Rücktritt vom Kauf gerechtfertigt???

18. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Karsten22
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kauf gerechtfertigt???

Hallo!

Ich habe bei petpark zwei Tiere in einer Auktion verkauft. Es handelt sich dabei um ein Pärchen. Nun hat mir der Käufer eine Mail geschickt, in der er nach den Bankdaten fragt und die Höhe der Versandkosten bestätigt. Zusätzlich verlangt er einen Bildbeweis, das es wirklich ein Pärchen ist. Daraufhin habe ich ihm die Daten geschickt und gesagt, das ich keine Bilder machen werde, weil die Tiere sehr flink sind und das zuviel Stress verursacht. Und das mir das vor einiger Zeit ein Züchter bestätigt hat. Auf diese Mail wurde folgendermaßen geantwortet:

Dann trete ich vom Kauf zurück. Laut BGB mein gutes Recht.

Jetzt meine Fragen:

Darf er das? Immerhin haben wir einen gültigen Kaufvertrag geschlossen. Und ich habe angeboten bei Fragen eine Mail zu schicken. Das natürlich bevor man einfach so mal etwas kauft.

Was kann ich jetzt machen um die Sache zu regeln? Möchte das nicht einfach so hinnehmen, weil er meiner Meinung nach vorher Fragen muss. Man muss sich mal vorstellen, was wäre, wenn das jeder macht.

Danke für eure Hilfe!!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Karsten22,


bitte versuchen Sie, Doppelpostings zu vermeiden. Das verursacht nur unnötiges Durcheinander.

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=79481

In Ihrem anderen Beitrag habe ich Ihnen schon was zu Ihrer Frage geschrieben.


MfG,

der Ritter

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"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"

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