Sauerstoffgerät gemietet, Benutzer tot - Rückzahlung?

1. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)
Sauerstoffgerät gemietet, Benutzer tot - Rückzahlung?

Hallo,

wir hatten ein Sauerstoffgerät gemietet, was meinem Vater verschrieben wurde. Die Mietdauer liegt bei 5 Jahren, und musste komplett im Voraus beglichen werden. Aber dann starb mein Vater leider rund 9 Monate nach beginn des Mietvertrags. Das Sanitätshaus meint nun: "Das Gerät wollen wir sofort zurück, aber die anteilige Miete behalten WIR!"

Ist das überhaupt so okay? Immerhin ist der Benutzer ja vor Ablauf verstorben und somit sollte den Erben ja die Differenz in voller Höhe zustehen?

-- Editiert von Moderator am 01.09.2018 18:57

-- Thema wurde verschoben am 01.09.2018 18:57

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von loxagon):
Ist das überhaupt so okay?

Höchstvermutlich nicht.


Was genau steht denn in den vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Einen Vertrag haben wir nie gesehen, da das ganze über die Krankenkasse ablief - und wir wissen halt, dass meine Eltern jeweils, da privatversichert einen Eigenanteil von 15% zu tragen haben und der war das dann.

Wir haben halt nur eine normale Rechnung erhalten.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Dann fragt Ihr mal bei der Krankenasse nach, so als Einstieg.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von loxagon):
Einen Vertrag haben wir nie gesehen, da das ganze über die Krankenkasse ablief


Dann hat die Krankenkasse das Gerät gemietet.

Zitat (von loxagon):
Die Mietdauer liegt bei 5 Jahren, und musste komplett im Voraus beglichen werden


Das ist ein durchaus übliches Vorgehen im Rahmen von Pauschalversorgungen. Damit wollen die Krankenkassen Geld sparen (wie sinnvoll das ist, mag man anhand des Fallbeispiels selbst beurteilen).

Die Verträge mit den Kassen sehen auch die sofortige Rückgabe der Geräte bei Tod des Patienten vor.

Zitat (von loxagon):
und wir wissen halt, dass meine Eltern jeweils, da privatversichert einen Eigenanteil von 15% zu tragen haben


Dann ist es eine Zuzahlung an die Krankenkasse, die ist daher Ansprechpartner.

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