum: 6. Mai 2022
An: -meine Freundin-
Cc:
Betreff: Vielen Dank für deine Buchung!
Herzlichen Dank für deine Buchung!

Bitte überweise nun den offenen Betrag auf das folgende Konto:

[habe das mal gelöscht]

Verwendungszweck: Vor- und Nachname, Name des Kurses inklusive Monat

Sobald die Gebühr bzw. Kaution (je nach gebuchtem Kurs) eingegangen ist, erhältst du eine verbindliche Anmeldebestätigung.


Zahlungsinformationen:

Geburtsvorbereitung für Paare:
80€ für den Partner / die Begleitperson
Geburtsvorbereitung für Frauen:
90€ (Kaution)
Säuglingsvorbereitungskurs:
40€ pro Buchung und Teilnehmer

Herzliche Grüße,

Hebamme
Anonym

Eine verbindliche Anmeldebestätigung und Hilfe bei Fragen bezüglich deiner Kursanmeldung erhältst du über buchung@anonym.de.

Geburtsvorbereitung für Paare (Mai 22) von Anonym
Wann: Freitag, 6. Mai 2022 17:00 MESZ
Wo: [das habe ich auch gelöscht]
Preis: 80,00 €
Offener Betrag: 80,00 €
Telefon: [gelöscht]

Vorname: Meine
Nachname: Freundin
E-Mail-Adresse: meine@freundin.de
Teilnehmerzahl: 1

Bitte beachte, dass deine Kursanmeldung erst dann ABGESCHLOSSEN und VERBINDLICH ist, wenn die Teilnahmegebühr/Kaution eingegangen und dir der Zahlungseingang per Mail bestätigt worden ist. Wenn 7 Kalendertage nach Buchung des Kurses keine Zahlung eingegangen ist, wird die Buchung storniert! Die Teilnahmegebühr der Schwangeren wird mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Krankenkassen zahlen nur einen Geburtsvorbereitungskurs pro Schwangerschaft. Solltest du zwei Kurse gebucht und auch an beiden teilgenommen haben (z.B. einen fortlaufenden und einen Wochenendkurs, einen Kurs bei mir und einen über deine Krankenkasse oder 2 Kurse bei zwei unterschiedlichen Hebammen) wird bei Abrechnungsproblemen mit der Krankenkasse die Kursgebühr privat in Rechnung gestellt. Ein Rücktritt vom Kurs ist bis 4 Wochen vor Kursbeginn schriftlich per Mail möglich. Die entrichtete Gebühr/Hinterlegung wird dann mit Abzug von 5% Bearbeitungsgebühr binnen zwei Wochen rückerstattet. Ein Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich, jedoch werden dann 100% der Hinterlegung als Ausfallzahlung einbehalten. Sollte der Kurs auf Grund von Covid-19 nicht in Präsenz stattfinden können wird er Online LIVE via Zoom im selben Zeitraum stattfinden. Kann der Kurs auf Grund von Krankheit meinerseits oder zu geringer Nachfrage nicht stattfinden, werden alle entrichteten Gebühren in voller Höhe binnen zwei Wochen nach offizieller Absage des Kurses (per Mail) erstattet.

[Mail Ende]


Wir haben natürlich schon bezahlt. Aber ich finde das gar nicht fair. Wenn sie krank ist ist das okay, aber wenn meine Freundin ins Krankenhaus muss, ist ihr das egal und sie behält das Geld..


Vielleicht weiß da jemand was?

Lieben Gruß
BLITZZAR

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7237 Beiträge, 1525x hilfreich)

Ich sehe keine Möglichkeit , das Geld zurückzubekommen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120244 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von BLITZZAR):
Gibt es nicht irgendeine Klausel, die uns da helfen kann unser Geld zurück zu bekommen?

Ich wüsste das aktuell keinen Weg.

Die Freundin ist verhindert, das ist nicht das Problem der Hebamme.
Da sehr kurzfristig, erübrigt sich auch die Frage nach der Möglichkeit der Stellung eines Ersatzteilnehmers.


Allenfalls die "ersparten Aufwendungen" müssten erstattet werden - wobei ich aktuell nicht weis, welche das in dem Falle sein sollten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BLITZZAR
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay. Dann habe ich für eine Leistung bezahlt, die ich nicht in Anspruch nehmen konnte. Muss sie uns denn diese Leistung zu einem späteren Zeitpunkt (nächster mögliche Termin) zur Verfügung stellen?

Lieben Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Nein, muss sie nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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