Rücktritt ausgeschlossen

1. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Missspeedy
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 13x hilfreich)
Rücktritt ausgeschlossen

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Vertrag wurdef ür ein Werbeschild in einem Golfclub abgeschlossen, indem auch die Möglichkeit einer Flyerwerbung in Acrylständer vereinbart wurde. (Mündlich wurde uns dieser im Clubhaus Eingang zugesichert)

Nun hat leider die Werbeagentur zwei mal unsere Daten nicht lesen oder nicht erhalten und es ist mitlerweile über 2 Monate vergangen. Zum einen wollten wir die Herbstzeit noch ausnutzen, da im Winter fast keiner mehr spielt. (Eine Frist wurde allerdings nicht vereinbart)

Nun stellte sich allerdings heraus, dass lt. Vorstand des Golfclubs die Auslegung der Flyer im Clubhaus unter keinen Umständen erfolgt und das diese wahrscheinlich eher im Gerätehaus landen.

Nun meine Frage, können wir aus diesen Gründen den Vertrag kündigen?
Auf dem Vertrag ist eindeutig zu erkennen, das ein Rücktritt ausgeschlossen ist, ist dies Rechtens?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Auf dem Vertrag ist eindeutig zu erkennen, das ein Rücktritt ausgeschlossen ist, ist dies Rechtens?


Ein Rücktrittsrecht dürfte sowieso nicht bestehen, selbst wenn du nicht gewerblich wärst, was du offenbar bist.

Ein Rücktrittsrecht wegen Nichterfüllung kann nicht ausgeschlossen werden.

quote:
Mündlich wurde uns dieser im Clubhaus Eingang zugesichert


Was ihr dann im Zweifel vermutlich nicht beweisen könnt, zumal ein Richter sich fragen würde, wieso eine Firma so etwas nicht schriftlich fixiert, wenn es ihr angeblich so essentiell wichtig ist.

quote:
können wir aus diesen Gründen den Vertrag kündigen?


Weil ihr euren Teil (Bereitstellung des Werbeschildes) nicht mehr erfüllen könnt/wollt? Wohl kaum.
Wenn ihr Pech habt, setzt euch der Club eine Frist und dann müßt ihr auch dann zahlen, wenn ihr gar kein Werbeschild zum Aufstellen habt.

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#2
 Von 
Missspeedy
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 13x hilfreich)

quote:
Weil ihr euren Teil (Bereitstellung des Werbeschildes) nicht mehr erfüllen könnt/wollt? Wohl kaum.
Wenn ihr Pech habt, setzt euch der Club eine Frist und dann müßt ihr auch dann zahlen, wenn ihr gar kein Werbeschild zum Aufstellen habt.

Im Vertrag wurde auch die Dienstleistung für die Gestaltung und für das Schild an sich vereinbart. Wir zahlen letztendlich nur und die Werbeagentur (mit dem wir den Vertrag haben) kümmert sich um alles andere. Daher muß die Agentur ja jetzt erstmal eine Leistung bringen, bevor überhaupt eine Zahlung fällig ist.

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#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Ach so. Aus deiner Schilderung ging nicht hervor, ob du nun nur einen Vertrag mit der Agentur hast oder auch einen mit dem Club.

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#4
 Von 
LoF
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)

------Ein Rücktrittsrecht wegen Nichterfüllung kann nicht ausgeschlossen werden.------

Hmm, irgendwer im Forum hat mal geschrieben, dass Rücktrittsrechte unter Kaufleuten ausgeschlossen werden dürfen (nicht in AGB, aber als Individualvereinbarung). Würde mich jetzt natürlich auch an der Stelle interessieren, ob es sich wirklich so verhält.

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#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
dass Rücktrittsrechte unter Kaufleuten ausgeschlossen werden dürfen


Richtig. AFAIK kann aber niemand einen Vertrag der Form schließen "Der Auftraggeber verzichtet auf seine gesetzlichen Rechte gegenüber dem Auftragsnehmer bei Nichterfüllung", auch kein Kaufmann.

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