Schenkung Haus und Grundstück

9. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Viddek
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)
Schenkung Haus und Grundstück

Hallo zusammen,

angenommen Eltern E wollen ihrem Kind K ein Grundstück samt Haus schenken.

Das Grundstück hat einen Wert von unter 400.000,- EUR! Die Eltern E wollen auf ein Wohnrecht hier verzichten und auch kein Nutznießerrecht sich einräumen lassen. Sie wollen all ihre Rechte am Eigentum an das Kind K abtreten.

Wie ist die Sachlage?

1. Falls die Eltern ein Pflegefall werden: 10 Jahre müssen bis dahin vergehen, ansonsten wird vom Sozialamt die Schenkung angefochten - richtig?

2. Ergänzend zu Punkt 1: Was ist, wenn bis zum Zeitpunkt dessen das Grundstück erweitert wurde - durch bspw. ein weiteres Einfamilienhaus - wie wird das dann erfolgen?

3. Im Falle der Arbeitslosigkeit der Eltern - haben diese einen Anspruch auf ALG I und ALG II, wenn sie zuvor ihre Immobilie verschenkt haben?

4. Sollte man sich den Schenkungsvertrag zuvor von einem Anwalt aufsetzen lassen oder kann man damit direkt zum Notar? Wer legt den Grundstückswert fest?


Ich bitte um freundliche Ratschläge. Vielen Dank.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mifupa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir mit diesem Fall keiner weiterhelfen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Viddek):
1. Falls die Eltern ein Pflegefall werden: 10 Jahre müssen bis dahin vergehen, ansonsten wird vom Sozialamt die Schenkung angefochten - richtig?

Schenkungen können die Ämter bei Bedüftigkeit anrechnen
Genau wie die Ämter in bestimmten Fällen die Kinder zur Zhalung heranziehen können.



Zitat (von Viddek):
2. Ergänzend zu Punkt 1: Was ist, wenn bis zum Zeitpunkt dessen das Grundstück erweitert wurde - durch bspw. ein weiteres Einfamilienhaus - wie wird das dann erfolgen?

Hängt vom genauen Einzelfall ab.



Zitat (von Viddek):
3. Im Falle der Arbeitslosigkeit der Eltern - haben diese einen Anspruch auf ALG I und ALG II, wenn sie zuvor ihre Immobilie verschenkt haben?

Hängt vom genauen EInzelfall ab.



Zitat (von Viddek):
4. Sollte man sich den Schenkungsvertrag zuvor von einem Anwalt aufsetzen lassen oder kann man damit direkt zum Notar? Wer legt den Grundstückswert fest?

Ein Notar kann das eigentlich auch. Es gibt auch Notare die Anwälte sind, eventuell so einen auswählen.

Für den Wert der Immobilie gibt es entsprechende Schätzungen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

1. Das ist anzunehmen, dass die Schenkung wegen Verarmung angefochten werden muss.
2. Dann zahlt der Beschenkte eben die Schenkung bar zurück. Das ist dem Amt ziemlich egal, was ein Beschenkter mit dem Geschenk gemacht hat.
3. Anfechtung wegen Verarmung, wie unter 1.
4. Mir fällt kein Grund ein, erst einen Anwalt aufzusuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mifupa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Grund einen Anwalt aufzusuchen wäre jener, den Vertrag so zu gestalten, dass eine Rückschenkung - im beidseitigem Interesse - nicht rückgängig gemacht werden kann und dass auch eine rückgängige Schenkung nicht so einfach gestaltet werden kann bei Bedürfnissen.

Danke für eure Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mifupa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Worauf ich hinaus will: Kann man im Schenkungsvertrag als Hinweis anmerken, dass die Schenkung aufgrund vieler Eigenleistungen des Sohnes zum Erhalt des Grundstücks vollzogen wird? Bspw. durch in der Vergangenheit erfolgten Renovierungs- und Erweiterungsarbeiten wie Solarheizung installiert, Fassade gedämmt etc.? Macht es das Schwerer, die komplette Schenkung rückgängig zu machen? Wobei es dann im Grunde ja keine Schenkung mehr wäre...

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