Rückzahlung einer Gutschrift nach Widerruf

20. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ratsuchend321
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung einer Gutschrift nach Widerruf

Hallo zusammen!
Ich wende mich an die Community, da ich ein wenig Hilfe.
Und zwar habe ich einen Mobilfunkvertrag über ein Vermittlerportal abgeschlossen. Diesen habe ich jedoch widerrufen, da er nicht so erfüllt wurde wie vereinbart. (Der Provider sollte ein Startguthaben zur Verfügung stellen, hat er jedoch nicht. Spielt aber hier keine Rolle, da der Vertrag durch den Widerruf beendet worden ist.)
Das Vermittlungsportal hat mit als „Belohnung" eine Gutschrift in Höhe von beinahe 100 Euro ausgezahlt. Wie beschrieben habe ich den Vertrag widerrufen, dies wurde mir auch bestätigt. Nun, mehrere Monate nach dem erfolgreichen Widerruf habe ich Post von einer Kanzlei erhalten, in der die Gutschrift von mir zurückgefordert wird.
Es wird behauptet, dass die Gutschrift unter der Voraussetzung erfolgt ist, dass der Vertrag geführt und nicht widerrufen wird und es wird behauptet, ich hätte mich durch die nicht erfolgte Rückzahlung unrechtmäßig bereichert. Ich hätte eine Rechnung erhalten, in der die Gutschrift zurückgefordert wird. Eine solche habe ich jedoch nie erhalten!
Ich habe also Widerspruch eingelegt und warte nun auf die Reaktion.
Es ist ja zutreffend, dass ich die Gutschrift nicht zurückgezahlt und den Vertrag widerrufen habe. Allerdings habe ich auch keine Rechnung erhalten.
Ich frage mich nun, habe ich richtig gehandelt, indem ich nicht gezahlt und widersprochen habe? Die Forderung des Anwaltes ist nämlich nun beinahe doppelt so hoch, da dieser ja zusätzlich zu der ursprünglichen Forderung auch bezahlt werden möchte. Ich gehe davon aus, dass dem Vermittler die Gutschrift aufgrund des erfolgten Widerrufes zurückzuzahlen ist, allerdings empfinde ich es als äußerst unfair direkt einen Anwalt damit zu beauftragen und zu behaupten mir eine Rechnung gestellt zu haben was aber nicht der Wahrheit entspricht.

MfG
Ratsuchender321

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Ich habe also Widerspruch eingelegt


Genauer Wortlaut?

Zitat:
Ich frage mich nun, habe ich richtig gehandelt, indem ich nicht gezahlt und widersprochen habe?


Teilweise. Die Hauptforderung besteht ja offenbar zu Recht. Daher solltest du zeitnah die 100 Euro an den Gläubiger zurück überweisen. Die übrigen Kosten kannst du zurückweisen mit der Begründung, dass du dich nicht in Verzug befindest. Da solltest du dir aber sicher sein, dass tatsächlich kein Brief o.ä. dazu ankam

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ratsuchend321
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wortlaut suche ich raus.

An den Gläubiger oder den von diesem beauftragten Anwalt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Am besten direkt an den Gläubiger, mit dem Hinweis "Nur Hauptforderung". Dann bist du auf der sicheren Seite

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119455 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchend321):
Es wird behauptet, dass die Gutschrift unter der Voraussetzung erfolgt ist, dass der Vertrag geführt und nicht widerrufen wird

Und ich behaupte ich bin der König von 123recht ... behaupten kann man ja bekanntlich viel wenn der Tag lang ist.

Ich würde also erst mal diese Behauptung verifizieren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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