Rücktritt vom Kaufvertrag nach 3 Reparaturversuchen

1. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb485198-47
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag nach 3 Reparaturversuchen

Hallo,
ich habe letztes Jahr im Mai einen Kaffeevollautomaten bei Otto im Internet gekauft.
Der Kaffeevollautomat war mittlerweile 3 mal defekt, die Reparatur erfolgte immer direkt über den Siemens Kundendienst.
Jetzt nach der 3. Reparatur hat Siemens mir aber ein Neugerät geschickt.
Ich möchte aber auf Wandlung / Rücktritt des Kaufvertages bei Otto bestehen.

Wie verhält es sich jetzt mit dem Rücktritt da ich jetzt ja ein Neugerät von Siemens erhalten habe nach der 3. Reparatur?


Mit freundlichen Grüßen
Jan

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von fb485198-47):
Der Kaffeevollautomat war mittlerweile 3 mal defekt, die Reparatur erfolgte immer direkt über den Siemens Kundendienst.


Im Rahmen einer Garantie oder hat Otto Siemens im Rahmen der Gewährleistung mit der Reparatur beauftragt?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb485198-47
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Im Rahmen der Gewährleistung. Der Kaffeevollautomat war schon beim Kauf defekt und bei Otto sagte man mir ich kann mich immer direkt mit Siemens in Verbindung setzen weil Otto den Vollautomaten auch zu Siemens schicken würde. Die anderen beiden Reparaturen waren auch in der Gewährleistung abgedeckt

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ich vermute mal, dass Du Dich unklug verhalten hast, sodass ein mögliches Rücktrittsrecht jetzt verwirkt ist.

Mit anderen Worten, Du hast dem Hersteller (nicht dem Verkäufer) einen dritten Versuch zur Beseitigung des gleichen Mangels angeboten, er hat den Mangel beseitigt (Unterstellung) indem er Dir ein neues Gerät zurück sandte, dieses hast Du an- und in Betrieb genommen.

Damit ist dieser Fall der Sachmangelbeseitigung erfolgreich abgeschlossen.

Auf dieser Seite wird es meiner Meinung nach recht verständlich erklärt.
http://www.business-netz.com/Verbraucher/Ruecktritt-vom-Kaufvertrag-setzt-erfolglose-Nacherfuellung-voraus

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von fb485198-47):
bei Otto sagte man mir ich kann mich immer direkt mit Siemens in Verbindung setzen weil Otto den Vollautomaten auch zu Siemens schicken würde.

Das kann man wie genau beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.689 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen