Hallo Miteinander,
ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.
Es geht um eine Mobilfunknummer die seit ca. 12 Jahren mir gehört, diese gehört allerdings in einen geschäftlichen Block des Anbieters. Nun habe ich vor einigen Monaten gekündigt und würde gern die Telefonnummer mitnehmen. Der neue Geschäftsführer hat mir telefonisch bestätigt, dass sie die Nummer, die ich auch privat nutzen durfte, nur aus trotz behalten wollen.
Ich habe natürlich die Kosten dieses Vertrages all die Jahre lang selbst bezahlt.
Gibt es bei Mobilfunknummern ein Gewohnheitsrecht?
Vielen Dank für die Hilfe!
-- Editiert von eulyx am 17.07.2020 11:53
Rufnummermitnahme Geschäftlich in Privat nach 10 Jahren (Gewohnheitsrecht?)
17. Juli 2020
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Frage vom 17. Juli 2020 | 11:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rufnummermitnahme Geschäftlich in Privat nach 10 Jahren (Gewohnheitsrecht?)
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#1
Antwort vom 17. Juli 2020 | 13:33
Von
Status: Unbeschreiblich (107902 Beiträge, 38086x hilfreich)
ZitatEs geht um eine Mobilfunknummer die seit ca. 12 Jahren mir gehört, :
Dieser Fall spielt nicht in Deutschland?
Denn in Deutschland gehören die Rufnummern der Bundesrepublik Deutschland. Diese lässt diese durch die Bundesnetzagentur (Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie) verwalten.
Die Bundesnetzagentur vergibt beschränkte Nutzungsrechte an den Rufnummern an die Telekommunikationsanbieter.
Zitatdiese gehört allerdings in einen geschäftlichen Block des Anbieters. :
Das herauslösen aus echten Blöcken ist in der Regel nicht möglich.
#2
Antwort vom 17. Juli 2020 | 21:11
Von
Status: Richter (8432 Beiträge, 3444x hilfreich)
Korrekt! Deswegen ist unklar wie die Zahlung erfolgte:Zitat:Das herauslösen aus echten Blöcken ist in der Regel nicht möglich.
Bei Zahlung direkt an den Anbieter hat man einen Anspruch auf "seine" eigene Nummer. Darauf deutet auch das Kündigen hin. Das wäre dann auch ein Privatvertrag, dessen Nr. man bequem wegportieren könnte.Zitat:Ich habe natürlich die Kosten dieses Vertrages all die Jahre lang selbst bezahlt.
Woran hängt es denn?
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#3
Antwort vom 18. Juli 2020 | 00:19
Von
Status: Unbeschreiblich (107902 Beiträge, 38086x hilfreich)
ZitatBei Zahlung direkt an den Anbieter hat man einen Anspruch auf "seine" eigene Nummer. :
Nicht immer. Es gibt durchaus Rahmenverträge wo der Vertragspartner der AG ist, der Zahlungspflichtige aber der AN.
Desweiteren handelt es ich hier um eine Geschäftliche Nummer, da hat der AN durchaus ein durchsetzbares Interesse daran, das die im Unternehmen verbleibt.
-- Editiert von Harry van Sell am 18.07.2020 00:21
#4
Antwort vom 19. Juli 2020 | 18:43
Von
Status: Richter (8432 Beiträge, 3444x hilfreich)
Um noch mal auf die Frage zurückzukommen - Nein. Es wäre nur interessant herauszufinden welcher Vertragsstatus hier besteht.ZitatGibt es bei Mobilfunknummern ein Gewohnheitsrecht? :
Führt der Provider die Nummer als gewerblich, dann wird es bereits schwieriger und lässt auf einen Rufnummernblock der Firma schliessen (s. Harry´s Kommentare). Ist es eine als privat geführte Nummer über einen Rahmenvertrag, dann besteht eher Hoffnung.
#5
Antwort vom 22. Juli 2020 | 09:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Nummer ist gewerblich und befindet sich in einem Block der Telekom. Allerdings meinte Telekom, es wäre von ihrer Seite kein Problem die Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu portieren.
Das Problem liegt bei dem neuem Geschäftsführer der Firma. Er möchte diese Nummer nicht aus dem Block lassen. Die Nummer wird auch nicht benötigt, es ist reiner Trotz/ Wille dieses Geschäftsführers.
Vielleicht ist "Gewohnheitsrecht" nicht der richtige Begriff?
#6
Antwort vom 22. Juli 2020 | 09:29
Von
Status: Richter (8432 Beiträge, 3444x hilfreich)
Somit ist eine Portierung nur mit Zustimmung der Firma möglich. Harry hatte da den richtigen Riecher. Da nützen keine Wortspielereien. Die Nr. war Dir nie zugeordnet - also auch keine weiteren Nutzungsrechte.
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