Am Ende vieler Verträge befindet sich eine "salvatorische Klausel" (Unwirksamkeitsklausel). Sinngemäß steht da zum einen drin, daß die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen den Rest des Vertrages nicht berührt. So weit, so gut.
Weiterhin kommt aber oft noch eine andere Bestimmung, etwa folgendermaßen: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, verpflichten sich die Parteien, eine wirksame und durchführbare Klausel zu vereinbaren, die in ihren Auswirkungen der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt.
Ist eine solche Klausel überhaupt zulässig, oder läuft es nicht auf eine Umgehung der Rechtslage hinaus, wenn wesentliche Bestandteile einer an sich unwirksamen Regelung durch die Hintertür wieder eingeführt werden? Normalerweise müßte es doch so sein, daß an die Stelle der unwirksamen Regelung die gesetzlichen Standardbestimmungen zu diesem Sachverhalt treten.
Wer will überhaupt entscheiden, was der ursprünglichen Regelung "möglichst nahe" kommt? Ist das alles nicht sowieso viel zu unbestimmt?
-- Editiert von fix am 07.03.2005 10:47:47
Salvatorische Klausel
6. März 2005
Thema abonnieren
Frage vom 6. März 2005 | 20:33
Von
Status: Praktikant (977 Beiträge, 334x hilfreich)
Salvatorische Klausel
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 7. März 2005 | 23:55
Von
Status: Praktikant (656 Beiträge, 113x hilfreich)
Hallo Fix
Diese Frage wollte ich stellen seit paar Tage, bin aber krank:) Was ist das?
Die 1. Klausel ist sicher zulässig, meine Frage macht das wirklich Sinn? Also schützt diese Klausel den Wirksame Teilen des Vertrag?
Ich weiß das Verträge mit viele unwirksame Klauselen sind als nichtig zu siehen.
Die 2. Klausel habe ich noch nie gesehen, ist unwirksam denke ich da unwirksame Klauselen kommen immer zu lassten den Vertragsgeber. Es sei dann die Vertragspartner an eine Einigung interessiert ist.
MfG
-- Editiert von Audio am 08.03.2005 00:20:25
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