Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Fehllieferung

1. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Andreas Kn.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Fehllieferung

Ein frohes neues Jahr in die Runde!

Vor etwas über einem Jahr habe ich von einem renommierten Hersteller eine Latexmatratze im Maß 200 x 200 cm gekauft. Beim erstmaligen Öffnen des Schutzbezugs musste ich nun feststellen, dass sich darin nicht die von mir bestellte, sondern zwei einzelne Matratzen im Maß von jeweils 100 x 200 cm befinden, also genau das, was ich nicht wollte.

Weder der Bestellung noch der Auftragsbestätigung war zu entnehmen, dass es sich um zwei einzelne Matratzen in einem großen Schutzbezug handelt.

Meine Fragen an Sie:
1) Habe ich in diesem Fall das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und diesen rückabzuwickeln?
2) Spielt die Zeit zwischen Kauf und dem Feststellen der „Fehllieferung" eine Rolle?

Vielen Dank im Voraus.

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Andreas Kn.):
Beim erstmaligen Öffnen des Schutzbezugs musste ich nun feststellen,

Und zuvor befanden sich die Matratzen 1 Jahr lang ungenutzt in der Ecke stehend?



Zitat (von Andreas Kn.):
Vor etwas über einem Jahr habe ich von einem renommierten Hersteller eine Latexmatratze im Maß 200 x 200 cm gekauft

Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung bezüglich der Eigenschaften der Matratze?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Andreas Kn.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Matratze wurde im Januar 2019 geliefert und ist seitdem selbstverständlich in Benutzung. Der gepolsterte Schutzbezug wurde im Dezember 2020 zum ersten Mal geöffnet. Dabei konnte erst festgestellt werden, dass sich darin zwei einzelne Matratzen im Maß von jeweils 100 x 200 cm befinden.

Der Kaufvertrag lautet:
Latexmatratze (Modellbezeichnung)
Größe: 200 x 200
Härtegrad: Medium
Bezug: Waschbezug Rundum

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Wenn man 1 Jahr lang das was man nicht wollte widerspruchslos benutzt, dann hat man schon erhebliche Argumentationsprobleme.



Zitat (von Andreas Kn.):
zwei einzelne Matratzen im Maß von jeweils 100 x 200 cm befinden, also genau das, was ich nicht wollte.

Das hat man dem Verkäufer deutlich kommuniziert? Ansonsten wäre das ein geheimer Vorbehalt, der wäre dann unbeachtlich



Zitat (von Andreas Kn.):
Der Kaufvertrag lautet:

Daraus lässt sich nicht ableiten, das die Füllung der Matratze aus nur einem Modul bestehen soll.



Im übrigen kann man den Rücktritt erst mal vergessen, der Gesetzgeber hat erst mal Nachbesserung vor dem Rücktritt vorgesehen.




-- Editiert von Harry van Sell am 02.01.2021 16:56

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Andreas Kn.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich als Kunde eine 200 x 200 cm große Matratze bestelle und dieses mir auch in der schriftlichen Bestellbestätigung bestätigt wird, darf ich davon ausgehen, dass ich auch eine Matratze 200 x 200 cm geliefert bekomme und nicht zwei einzelne Matratzen 100 x 200 cm oder vier einzelne Matratzen 50 x 200 cm, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine durchgehende Matratze in der von mir bestellten Größe nicht ungewöhnlich ist und auf dem Markt angeboten wird.

Liegt in diesem Fall arglistige Täuschung vor und hätte der Verkäufer mich darauf hinweisen müssen, dass ich nicht eine große, sondern zwei kleine Matratzen bekomme?

Kann ich nach nunmehr fast zwei Jahren meinen Anspruch auf Nachbesserung noch geltend machen?

Wie bereits oben ausgeführt, wurde die Tatsache, dass es sich hier um zwei einzelne Matratzen handelt, erst im Dezember 2020 beim Öffnen des Schutzbezugs festgestellt.

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Andreas Kn.):
Liegt in diesem Fall arglistige Täuschung vor und hätte der Verkäufer mich darauf hinweisen müssen, dass ich nicht eine große, sondern zwei kleine Matratzen bekomme?
Ich sehe da erstmal keine Arglist...

