Schadensersatzforderung bei Rücktritt vom Vertrag

16. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
steveac77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatzforderung bei Rücktritt vom Vertrag

Hallo zusammen!

Ich bin unter anderem als DJ tätig und habe Jahr 2020 einen Vertrag mit einem Brautpaar über einen Auftritt auf ihrer Hochzeit (Mai 2021) geschlossen. Da zu dieser Zeit schon Corona vorherrschte, versicherte ich den beiden, dass ich - sollte die Hochzeit aus Gründen von Covid-19 nicht stattfinden können (Veranstaltungsverbot etc.) - keine Stornierungskosten erheben werde.

Etwa einen Monat vor dem geplanten Termin teilte mir das Brautpaar mit, dass sie auf Grund der damals vorherrschenden Situation keine Feier durchführen können / wollen und nur im kleinen Kreis ohne DJ feiern möchten. Da zu dieser Zeit Veranstaltungen kaum planbar waren, konnte ich das Brautpaar auch verstehen. Da Sie die Feier ein Jahr später (Mai 2022) nachholen wollten, habe ich den Termin einfach auf das neue Datum verschoben und kurz per E-Mail bestätigt. Es wurde kein neuer Vertrag aufgesetzt.

Nun habe ich etwa drei Wochen vor dem neuen Termin das Brautpaar angeschrieben, ob es bei der geplanten Location bleibt, ob es Änderungen an den bisher geplanten Uhrzeiten gibt, ob wir uns nochmal zusammensetzen sollten, um alles für die Veranstaltung zu besprechen etc. Daraufhin kam nach ein paar Tagen die Antwort, dass die geplante Location bei der Flut 2021 zerstört wurde und erst wieder aufgebaut werden muss. Das Brautpaar hätte sich aber auch erst jetzt bei mir gemeldet, da es nach Alternativen gesucht hätte. Eventuell würden sie kurzfristig eine Party veranstalten, das sei aber nicht sicher.

Daraufhin antwortete ich, dass ich bereits mehrere Anfragen für den geplanten Termin absagen musste, da ich ja für die Feier des Brautpaares gebucht war. Insofern würde ich eine Schadenersatzforderung stellen. Die Höhe ist in meinen AGB festgelegt; ich würde aber aus Kulanz nur etwa 50% der vereinbarten Gage in Rechnung stellen. Sollten sie die Feier aber nachholen (also nochmals verschieben), so würde ich natürlich auch beim neuen Termin für sie tätig sein und von der Schadensersatzforderung absehen.

Nun teilte mir das Brautpaar mit, dass es sich bei den beiden Ereignissen (Covid-19 und die Flut) um höhere Gewalt handelte und sie deshalb die Forderung auf keinen Fall zahlen würden. Zusätzlich hielten sie nochmal schriftlich fest, dass sie vom geschlossenen Vertrag zurücktreten.

Wie sieht denn nun die Sachlage aus? Steht mir ein Schadenersatz zu?

Natürlich verstehe ich, dass sie ohne Location nicht feiern können. Aber dann hätten die beiden sich auch nach der Flut direkt melden können, dann hätte ich andere Aufträge annehmen können. Ich habe ja erst nach expliziten Nachfragen von der Situation erfahren.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Da wäre relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen findet.

Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7124 Beiträge, 1491x hilfreich)

Zitat (von steveac77):
Nun teilte mir das Brautpaar mit, dass es sich bei den beiden Ereignissen (Covid-19 und die Flut) um höhere Gewalt handelte und sie deshalb die Forderung auf keinen Fall zahlen würden. Zusätzlich hielten sie nochmal schriftlich fest, dass sie vom geschlossenen Vertrag zurücktreten.


Nunja...Corona ist nun keine höhere Gewalt in dem Sinne mehr, dass Feiern untersagt sind oder es bei einer Hochzeit gravierende Einschränkungen gibt.

Ich würde mich hier mal einlesen, da gibt es auch zum jüngsten BGH Urteil Aussagen zu:

https://eventfaq.de/coronavirus/#1584181154018-a8741db5-9296

Die Flutgeschichte macht Deinen Fall nicht leichter. Das Brautpaar zickt ja jetzt schon rum und es sieht nur nach Ärger aus. Sich jetzt auf höhere Gewalt zu berufen bei einem Ereignis was vor fast einem Jahr passiert ist, halte ich für Blödsinn. Aber wenn die nicht zahlen, hast du noch mehr Ärger und schreibst Mahnungen oder gehst letztendlich vor Gericht.

Ich bin seit mehr als 25 Jahren in der Veranstaltungsbranche und habe auch einige Fälle von Corona Absagen gehabt oder bei Kollegen sogar Rechtsstreitigkeiten deswegen verfolgt. Ich würde mich mit solchen Leuten nicht weiter abgeben. Selbst wenn die Feiern, werden die an dem Abend jedes Wort und jede Bewegung nutzen wollen um nachher den Preis zu drücken..... Hätte ich keinen Bock drauf.


