Hallo,
im folgenden Fall hat jemand für den Bau eines Hauses Feuchtigkeitssperrbahnen über einen Baustoffhändler gekauft. Diese Ware war allerdings keine Lagerware und musste erst bestellt werden. Nachdem die Ware zur Bausstelle geliefert wurde, hat der Käufer erst festgestellt, dass er die Feuchtigkeitssperre gar nicht benötigt, da der gegossene Beton diese Funktion übernimmt.
Kann der Käufer vom Kaufvertrag zurück treten? Wer übernimmt die anfallenden Transportkosten von der Baustelle zum Hersteller? Handelt es sich um einen Eigenschaftsirrtum?
Rücktritt vom Vertrag (keine Lagerware)
12. Oktober 2004
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Frage vom 12. Oktober 2004 | 10:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Vertrag (keine Lagerware)
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#1
Antwort vom 13. Oktober 2004 | 17:44
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Kann der Käufer vom Kaufvertrag zurück treten?
Nein, aber viele Baustofffirmen nehmen die Ware aus Kulanz zurück. Bei Ware die nicht ans Lager gehört, wird das aber schwierig. Eine Nachfrage beim Lieferanten kann aber nicht schaden.
Wer übernimmt die anfallenden Transportkosten von der Baustelle zum Hersteller?
Sofern überhaupt ein Rücktritt möglich ist, der Käufer. Schließlich erfolgt die Rücknahme aus Kulanzgründen.
Handelt es sich um einen Eigenschaftsirrtum?
Nein, die Ware hatte die erwarteten Eigenschaften.
#2
Antwort vom 13. Oktober 2004 | 19:35
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 438x hilfreich)
Ja, genau wie "hh" geschrieben hat!
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"fiat justitia et pereat mundus..."
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#3
Antwort vom 14. Oktober 2004 | 10:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Informationen!
Gruß
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