Zitat (von Andreas Kn.):
Kann ich nach nunmehr fast zwei Jahren meinen Anspruch auf Nachbesserung noch geltend machen?
Prinzipiell ja. Ich würde den Händler zur Lieferung der bestellten Matratze nachweislich (Einschreiben) mit angemessener Frist (14 Tage zzgl. Postlaufzeit) auffordern, und androhen bei fruchtloser Verstreichnung einen Anwalt mit der Durchsetzung der eingenen Rechte zu beauftragen...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7245 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Liegt in diesem Fall arglistige Täuschung vor und hätte der Verkäufer mich darauf hinweisen müssen, dass ich nicht eine große, sondern zwei kleine Matratzen bekomme?


Ich sehe ebenfalls keine Arglist

Signatur:

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#7
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Und man hat das nicht gemerkt? Eine durchgehende Matratze bestellt man in der Regel ja dann wenn zB keine "Besucherritze" da sein soll.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17008 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Andreas Kn.):
Weder der Bestellung noch der Auftragsbestätigung war zu entnehmen, dass es sich um zwei einzelne Matratzen in einem großen Schutzbezug handelt.
Eine Matratze wird durch deren äußere Hülle definiert. Du hast genau das bekommen was du bestellt hast. Wie diese innen aufgebaut ist, darüber gibt der Vertrag keine Auskunft. Du hast ja noch nicht einmal bemerkt, dass diese Matratze ncht so aufgebaut ist, wie du es dir vorgestellt hast.
Keine Arglist, kein Sachmangel, deine Matratze, dein (psychisches) Problem.

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#9
 Von 
Andreas Kn.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Und man hat das nicht gemerkt? Eine durchgehende Matratze bestellt man in der Regel ja dann wenn zB keine "Besucherritze" da sein soll.


Leider nein, wegen des relativ dicken Schutzbezugs (ca. 1 cm).

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#10
 Von 
Andreas Kn.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Andreas Kn.):
Weder der Bestellung noch der Auftragsbestätigung war zu entnehmen, dass es sich um zwei einzelne Matratzen in einem großen Schutzbezug handelt.
Eine Matratze wird durch deren äußere Hülle definiert. Du hast genau das bekommen was du bestellt hast. Wie diese innen aufgebaut ist, darüber gibt der Vertrag keine Auskunft. Du hast ja noch nicht einmal bemerkt, dass diese Matratze ncht so aufgebaut ist, wie du es dir vorgestellt hast.
Keine Arglist, kein Sachmangel, deine Matratze, dein (psychisches) Problem.


Das ist die unqualifizierteste und realitätsfremdeste Aussage, die ich je gehört habe. Die äußeren Maße einer Matratze werden durch die Matratze selbst und nicht durch den Schutzbezug bestimmt. Den Schutzbezug kann der Kunde auch weglassen.


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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von Andreas Kn.):
Den Schutzbezug kann der Kunde auch weglassen.
Stimmt. Hast du aber nicht. Hast es nicht einmal gemerkt.

Zitat (von Andreas Kn.):
Vor etwas über einem Jahr
Zitat (von Andreas Kn.):
Kann ich nach nunmehr fast zwei Jahren meinen Anspruch auf Nachbesserung noch geltend machen?
Nach welcher Zeit nun?

Versuchen kann man alles.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17008 Beiträge, 5896x hilfreich)

Was man weglassen kann interessiert nicht. Es geht darum, was geliefert wird. Und deinen eigenen Angaben nach hast du ein "Gebilde" bekommen, welches 2x2m groß ist. Es steht dir frei dieses auseinanderzunehmen. Es ist dein Eigentum. Bestellt hast du 2x2m und bekommen hast du 2x2m. Solange es keine weiteren Vereinbarung über den inneren Aufbau gibt ist alles in Ordnung. Ganz einfach.
Sorry, aber Wunschantworten gibt es hier nicht.
Schick doch einfach mal einen Link zu der bestellten Matratze, damit man überhaupt sehen kann, was du bestellt hast.

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man 1 Jahr lang das was man nicht wollte widerspruchslos benutzt, dann hat man schon erhebliche Argumentationsprobleme
Hier sogar eher 2 Jahre! Januar 19 bis Dezember 2020. Der Fragesteller war hier etwas großzügig mit seiner Angabe " vor etwas über einem Jahr". Mittlerweile ist es 2 Jahre her.



-- Editiert von -Laie- am 05.01.2021 13:57

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#13
 Von 
Andreas Kn.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke in die Runde, insbesondere an radfahrer999 für seinen hilfreichen Beitrag.

