Rücktritt von unterschriebenem Vertrag

20. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Tobiie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt von unterschriebenem Vertrag

Hallo.
Ich beschreibe am besten kurz mein Anliegen und meine Frage.

Ich bin Inhaber einer Einzelfirma. Um die Website bei Google weiter oben zu platzieren habe ich mit einer Firma aus Deutschland Kontakt aufgenommen (ich komme aus der Schweiz). Diese haben mir ein dazumal für mich lukratives Angebot gemacht. Für ein Monatsbeitrag von 200 Euro würden Sie meine Website weit oben platzieren. Also habe ich den Vertrag unterschrieben.

Da mein Vater nun Krank wurde, und ich die Einzelfirma nicht im 100% Pensum beschäftige wollte ich warten mit der Eintragung bei Google.


Die Firma sagte mir auch, Sie beginnen erst mit Arbeit wenn ein 3-Monats-Vorschuss von 1.000 Euro geleistet wird (3x 200 Euro + Gebühren für die Aufnahme).

Nun möchte ich zuwarten, und hab dieser Firma geschrieben.

Ich bekam leider keine Antwort.

Bis etwa 2 Wochen danach ein Schreiben deren Anwalt bei mir in den Briefkasten flattert, dass die Firma gerne den Gesamtbetrag für das ganze Jahr + Zusatzkosten einfordern wollen. Ganz genau handelt es sich hierbei um 5250.-- Euro. Für mich erstmals ein Schock.

Nun meine Frage: Wie muss ich hier weiter vorgehen?
Da ja noch keine Arbeit geleistet wurde sollte dies irgendwie möglich sein da raus zukommen?
Oder muss ich wirklich den Gesamtbetrag nun überweisen?

Um eine Antwort wäre ich dankbar.

Liebe Grüsse
Tobia

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

quote:
Da ja noch keine Arbeit geleistet wurde sollte dies irgendwie möglich sein da raus zukommen?


Wahrscheinlich eher nicht. Im b2b-Sektor schonmal gar nicht. Wenn eine feste Laufzeit vereinbart wurde, sind Sie gebunden. Pacta sunt servanda.

Ich hoffe tunlichst, dass nicht mangelnde Leistungsfähigkeit Grund für die Vertragsreue ist. Dann droht nämlich ggf. hier noch ein weiteres Verfahren hinzuzukommen.

-- Editiert am 20.01.2013 02:40

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

quote:
Ich hoffe tunlichst, dass nicht mangelnde Leistungsfähigkeit Grund für die Vertragsreue ist. Dann droht nämlich ggf. hier noch ein weiteres Verfahren hinzuzukommen.


Das ist in meinen Augen eine ziemlich haltlose Mutmaßung. Zwar dürfte das in dem anderen Thread geschilderte Verhalten ein Betrug sein. Den oben beschriebenen Vertrag hat der Fragesteller aber abgeschlossen, weil er ein Unternehmen betreibt und davon ausging, die vertraglichen Verpflichtungen aus den laufenden Einnahmen seines Unternehmens zu decken. Ich sehe nicht wie dem Fragesteller durch die Staatsanwalt nachgewiesen werden könnte, dass er den Vertrag abgeschlossen hat, obwohl er wusste, dass er die Zahlungen keinesfalls erbringen kann. Fehlendes unternehmerisches Geschick bzg. Glück ist ärgerlich, aber nicht strafbar.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt die Vertragslaufzeit mit Unterzeichnung und du bist ab diesem Zeitpunkt zur Zahlung verpflichtet. Die Vereinbarung eines Vorschusses bedeutet nicht, dass du hiermit den Vertragsbeginn hinauszögern und die Zahlungsverpflichtung somit umgehen kannst. Vertrag ist Vertrag.

Wenn du über einige Wochen oder Monate in Verzug warst, ist sehr wahrscheinlich, dass die Voraussetzungen für eine Kündigung erfüllt waren. Selbst wenn damals die Voraussetzungen einer Kündigung nicht erfüllt waren, dürfte dies zum jetzigen Zeitpunkt definitiv der Fall sein.

Der Schadensersatzanspruch erscheint recht hoch. Wenn eine zweijährige Vertragslaufzeit vereinbart wurde (was ich mal unterstelle), hättest du Zahlungen in Höhe von 5.200 EUR (24 x 200 EUR plus 400 EUR) zahlen müssen. Allerdings muss ein Abschlag vorgenommen werden, da der Vertragspartner ja auch Aufwendungen durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages spart. Das Unternehmen erzielt ja nicht einen Reingewinn von 5.200 EUR, sondern hat auch eigene Aufwendungen, die es sich hier durch die vorzeitige Beendigung erspart.

Wie hoch dieser Abschlag ist, lässt sich schwer sagen. Dies müssen die Gerichte im Zweifelsfall schätzen. Die Spanne könnte von 5 bis 50% reichen. Bei Telekommunikationsverträgen erkennt die Rechtsprechung teilweise durchaus Abschläge von
50% und mehr an.

Mein Blick in die Glaskugel sagt: Du wirst wahrscheinlich einen Geldbetrag überweisen müssen. Je nach Verhandlungsgeschick oder Ausgang der Gerichtsverhandlung irgendetwas zwischen 2000 bis 5000 EUR.

-- Editiert Heinz Dieter am 20.01.2013 13:31

1x Hilfreiche Antwort

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