Schriftliche Zusage zurücktreten

18. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
s.z.123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schriftliche Zusage zurücktreten

Hallo,
ich habe eine kleine Firma und habe einem Kunden schriftlich zugesagt, dass ich ihm an acht verschiedenen Tagen eine Dienstleistung zur Verfügung stelle. Jetzt benimmt der Kunde sich aber unmöglich, vergrault meine Angestellten, die ich eigens dafür eingestellt habe und möchte, dass ich das alles auffange.
Ich habe die schriftliche Zusage, nicht unterschrieben mit meiner Signatur und auch er hat es nicht unterschrieben.
Kann ich ihm die Dienstleistung einfach verweigern jetzt und mich quasi von der Zusage zurück ziehen? Oder könnte er mich dafür dann dran kriegen, weil ich es ihm ja schriftlich in einer Zusage versichert habe?

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Man hat also schon mit der Leistung begonnen und es gab zwar keine Unterschrift unter einem Vertrag.... aber dafür andere schriftliche / mündliche Vereinbarungen?

Dann liegt ein Vertrag vor

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von s.z.123):
Ich habe die schriftliche Zusage, nicht unterschrieben

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von s.z.123):
Kann ich ihm die Dienstleistung einfach verweigern jetzt und mich quasi von der Zusage zurück ziehen?

Kommt ganz darauf an, ob es schon einen rechtskräftigen Vertrag gibt.
Da müsste man dann mal als erstes prüfen, was da konkret zugesagt wurde.

Wenn es den rechtskräftigen Vertrag schon gibt, dann wäre bei so einem Verhalten durchaus eine (fristlose) Kündigung in Betracht zu ziehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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