Hallo liebe Rechtsexperten,
angenommen Person X bucht einen Startplatz bei einer Sportveranstaltung und bezahlt die anfallenden Startgebühren.
Einige Monate später (ca. 3 Wochen vor dem Wettkampf) teilt der Veranstalter mit, dass der Wettkampf nicht stattfinden wird (Grund: aufgrund unseriösem Auftreten und unzureichender Absicherung und Planung hat der Veranstalter vom Betreiber des Wettkampfgeländes keine Genehmigung Erhalten).
Wie muss sich Person X nun rechtlich korrekt verhalten, um die Startgebühren zurück zu bekommen? Ist eine Fristsetzung entbehrlich? Kann man auch Schadensersatz geltend machen?
Danke!
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Rücktritt vom Vertrag bei Nichterfüllung - Startgebühren Wettkampf
16. Mai 2012
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Frage vom 16. Mai 2012 | 13:47
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 3x hilfreich)
Rücktritt vom Vertrag bei Nichterfüllung - Startgebühren Wettkampf
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#1
Antwort vom 16. Mai 2012 | 18:06
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
quote:
Ist eine Fristsetzung entbehrlich?
Nö, Verzug würde ja erst mit der Veranstaltung eintreten.
quote:
Kann man auch Schadensersatz geltend machen?
Was für ein (beweisbarer finanzieller) Schaden ist dir denn entstanden?
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#2
Antwort vom 16. Mai 2012 | 19:11
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo,
heißt das, man sollte warten, bis das Datum der Veranstaltung vorüber ist und sich erst dann bei dem Veranstalter melden oder sollte man jetzt schon Kontakt aufnehmen (da ja klar ist, dass die Veranstaltung nicht stattfinden wird).
Wegen der Fristsetzung fragte ich, weil die ja nach §323 BGB
in manchen Fällen entbehrlich ist und m.E. ist dies so ein Fall!?
ZUm Schadenersatz: Wenn man bereits Zugticket und Übernachtung gebucht hat z.B..
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