Rücktrittsrecht - Wie ist dabei der richtige Weg?

27. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)
Rücktrittsrecht - Wie ist dabei der richtige Weg?

Hallo,

ich habe bei ebay einen Artilel am 30.06.2011 Versteigert.

Bisher habe ich schon viele Mail mit dem K getauscht, doch will er die Zahlungsbedingungen wie beschrieben nicht einhalten.
Im Angebot steht Barzahlung bei Abholung und der K will eine Kontonummer.

Nun möchte ich von dem KV zurücktreten, da ich immer noch kein Geld erhalten habe und auch keins erhalten werde.

Der K will per Anwalt mich dazu Auffordern, das ich meine Adresse und Kontonummer bekannt gebe.
Dem möchte ich zuvor kommen und meinerseits vom KV zurücktreten.

Wie ist dabei der richtige Weg?

Einschreiben an den K mit Fristsetzung von 7 Tagen zum Akzeptieren?

Auf welche Form muß ich achten.

Danke für Antworten.

VG K.P.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Poste mal die Artikelnr vonEbay, damit man einen besseren Eindruck hat. Gibt der K einen Grund an?

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#2
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Artikel

Der Fall hab ich auch schon

hier

beschrieben.

Aber hier ging es mir um die Versandart und um das Verstehen.

VG K.P.

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#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

So was habe ich befürchtet:
Standardversand
Innerhalb 4-6 Werktagen
Kostenlos

Na prima! Und Crosspostings sind alles andere als sinnvoll.
IMHO bist du in großen Schwierigkeiten, da du eine Anfechtung unverzüglich hättest durchführen müssen.

Als Käufer würde ich den Versand kostenlos und Bezahlart Sonstiges wählen.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich möchte das hier mit der Bezahlart nicht nochmal durchkauen. Auch nicht, das ich extra in der AB geschrieben hab, das die Lampe in....abzuholen ist.

Da geht eh keiner drauf ein.

Genausowenig wie es akzeptiert wird, das die Lampe so nicht Verschickt werden kann.
Ich habe auch unter Zeugen Versucht das Teil auseinander zu bauen. Leider hängt die Krone jetzt locker auf der Stange und kann nicht mehr fest gestellt werden. Kurzum, die Lampe ist jetzt Schrott. Mein erster Gedane, das Teil dem Schrotthändler mitzugeben, wäre am Sinnvollsten gewesen...

In der Zwickmühle bin ich eh schon lange.
Also, warte ich eine Schadensersatzklage ab...über 1€

Trotzdem Danke für die antwort

VG K.P.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
IMHO bist du in großen Schwierigkeiten, da du eine Anfechtung unverzüglich hättest durchführen müssen.


@Seufz,

die erste Mail von mir beinhaltete u.a. den wortlaut:


haben Sie denn nicht die Artikelbeschreibung gelesen?

-----------
Ansonsten...bitte ich Sie nur zu Bieten, wenn wirklich Interesse am Artikel besteht und Sie nach
erfolgreicher Auktion die Lampe in ......... abholen können.
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Ein Versand der Lampe ist leider nicht möglich, da zum einen nicht garantiert werden kann, ob die Lampe auch heil ankommt...


Das einzige was ich Ihnen anbieten kann, ist der Rücktritt vom Kauf.
Schade und ärgerlich für beide Seiten, aber für mich kein Beinbruch.

Kann man sowas als Anfechtung werten?

VG K.P.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Da geht eh keiner drauf ein.

Da solltest du die Beiträge mal sorgfältiger lesen ...



quote:
Genausowenig wie es akzeptiert wird, das die Lampe so nicht Verschickt werden kann.

Dann muss man sie in einen versandfähigen Zustand bringen, was ja durchaus möglich ist.



quote:
Leider hängt die Krone jetzt locker auf der Stange und kann nicht mehr fest gestellt werden. Kurzum, die Lampe ist jetzt Schrott.

Die Zerstörung des Kaufgegenstandes verbessert die Rechtsposition nicht gerade



quote:
Also, warte ich eine Schadensersatzklage ab...über 1€

Da hast du aber mindestens 2 Nullen vergessen ...



quote:
Das einzige was ich Ihnen anbieten kann, ist der Rücktritt vom Kauf.

Kann man sowas als Anfechtung werten?

Natürlich nicht, da man den Rücktritt nur angeboten, aber nicht erklärt hat.
Wenn der andere das Angebot nicht annimmt, dann hast du Pech gehabt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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