-- Editiert von cirius32832 am 16.05.2022 23:41

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Wie sieht denn nun die Sachlage aus? Steht mir ein Schadenersatz zu?

Im Prinzip Ja - man müsste aber die AGB kennen.
Es wäre nicht das erste Mal, dass sich jemand durch ungeschickte Formulierung in den eigenen AGB selbst ins Knie geschossen hat.

Praktisch besteht ein anderes Problem:
Welche Bemühungen haben Sie denn unternommen, ein anderes Engagement für den fraglichen Tag zu bekommen?
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, ist der Standard-Einwand der, dass Sie ja ab dem Moment, an dem Sie von der Absage erfahren haben, einen anderen Auftrag hätten annehmen können. Nachfrage ist ja offenbar da, wenn Sie selbst schon anderen Interessenten absagen mussten.
Wenn Sie da nicht gut aufgestellt sind und die Bemühungen um ein Ersatz-Engagement für den Tag nicht beweisbar sind, würde ich es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von steveac77):
Da zu dieser Zeit schon Corona vorherrschte, versicherte ich den beiden, dass ich - sollte die Hochzeit aus Gründen von Covid-19 nicht stattfinden können (Veranstaltungsverbot etc.) - keine Stornierungskosten erheben werde.
Zitat (von steveac77):
Etwa einen Monat vor dem geplanten Termin teilte mir das Brautpaar mit, dass sie auf Grund der damals vorherrschenden Situation keine Feier durchführen können / wollen und nur im kleinen Kreis ohne DJ feiern möchten.
Damit war das kostenlose Stornieren m.E. doch schon erfolgt.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Bei nochmaligem Durchlesen des Sachverhalts ist mir noch ein zweiter Aspekt aufgefallen:

Zitat:
Da zu dieser Zeit Veranstaltungen kaum planbar waren, konnte ich das Brautpaar auch verstehen. Da Sie die Feier ein Jahr später (Mai 2022) nachholen wollten, habe ich den Termin einfach auf das neue Datum verschoben und kurz per E-Mail bestätigt. Es wurde kein neuer Vertrag aufgesetzt.

Es erscheint fraglich, ob überhaupt ein verbindlicher Vertrag bezüglich des neuen Termins zustande gekommen ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
man müsste aber die AGB kennen.

Und den ganzen Rest ...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
steveac77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Nunja...Corona ist nun keine höhere Gewalt in dem Sinne mehr, dass Feiern untersagt sind oder es bei einer Hochzeit gravierende Einschränkungen gibt.


Genau! Im Jahr 2021, also in dem Jahr, in dem eigentlich gefeiert werden sollte, hätte ich das noch gelten lassen, aber dieses Jahr nicht mehr.

Zitat (von cirius32832):
Die Flutgeschichte macht Deinen Fall nicht leichter. Das Brautpaar zickt ja jetzt schon rum und es sieht nur nach Ärger aus. Sich jetzt auf höhere Gewalt zu berufen bei einem Ereignis was vor fast einem Jahr passiert ist, halte ich für Blödsinn. Aber wenn die nicht zahlen, hast du noch mehr Ärger und schreibst Mahnungen oder gehst letztendlich vor Gericht.


Ich habe nachgesehen und die Location ist wirklich von der Flut betroffen. Allerdings hätte man mir dann auch unmittelbar nach dem Ereignis mitteilen können, dass die Location nicht zur Verfügung steht und man sich anderweitig umsieht. Stattdessen teilt man mir erst auch Nachfrage meinerseits (ca. drei Wochen vor der geplanten Veranstaltung) mit, dass man dort nicht feiern kann und sich nach Alternativen umgesehen hätte.

Zitat (von cirius32832):
Hätte ich keinen Bock drauf.


Habe ich auch nicht. :-) Ich werde das auch nicht große weiter verfolgen. Ich schreibe denen noch eine Mail und belasse es dabei. Kommt nix bei rum.

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#8
 Von 
steveac77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Welche Bemühungen haben Sie denn unternommen, ein anderes Engagement für den fraglichen Tag zu bekommen?


Die Absage des Brautpaars kam (auf meine Nachfrage erst hin) etwa drei Wochen vor der geplanten Feier. Alle anderen Anfragen für diesen Tag (die ich dann ablehnen musste) kamen in den Wochen und Monaten vorher rein. Nur selten fragen Kunden kurzfristiger an. Wenn natürlich noch ein Booking für den Tag reinkommen sollte, so werde ich dies auch annehmen.

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#9
 Von 
steveac77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Damit war das kostenlose Stornieren m.E. doch schon erfolgt.


Da es kein Verbot von Veranstaltungen zu dem Zeitpunkt gab, konnte das Brautpaar auch nicht kostenlos stornieren. Ich habe den Termin dann aus Kulanz um ein Jahr verschoben.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
steveac77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Es erscheint fraglich, ob überhaupt ein verbindlicher Vertrag bezüglich des neuen Termins zustande gekommen ist.


Ja, das könnte man dann so oder so auslegen, da wir keinen neuen Vertrag aufgesetzt haben, sondern nur den Termin verschoben haben.

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