Rücktritt vom Kaufvertrag für Kfz

13. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Christian h.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag für Kfz

Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen.

Zum Sachverhalt:
Vor etwa einem halben Jahr habe ich ein gebrauchtes Kraftfahrzeug verkauft. Bei Vertragsabschluss wurden zwei drittel des Kaufpreises in bar übergeben (2100 Euro). Der Rest sollte spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss gezahlt werden. Im Vertrag wurde eindeutig festgehalten, dass so lange nicht der Gesamtbetrag beglichen ist, das Fahrzeug Eigentum des Verkäufers bleibt. Fahrzeugbrief und Zweitschlüssel blieben in meinem Besitz. Der Vertrag wurde von beiden Parteien unterschrieben.
Nach einigen mündlichen Mahnungen nach Ablauf der Frist, habe ich ein Mahnverfahren eingeleitet. Der Vollstreckungsbescheid ist eingegangen. Nach Rücksprache mit dem zuständigem Gerichtsvollzieher habe ich in Erfahrung gebracht das der Käufer weitere Schulden hat und ich wohl in nächster Zeit nicht mit meinem Geld rechnen kann.

Kann ich den Kaufvertrag aufheben (Auszahlung des Käufers mit Abzug der angefallenen Kosten und Wertminderung des Fahrzeuges)? Kann ich als Privatperson einfach das Fahrzeug mitnehmen und dem Käufer einen Aufhebungsvertrag aushändigen? Oder muss ich einen Anwalt bzw. Gerichtsvollzieher beauftragen? Welche rechtlichen Folgen hätte ein "zurückholen"? So gesehen ist das Fahrzeug noch mein Eigentum auch wenn der Käufer als Halter eingetragen ist.
Das ist wahrscheinlich die einzige Möglichkeit an mein Geld zu kommen. Das Fahrzeug kann ich anschließend wieder verkaufen.

Vielen Dank im voraus für die Hilfe

MfG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
LeoM
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 9x hilfreich)

Christian,

der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen, jedoch erst dann, wenn der Kaufvertrag rück-abgewickelt ist (§449 BGB ). Also Rücktritt wegen Nichterfüllung erklären (§324 BGB ). Bevor der Rücktritt klar ist, gilt die verbotene Eigenmacht (§858 BGB ).

Ich würde daher mit dem Käufer reden und einen Aufhebungsvertrag aufsetzen und dann gegen Bargeld Erstschlüssel und Wagen mitnehmen. Vermutlich wird der verschuldete Käufer den Wagen gegen Bargeld freiwillig zurückgeben.

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