Ich habe den Verkäufer per Einschreibebrief mit Fristsetzung zur Nacherfüllung aufgefordert. Diese Frist gilt es abzuwarten. Danach werde ich sehen, ob weitere Maßnahmen angezeigt sind.

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#14
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Also ich teile die Meinung von den anderen nicht.
Wenn ich 200x200 bestelle, dann würde ich auch eine durchgängige Matratze erwarten oder es müsste entsprechend darauf hingewiesen werden. Bei den gängigen Herstellern werden auch die Vor- und Nachteile von durchgängig gegen 2 Einzelmatratzen aufgezeigt.

Mir ist aber weiterhin noch ein Rätsel wie ein 1cm Schutzbezug die Ritze unbemerkt machen soll. Eine punktuelle Belastung eines durchschnittlich schweren Mannes dürfte die nicht aufhalten und zum einsinken bringen.

Und da sehe ich bei dem zeitlichen Verzug das größte Problem deiner "Reklamation".

Bitte teile gerne die Antwort des Verkäufers.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Wenn ich 200x200 bestelle, dann würde ich auch eine durchgängige Matratze erwarten oder es müsste entsprechend darauf hingewiesen werden.

Es steht und fällt mit der Frage, ob die beiden Teile als Füllung oder als Matraze gelten.


Ich bin schon sehr gespannt wie es weitergeht und was der Händler antwortet ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Andreas Kn.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Mir ist aber weiterhin noch ein Rätsel wie ein 1cm Schutzbezug die Ritze unbemerkt machen soll. Eine punktuelle Belastung eines durchschnittlich schweren Mannes dürfte die nicht aufhalten und zum einsinken bringen.


Wir beide sind unter- bis normalgewichtig und liegen sowohl in der Mitte als auch außen (jeder auf seiner Seite). Dennoch haben wir zu keinem Zeitpunkt eine sogenannte Besucherritze bemerkt; ansonsten hätten wir den Schutzbezug früher geöffnet. Der Schutzbezug ist aus besonders stabilem, strukturiertem Material.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Was man weglassen kann interessiert nicht. Es geht darum, was geliefert wird. Und deinen eigenen Angaben nach hast du ein "Gebilde" bekommen, welches 2x2m groß ist. Es steht dir frei dieses auseinanderzunehmen. Es ist dein Eigentum. Bestellt hast du 2x2m und bekommen hast du 2x2m. Solange es keine weiteren Vereinbarung über den inneren Aufbau gibt ist alles in Ordnung. Ganz einfach.
Sorry, aber Wunschantworten gibt es hier nicht.
Schick doch einfach mal einen Link zu der bestellten Matratze, damit man überhaupt sehen kann, was du bestellt hast.

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man 1 Jahr lang das was man nicht wollte widerspruchslos benutzt, dann hat man schon erhebliche Argumentationsprobleme
Hier sogar eher 2 Jahre! Januar 19 bis Dezember 2020. Der Fragesteller war hier etwas großzügig mit seiner Angabe " vor etwas über einem Jahr". Mittlerweile ist es 2 Jahre her.



-- Editiert von -Laie- am 05.01.2021 13:57


Das sehe ich anders.
Nur weil es keine Vereinbarung über den inneren Aufbau gibt, berechtigt das den Verkäufer doch nicht dort einfach einzufügen was ihm gerade gefällt?! Zumal diese Hülle doch auch die wahre Größe der (Einzel-)Matratzen kaschiert.
Der Kauf war ja über "1 Stück Matratze 200x200cm²", nicht "2 Stück Matratze 100x200cm² in Hülle 200x200cm²".

Wenn man einen Tisch "200x200cm²" kauft, bekommt man ja auch eine durchgängige Tischplatte, und nicht 2 Tischplatten à 100x200cm² mit einer Tischdecke darüber.

Oder bei einer Bettdecke "200x200cm²" bekommt man ja auch nicht 2 Stück à 100x200cm² in einem Bezug 200x200cm².

Wie das dann juristisch mit "Verdeckter Mangel" und dem Zeitraum ist, wäre die Frage.





