Rücktritt von Vodafone-DSL-Vertrag, im Shop abgeschlossen

16. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
hastiero
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt von Vodafone-DSL-Vertrag, im Shop abgeschlossen

Guten Tag,

Ich habe am 06.08.2019 einen DSL-Vertrag in einer Vodafone-Filiale abgeschlossen. Leut diesem Vertrag wird mein Anschluss „zum schnellstmöglichen Termin" freigeschaltet, der Mitarbeiter im Shop schätzte die Dauer hierfür auf maximal einen Monat.
Einen Tag nach Abschluss bekam ich eine Mail von Vodafone, in welcher ich einen Wunschtermin festlegen konnte - erster freier Termin 4 Wochen später. Da ich zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits Urlaub gebucht hatte, legte ich den Termin auf heute, den 16.9., also 1 1/2 Monate nach Vertragsabschluss.

Nachdem ich mir dann heute extra frei genommen habe und den ganzen Tag auf den Techniker wartete, tauchte dieser nicht auf - ohne Absage, versteht sich. Als ich daher erneut die Filiale aufsuchte, in der ich den Vertrag abgeschlossen habe, wurde mir dort gesagt, dass ein Fehler bei der Telekom vorlag, weswegen mein Termin bereits am 20.8. storniert wurde - allerdings ohne mir das mitzuteilen. Spätestens am 01.10. erhalte ich einen neuen Technikertermin - frühestens am 26.10.
Der Mitarbeiter verwies mich des weiteren an die Hotline, die mir helfen sollten, meine Fragen zu klären, obwohl ich den Vertrag in der Filiale abgeschlossen hatte. Über die Hotline ist leider seit einer Stunde niemand zu erreichen - ich hänge in der Warteschleife.

Daher meine Frage, kann ich von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen? Wenn nein, welche Aussichten hätte ein eventuelles Gerichtsverfahren, wenn ich versuchen sollte, zu klagen? Da ich von Zuhause arbeite, bin ich auf Internet unbedingt abgewiesen - der mobile Hotspot hilft leider nur bedingt weiter.

Ich hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von hastiero):
Daher meine Frage, kann ich von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?


Von welchem Sonderkündigungsrecht sprichst Du gerade?

Zitat (von hastiero):
Da ich von Zuhause arbeite, bin ich auf Internet unbedingt abgewiesen - der mobile Hotspot hilft leider nur bedingt weiter.
Verständlich. Aber ich find es ungewöhnlich, da die Telekom die gewerblichen Verträge eigentlich bevorzugt behandelt.

Deshalb ist mir auch der Zusammenhang noch nicht vollständig klar.

Hast Du zusätzlich zum DSL Vertrag die kostenpflichtigen Serviceleistungen zum Anschluss der Hardware gebucht und dieser gesonderte Vertrag wurde nicht erfüllt?
Oder geht es tatsächlich um den DSL Anschluss? Der wird eigentlich im Verteilerknoten geschaltet und nicht beim Kunden vor Ort. Ich will darauf hinaus, dass der gebuchte Anschluss möglicherweise schon lange eingerichtet ist.
Hast Du bereits die Zugangsdaten erhalten?

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Aber ich find es ungewöhnlich, da die Telekom die gewerblichen Verträge eigentlich bevorzugt behandelt.

Er ist nicht bei der Telekom. Und - höchstvermutlich - hat man nur einen Privatkundenvertrag abgeschlossen.



Zitat (von hastiero):
Spätestens am 01.10. erhalte ich einen neuen Technikertermin - frühestens am 26.10.

Finde den Fehler ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hastiero
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

Hast Du zusätzlich zum DSL Vertrag die kostenpflichtigen Serviceleistungen zum Anschluss der Hardware gebucht und dieser gesonderte Vertrag wurde nicht erfüllt?
Oder geht es tatsächlich um den DSL Anschluss? Der wird eigentlich im Verteilerknoten geschaltet und nicht beim Kunden vor Ort. Ich will darauf hinaus, dass der gebuchte Anschluss möglicherweise schon lange eingerichtet ist.
Hast Du bereits die Zugangsdaten erhalten?
Berry


Ich habe für 49,99 die Installation zubuchen müssen, da wohl irgendetwas im Keller des Hauses verkabelt werden muss. Ebendieser Termin wurde nicht eingehalten. Der Anschluss ist also noch nicht eingerichtet.
Des Weiteren habe ich auch noch keine Kundendaten erhalten, lediglich eine einzige Mail, über welche ich den Termin festlegen konnte, diese enthielt aber außer der Auftragsnummer keine weiteren Infos. Die Kundendaten bekäme ich laut Hotline erst, wenn der Anschluss eingerichtet ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Er ist nicht bei der Telekom. Und - höchstvermutlich - hat man nur einen Privatkundenvertrag abgeschlossen.
Ist mir schon klar. Aber der Großteil aller Leitung liegt ja noch im Einflussbereich der Telekom, sodass der Anschlussservice überwiegend von denen erbracht wird (zumindest hier bei uns).

Zitat (von hastiero):
Die Kundendaten bekäme ich laut Hotline erst, wenn der Anschluss eingerichtet ist.

Dann kann man sicher von Nichterüllung ausgehen,. Ich würde unter kurzer Fristsetzung die Vertragserfüllung einfordern, die üblichen 14 Tage Frist einzuhalten, halte ich wegen der schuldhaften Verzögerung für nicht mehr notwendig, um danach den Rücktritt zu erklären.

Bringt aber keinen DSL Anschluss, sodass man sich anderweitig umsehen muss, mit wenn ich richtig vermute s.o. den gleichen Problemen.

Berry

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Pragmatisch betrachtet ist es vermutlich besser die Zeit auszusitzen, denn bei einem anderen Anbieter geht das Theater von vorne los. Die Möglichkeit über die Nichterfüllung aus dem Vertrag zu kommen, hängt aber auch davon ab, ob man Terminzusicherungen und versäumte Termine nachweisen kann.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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