Schaden durch das Umzugunternehmen!

31. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
kalm persoon
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 2x hilfreich)
Schaden durch das Umzugunternehmen!

Hallo, wir sind Ende November in die neue Wohnung gezogen, und zur Durchführung hatten wir ein bekanntes Umzugunternehmen beauftragt.
Im Vertrag war auch die Demontage und Montage der kompletten Küche festgehalten.
Es hat auch alles eigentlich prima geklappt. Unter anderem hatten wir ein neues autarkes Ceranfeld gekauft, was der Monteur auch eingebaut hat.
Mitte Januar ging auf einmal eine der vorderen Kochfelder nicht mehr, und das dahinter oft auf Störmeldung.
Haben in Sachen Garantie den Kundendienst kommen lassen. Dieser diagnostizierte, das der Monteur das Kochfeld auf 400 Volt anstatt auf 230 Volt angeschlossen hat, und dadurch es langsam drinnen nach und nach mehr durchbrannte. Er gab uns schriftlich, das es ein Anschlußfehler war.
Habe danach das Umzugunternehmen angerufen, worauf der Chef persönlich erschien, und sich erstmal rausreden wollte. Selbst das Ergebnis vom Kundendienst wollte er nicht wahrhaben. Er lenkte aber dann "großzügig" ein, das wir ein neues Ceran bestellen sollten,ihm die Rechnung schicken, und er würde diese begleichen.
Haben am Folgetag ein neues Kochfeld bestellt, und ich habe ihm per Mail die Rechnung geschickt, dazu die vom Kundendienst über 98€. Habe ihn auch mitgeteilt, das wir das neue Feld selbst von einem Betrieb anschließen lassen, und die Kosten dafür selber tragen.
Seitdem habe ich vom Unternehmen nichts mehr gehört.
Ich denke doch nicht falsch, wenn ich in dem Umzugunternehmen die Schuldigen sehen, die die Kosten tragen müssen.
Habe leider keine Rechtsschutz, welche ich im Ernstfall einsetzen könnte, nur eine private Haftpflicht :-(

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von kalm persoon):
Seitdem habe ich vom Unternehmen nichts mehr gehört.
Mitte Januar war der Schaden--- und wann hast du dem Unternehmen die Rechnung geschickt?
Per E-Mail--- wahrscheinlich nicht angekommen?
Hast du auch eine Frist gesetzt für die Begleichung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
kalm persoon
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Rechnung habe ich am letzten Donnerstag geschickt.
Die Mail ist angekommen, ansonsten hätte ich Zusendungsfehler bekommen.
Frist hatte ich in dieser Mail noch nicht gesetzt, lediglich, wie abgesprochen die Rechnung zugesand.
Hatte am Wochenende mir mal die Rezessionen des Unternehmens durchgelesen.
Überwiegend top, allerdings bei Begleichung von Schäden durch seine Mitarbeiter tut er sich wohl sehr schwer, und zögert es über viele Monate hinaus, auch begleicht er gelegentlich überhaupt nicht, was aber wohl äusserst selten vorkommen soll.
Ich habe auch noch nicht nach den paar Tagen damit gerechnet, das das Geld angewiesen worden ist, sondern einfach mal eine Antwort von ihm.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von kalm persoon):
Ich denke doch nicht falsch, wenn ich in dem Umzugunternehmen die Schuldigen sehen, die die Kosten tragen müssen.

Eventuell doch ...



Zitat (von kalm persoon):
und dadurch es langsam drinnen nach und nach mehr durchbrannte

Bei so einem großen Unterscheid macht es eher °Petsch-Peng° und das Teil ist durch.
Wäre also mal zu überprüfen, ob das hier tatsächlich so langsam ist.



Zitat (von kalm persoon):
Anschlußfehler

Die Anschlüsse hat man wie konkret dokumeniert?
Zitat (von kalm persoon):




Er lenkte aber dann "großzügig" ein, das wir ein neues Ceran bestellen sollten,ihm die Rechnung schicken, und er würde diese begleichen.

Vermutlich nicht in Textform?
Aber auch mündliche Vereinbarungen zählen ... wenn man sie denn beweisen könnte.



Zitat (von kalm persoon):
habe ihm per Mail die Rechnung geschickt, dazu die vom Kundendienst über 98€.

Im Original?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von kalm persoon):
Die Mail ist angekommen, ansonsten hätte ich Zusendungsfehler bekommen

Diese Theorie ist schlicht falsch...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat (von kalm persoon):
Ich habe auch noch nicht nach den paar Tagen damit gerechnet, das das Geld angewiesen worden ist, sondern einfach mal eine Antwort von ihm.


Dann sollte man die Rechnung, verbunden mit einer Zahlungsfrist, gerichtsfest an den Unternehmer senden

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1045 Beiträge, 118x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Per E-Mail--- wahrscheinlich nicht angekommen?


Das halte ich -Angabe der korrekten E-Mail-Adresse vorausgesetzt- für sehr unwahrscheinlich...

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1045 Beiträge, 118x hilfreich)

Zitat (von kalm persoon):
Ich habe auch noch nicht nach den paar Tagen damit gerechnet, das das Geld angewiesen worden ist, sondern einfach mal eine Antwort von ihm.


Du wurdest gebeten, die Rechnung einzureichen...das hast du getan. Welche Antwort erwartest du? Sofern das Geld zwischenzeitlich nicht bereits eingegangen ist, würde ich noch ein paar Tage abwarten und dann mal nachfragen...oder wäre das zu einfach? ;)

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Das halte ich -Angabe der korrekten E-Mail-Adresse vorausgesetzt- für sehr unwahrscheinlich...
Das mag sein.
Je nachdem, wie oft der TE schon E-Mail-Schriftverkehr mit dem Unternehmen hatte, könnte es sehr wahrscheinlich sein, dass es zwar keinen Zustellfehler gibt, die Mail aber trotzdem nicht gelesen wurde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Je nachdem, wie oft der TE schon E-Mail-Schriftverkehr mit dem Unternehmen hatte, könnte es sehr wahrscheinlich sein, dass es zwar keinen Zustellfehler gibt, die Mail aber trotzdem nicht gelesen wurde.

Das würde nicht helfen, da dies dem Nichtleser zur Last fallen würde.
Aber vermutlich hat der Frager keinen Zustellnachweis ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kalm persoon
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, ich hatte gestern telefonisch noch einmal das Unternehmen kontaktiert.
Der Chef hat eingesehen, das er die Kosten für das Ceran und den Kundendienst zu erstatten hat,
und heute hatte ich den Komplettbetrag als Kontoeingang.

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