Hallo,
wir hatten ein Sauerstoffgerät gemietet, was meinem Vater verschrieben wurde. Die Mietdauer liegt bei 5 Jahren, und musste komplett im Voraus beglichen werden. Aber dann starb mein Vater leider rund 9 Monate nach beginn des Mietvertrags. Das Sanitätshaus meint nun: "Das Gerät wollen wir sofort zurück, aber die anteilige Miete behalten WIR!"
Ist das überhaupt so okay? Immerhin ist der Benutzer ja vor Ablauf verstorben und somit sollte den Erben ja die Differenz in voller Höhe zustehen?
-- Editiert von Moderator am 01.09.2018 18:57
-- Thema wurde verschoben am 01.09.2018 18:57
Sauerstoffgerät gemietet, Benutzer tot - Rückzahlung?
1. September 2018
Thema abonnieren
Frage vom 1. September 2018 | 18:00
Von
Status: Schüler (200 Beiträge, 53x hilfreich)
Sauerstoffgerät gemietet, Benutzer tot - Rückzahlung?
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#1
Antwort vom 1. September 2018 | 18:26
Von
Status: Unbeschreiblich (120346 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatIst das überhaupt so okay? :
Höchstvermutlich nicht.
Was genau steht denn in den vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema?
#2
Antwort vom 1. September 2018 | 18:36
Von
Status: Schüler (200 Beiträge, 53x hilfreich)
Einen Vertrag haben wir nie gesehen, da das ganze über die Krankenkasse ablief - und wir wissen halt, dass meine Eltern jeweils, da privatversichert einen Eigenanteil von 15% zu tragen haben und der war das dann.
Wir haben halt nur eine normale Rechnung erhalten.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. September 2018 | 18:50
Von
Status: Unbeschreiblich (38488 Beiträge, 14014x hilfreich)
Dann fragt Ihr mal bei der Krankenasse nach, so als Einstieg.
wirdwerden
#4
Antwort vom 1. September 2018 | 19:16
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
ZitatEinen Vertrag haben wir nie gesehen, da das ganze über die Krankenkasse ablief :
Dann hat die Krankenkasse das Gerät gemietet.
ZitatDie Mietdauer liegt bei 5 Jahren, und musste komplett im Voraus beglichen werden :
Das ist ein durchaus übliches Vorgehen im Rahmen von Pauschalversorgungen. Damit wollen die Krankenkassen Geld sparen (wie sinnvoll das ist, mag man anhand des Fallbeispiels selbst beurteilen).
Die Verträge mit den Kassen sehen auch die sofortige Rückgabe der Geräte bei Tod des Patienten vor.
Zitatund wir wissen halt, dass meine Eltern jeweils, da privatversichert einen Eigenanteil von 15% zu tragen haben :
Dann ist es eine Zuzahlung an die Krankenkasse, die ist daher Ansprechpartner.
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