-- Editiert von GMB am 07.01.2021 12:00

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17008 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Nur weil es keine Vereinbarung über den inneren Aufbau gibt, berechtigt das den Verkäufer doch nicht dort einfach einzufügen was ihm gerade gefällt?!
Doch natürlich. Solange es keine Vereinbarung gibt wie der Inhalt beschaffen sein soll ist der Verkäufer völlig frei dies nach eigenem Ermessen zu gestalten. Du selbst schreibst ja sogar, dass es von außen gar nicht bemerkt wird, also ist das wohl mehr als einfach nur ein Schutzbezug und die Matratze auch absichtlich so aufgebaut, dass es auch nicht bemerkt werden soll. Das macht man zum einen, weil kleinere Matratzen einfacher herzustellen sind und zum anderen, damit 2 unterschiedliche Härtegrade für die beiden Schläfer zur Verfügung gestellt werden kann, ohne dass man dazu 2 Matratzen benötigt.

Zitat (von GMB):
Wenn man einen Tisch "200x200cm²" kauft, bekommt man ja auch eine durchgängige Tischplatte, und nicht 2 Tischplatten à 100x200cm²
Wie kommst du denn darauf???

Zitat (von GMB):
Oder bei einer Bettdecke "200x200cm²" bekommt man ja auch nicht 2 Stück à 100x200cm² in einem Bezug 200x200cm².
Oh doch! Alle Kassettendecken sind so aufgebaut. Im Endeffekt sind das viele kleine Decken. Genau das ist der Sinn einer Kassettendecke.

Ausserdem vergleichst du bei den Tischen und den Decken doch Äpfel mit Birnen, das funktioniert sowieso nicht. Du musst Latex Matratze mit Latex Matratze vergleichen. Was darf man also üblicherweise bei einer 2x2m Latexmatratze erwarten?

Ich bleibe dabei, zumindest bis du mal das Angebot verlinkst um sich ein richtiges Bild von der Sache zu machen, du hast 2x2m bestellt und 2x2m bekommen. Ein Innenleben aus 2 separaten Matratzen ist nichts ungewöhnliches.

Was hier aber generell noch gar nicht erwähnt wurde: Wenn du vom Kauf zurücktreten würdest, dann könnte der Verkäufer dir aber die 2 Jahre Gebrauch in Rechnung stellen, denn du hast die Matratze ja 2 Jahre lang normal nutzen können und auch genutzt.

P.S.: Bei Latexmatratzen macht es herstellungstechnisch keinen Sinn eine zusammenhängende 2x2m Matratze herzustellen. Latexmatratzen werden nicht wie normale Schaummatratzen aus einem Block geschnitten sondern in Formen gebacken. Warum sollte man also zusätzlich eine 2x2m Form herstellen, wenn man einfach sowieso vorhandene 1x2m Formen nutzen kann?



-- Editiert von -Laie- am 07.01.2021 13:37

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#19
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Andreas Kn.):
Vor etwas über einem Jahr habe ich...

Das wären dann vielleicht 13, 14 od. vielleicht noch 15 Monate...
Zitat (von Andreas Kn.):
Die Matratze wurde im Januar 2019 geliefert...

Das wiederum sind 24 Monate - Umgangssprachlich 2 Jahre!

Wann wurden sie denn genau geliefert? Mittlerweile haben wir den 07.01.2021 u. somit könnte die 2 Jährige Gewährleistungszeit ggf. zu ende sein!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Andreas Kn.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Kauf der Latexmatratze war Mitte Januar 2019, die Lieferung erfolgte am 6. März 2019.

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#21
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17008 Beiträge, 5896x hilfreich)

Dann gilt das Datum 6.März

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Ich hätte bei einem Kauf einer 2x2 m Matratze auch "ein" Stück erwartet. Wenn sich der Hersteller/Lieferant jetzt quer stellt (z.B. "wir haben genau eine solche geliefert" ) , wie kann der TE dann nachweisen, dass er doch zwei Matratzen 1x2 m erhalten hat. Nach fast zwei Jahren erst bemerkt klingt für mich mehr als ungewöhnlich ...

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#23
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17008 Beiträge, 5896x hilfreich)

Und genau das lässt doch darauf schließen, dass das Innenleben eine ganz normale Füllung ist und das Gesamtgebilde als 2x2m Matratze anzusehen ist.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Andreas Kn.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo in die Runde,

hier ein kurzes Feedback auf mein Schreiben an den Verkäufer bezüglich der Nacherfüllung des Kaufvertrags durch Ersatzlieferung.

Der Verkäufer hat rechtzeitig vor Ablauf der Frist angeboten, entweder ersatzweise eine vergleichbare, durchgehende Matratze zu liefern oder den Kaufpreis zu erstatten.

Danke an alle Beitragsschreiber, die mit hilfreichen und nicht lebensfremden Antworten und Kommentaren zur Klärung beigetragen haben.

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