Schadenersatz für regelmäßigen Internetausfall?

2. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
michi1978
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 72x hilfreich)
Schadenersatz für regelmäßigen Internetausfall?

Hallo!

Ich habe in jüngster Vergangenheit immer öfter das Problem, dass mein Internet einfach ausfällt. Wenn ich dann bei meinem Provider anrufe, sagt man mir, dass ein Fehler in der Leitung vorliegen würde und dass es bis zu drei Tage dauern kann, bis es repariert wird. Da ich das Internet jedoch beruflich nutze und mir durch derartige Ausfälle erhebliche Kosten entstehen (Verdienstentgang und im schlimmsten Fall sogar Schadenersatzzahlungen an Kunden, die ihre bezahlten Dienstleistungen dadurch nicht rechtzeitig erhalten - ganz zu schweigen von den Schäden durch mein Image als unzuverlässiger Lieferant), kann ich diese Situation keinesfalls akzeptieren. Es würde mich daher interessieren, was ich rechtlich gegen meinen Provider unternehmen kann.

1) Habe ich Anspruch auf Minderung des monatlichen Grundentgelts?
2) Habe ich Anspruch auf Schadenersatzzahlungen für den Verdienstentgang?
3) Kann ich etwaige Schadenersatzforderungen meiner Kunden an meinen Provider weitergeben?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Michi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Hast du einen Business-Anschluß oder ein Privat-DSL???

1) Habe ich Anspruch auf Minderung des monatlichen Grundentgelts? hängt von Verfügbarkeitsangaben des Anbieters ab, in 90% der Fälle und bei Privat-DSL kaum möglich
2) Habe ich Anspruch auf Schadenersatzzahlungen für den Verdienstentgang?
siehe bei 1)
3) Kann ich etwaige Schadenersatzforderungen meiner Kunden an meinen Provider weitergeben? Nein - da dies nicht Vertragsbestandteil mit deinem Provider ist.

Ferner hat man meist Probleme den tatsächlichen Schaden nachzuweisen. Dann hängt es auch vom tatsächlichen Verschulden des Providers ab.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
michi1978
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 72x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!

Punkt 1 und 2 kann ich nachvollziehen, aber warum geht Punkt 3 nicht? Ich bin selbst als Freiberufler tätig und weiß daher, dass es rechtlich UNMÖGLICH ist, Entschädigungen für den Schaden eines Kunden, der durch mein Verschulden entstanden ist, durch vertragliche Vereinbarungen auszuschließen. Ich hätte schon mal versucht, in meinen AGB die Klausel "Schadenersatzzahlungen sind mit der Höhe der Rechnungssumme begrenzt" anzuführen, doch ein Anwalt bestätigte mir, dass eine solche Klausel unwirksam wäre, da man prinzipiell für verursachte Schäden aufkommen muss.

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Nochmals: Hast du einen Business-Anschluß oder ein Privat-DSL??? Das ist ein nicht unwesentlicher Unterschied!

Schadensersatz gibt es doch nur für nachweisbare Schäden bzw. nicht erbrachte, jedoch versprochene Leistungen. Wenn kein "Leistungsversprechen" - wo soll dann der Schaden herkommen?
Und wenn du keinen Schadensersatzanspruch hast(siehe 1+2), warum sollen dann Ansprüche Dritter möglich sein?


-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert am 05.12.2009 11:51

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Da ich das Internet jedoch beruflich nutze

Was du laut den AGB deines Anbieters gar nicht darfst (wetten das da irgendwo steht gewerbliche Nutzung ist nicht erlaubt?)


Die Beantwortung der folgenden Fragen setzen vorraus, das die gewerbliche Nutzung erlaubt ist !

quote:
1) Habe ich Anspruch auf Minderung des monatlichen Grundentgelts?

Sofern eine gewisse Verfügbarkeit garantiert wurde (z.B. 99% oder ähnlich), kann man anteilig mindern.



quote:
2) Habe ich Anspruch auf Schadenersatzzahlungen für den Verdienstentgang?

Sofern eine gewisse Verfügbarkeit garantiert wurde (siehe oben), wäre auch das möglich.
Dazu darf dies nicht rechtswirksam in den AGB des Provider ausgeschlossen sein.
Zusätzlich muss man auch den Verdienstausfall nachweisen. Das bedeutet die Buchhaltung, Steuererklärung oder ähnliches offenlegen und eindeutig nachweisen das der Ausfall der DSL-Leitung ursächlich für den Verdienstausfall ist.

Desweiteren trifft einen auch eine Schadensminderungspflicht, das bedeutet man muss unter Umständen sich in ein Internet-Cafe begeben oder sich einen der UMTS-Sticks mit Tages- oder Wochenflatrate zulegen.



quote:
3) Kann ich etwaige Schadenersatzforderungen meiner Kunden an meinen Provider weitergeben?

Sofern alle Punkte aus 2) nachweisbar erfüllt wurden und dies nicht rechtswirksam in den AGB des Provider ausgeschlossen wurde.



quote:
in meinen AGB die Klausel "Schadenersatzzahlungen sind mit der Höhe der Rechnungssumme begrenzt" anzuführen, doch ein Anwalt bestätigte mir, dass eine solche Klausel unwirksam wäre, da man prinzipiell für verursachte Schäden aufkommen muss.

Stimmt, da man bestimmte Schäden nicht begrenzen/ausschliesen darf.
Da hätte der Anwalt auch gleich die korrekte Formulierung sagen können.
Ich könnte mir vorstellen das eine solche Formulierung besser wäre:
Eine Haftung gegenüber dem Kunden für Nachteile oder Schäden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden handelt, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Diese Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
§ 444 BGB bleibt unberührt.


Das gilt nur für Gewerbetreibende untereinander, bei Endkunden muss man natürlich anders formulieren.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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