Ich hoffe wirklich, dass mir jemand helfen kann:
A schafft ein altes Auto zu B zur Reparatur. B repariert und A bezahlt. Nach 2 Wochen tritt der gleiche Fehler wieder auf, aber A geht sofort zu einem Gutachter, der sagt, es wäre nicht mehr zu reparieren, da es keine Ersatzteile mehr gibt. A geht zu B und möchte die Reparaturkosten und die Sachverständigerkosten erstattet haben. Reparaturkosten verstehe ich, aber nicht mit den Kosten für den Sachverständigen!? Wer hat die zu tragen? Welche Anspruchsgrundlage?
Bitte helft mir! Danke...
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Sachverständiger, Schadensersatz
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ich sehe keine Anspruchsgrundlage. Wenn die Reparatur mangelhaft war (was A auch ohne Gutachter gemerkt hat), muß er B Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
Auch die Reparaturkosten könnte er erst einfordern, wenn die Reparatur mangelhaft war *und* Nachbesserung fehlschlägt.
Gerade bei Oldtimern könnte man im übrigen überlegen, ob hier überhaupt der Erfolg geschuldet wird. Da kann auch ein Profi meist nur sagen "wir können es versuchen, aber garantieren kann ich nichts".
Stell dir nur mal vor, der muß 5 Stunden lang den Motor auseinanderbauen, findet dann die Ursache und muß dann feststellen "gibt keine Ersatzteile dafür". Das soll die Werkstatt dann alles für umsonst getan haben?
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Wer bestellt der bezahlt, also muss A den Gutachter bezahlen.
Eine Erstatungspflicht sehe ich nicht, da es für den Gutachter keinen objektiv ersichtlichen Grund gab.
Auch die Pflicht zur Erstattung der Reparaturkosten ist zweifelhaft ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
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Einen Grund hätte es ggf. erst gegeben, wenn B die Nacherfüllung verweigert hätte und abgestritten hätte, die Reparatur sei Schuld.
Schließe mich da an. Ohne B die Chance zu geben, nachzubessern, hat sich A in eine blöde Situation manövriert.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
quote:
Einen Grund hätte es ggf. erst gegeben, wenn B die Nacherfüllung verweigert hätte und abgestritten hätte, die Reparatur sei Schuld.
Selbst dann ist die Frage, ob außergerichtliche Kosten erstattungsfähig sind. In einem Prozeß muß sowieso ein neutraler Gutachter ran, da kann A sein Privatgutachten in die Tonne kloppen.
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Gutes Argument.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Bin ich als Einziger hier erstaunt über die Aussage eines vereidigten Sachverständigers, dass es keine Ersatzteile mehr gäbe? Ob es Ersatzteile gibt, obliegt doch dem Lagerverwalter der Werkstatt, wie kann der Sachverständiger so etwas beurteilen?
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quote:
Bin ich als Einziger hier erstaunt über die Aussage eines vereidigten Sachverständigers
Von einem vereidigten Sachverständigen las ich nichts, nur von einem Gutachter.
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quote:
Ob es Ersatzteile gibt, obliegt doch dem Lagerverwalter der Werkstatt, wie kann der Sachverständiger so etwas beurteilen?
Ein Sachverständiger für Oldtimer hat in der Regel auch genügend Sachverstand, um einzuschätzen, ob bestimmte Ersatzteile ("Nockenwelle 45a für einen Ford T-Modell 1912") überhaupt noch auf dem Markt zu haben sind.
Das kann er ggfs. sogar besser als ein "Lagerverwalter der (!) Werkstatt", der auch nur sagen kann, ob *er* noch so ein Teil hat, aber nicht, ob die Werkstatt um die Ecke das tut.
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