Hallo,
ich habe eine kleine Firma und habe einem Kunden schriftlich zugesagt, dass ich ihm an acht verschiedenen Tagen eine Dienstleistung zur Verfügung stelle. Jetzt benimmt der Kunde sich aber unmöglich, vergrault meine Angestellten, die ich eigens dafür eingestellt habe und möchte, dass ich das alles auffange.
Ich habe die schriftliche Zusage, nicht unterschrieben mit meiner Signatur und auch er hat es nicht unterschrieben.
Kann ich ihm die Dienstleistung einfach verweigern jetzt und mich quasi von der Zusage zurück ziehen? Oder könnte er mich dafür dann dran kriegen, weil ich es ihm ja schriftlich in einer Zusage versichert habe?
Vielen Dank!
Schriftliche Zusage zurücktreten
18. Dezember 2021
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Frage vom 18. Dezember 2021 | 14:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schriftliche Zusage zurücktreten
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#1
Antwort vom 18. Dezember 2021 | 18:52
Von
Status: Schlichter (7208 Beiträge, 1514x hilfreich)
Man hat also schon mit der Leistung begonnen und es gab zwar keine Unterschrift unter einem Vertrag.... aber dafür andere schriftliche / mündliche Vereinbarungen?
Dann liegt ein Vertrag vor
#2
Antwort vom 18. Dezember 2021 | 19:38
Von
Status: Unbeschreiblich (120055 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatIch habe die schriftliche Zusage, nicht unterschrieben :
Finde den Widerspruch ...
ZitatKann ich ihm die Dienstleistung einfach verweigern jetzt und mich quasi von der Zusage zurück ziehen? :
Kommt ganz darauf an, ob es schon einen rechtskräftigen Vertrag gibt.
Da müsste man dann mal als erstes prüfen, was da konkret zugesagt wurde.
Wenn es den rechtskräftigen Vertrag schon gibt, dann wäre bei so einem Verhalten durchaus eine (fristlose) Kündigung in Betracht zu ziehen.
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