Santander Kreditfrage

10. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Lanani
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Santander Kreditfrage

Hallo,
Ich habe damals 3 Kredite bei der Santander Bank aufgenommen (BestCredit).
Jung und naiv wie ich war , habe ich den BestCredit Vertrag nur überflogen. Mittlerweile habe ich genügend Geld gespart um die Kredite vorzeitig abbezahlen zu können.

Ist es richtig dass nur 1% Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden dürfen? Oder kommt da nochmal eine Ablösesumme zu?

Vielleicht hat jemand Erfahrungen gemacht.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.04.2021 19:49:46
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 17x hilfreich)

Grundsätzlich ist hier § 502 BGB ist einschlägig, der wie folgt lautet:

"(1) Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schuldet. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen gilt Satz 1 nur, wenn der gebundene Sollzinssatz bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
(2) Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn
1.
die Rückzahlung aus den Mitteln einer Versicherung bewirkt wird, die auf Grund einer entsprechenden Verpflichtung im Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, um die Rückzahlung zu sichern, oder
2.
im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.
(3) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen darf die Vorfälligkeitsentschädigung folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:
1.
1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags oder, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht überschreitet, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,
2.
den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte."


Allerdings wirbt wohl die genannte Bank mit Sondertilgung und vorzeitige Rückzahlung. Insoweit sollten noch die Vertragsbedingungen eingesehen werden. Letztere können jedoch nicht negativer als die zitierte gesetzliche Regelung sein.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von rechtmäßig):
Allerdings wirbt wohl die genannte Bank mit Sondertilgung und vorzeitige Rückzahlung.

Nicht nur das, sie ist auch für eine mitunter sehr kreative Auslegung von Verträgen und Gesetzen bekannt.



Zitat (von rechtmäßig):
Insoweit sollten noch die Vertragsbedingungen eingesehen werden.

Richtig, da müsste man den Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen kennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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