Guten Tag,
Ein 10-jähriges Kind geht nach der Schule in einen Schülerladen (ähnlich wie Hort), dessen Kosten die Eltern zahlen. Kurz vor dem Nach-Hause-gehen sagt ihm eine Betreuerin, daß es ab dem nächsten Tag nicht mehr kommen dürfe, da es gekündigt sei. Das Kind ist geschockt. Die Eltern erfahren ebenfalls nur zufällig von einer 2. Mahnung und der Kündigung, die nicht bei ihnen eingetroffen sind.
Der Hintergrund: Die Eltern erhielten vor ein paar Wochen eine 1. Mahnung wegen 2 ausstehender Monatsbeiträge (Aug. + Sept.) und sagten der Betreuerin, daß sie sich drum kümmern. Auf Nachfrage zeigte die Betreuerin die beiden Kopien der 2. Mahnung und der Kündigung.
Meine Frage: Ist die Kündigung rechtskräftig? Auch rückwirkend zum angegebenen Datum? Auch wenn die Eltern sie nicht erhalten haben?
Das Wichtigste: das Kind ist zu einer mehrtägigern Freizeit angemeldet und will mitfahren. Kann der Schülerladen die Mitnahme des Kindes ablehnen? Das Kind hätte nämlich wegen der Berufstätigkeit der Eltern ansonsten keine Unterbringung.
Sanne F.
Schülerladen-Kündigung rechtens?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Also haben die Eltern die Beiträge nicht bezahlt?
Die Beiträge von Aug und Sept. wurden nicht gezahlt, können aber jederzeit nachentrichtet werden. Die Kopien der 2. Mahnung nd der Kündigung wurden den Eltern erst am vergangen Freitag gezeigt. Die Eltern hatten den fehlenden Geldgetrag in der Hand und wollten bezahlen, was aber von den Betreuern abgelehnt wurde.
Auffällig war, daß 2 der 3 Betreuer das Kind gerne zur Freiozeit mitgenommen hätten, aber der 3. Betreuer das strickt ablehnte. Begründung: dem Kind ist gekündigt worden.
Was gilt nun?
Das Kündigungs-Datum der nicht eingetroffenen Kündigung (20.10.04) ? Auch wenn die Kündigung in Kopieform erst am 22.10. gezeigt wurde? Kann man einem Kind kündigen, wenn dadurch ein Härtefall geschaffen wird (Kind ist wg. Berufstätigkeit der Eltern jeden Tag alleine zuhause) ??
Die Eltern brauchen schnell eine Meinung, da das Kind am Montag zur Freizeit mitgegegebn werden soll. Können die Betreuer die Mitnahme ablehnen?
Gruß
Sanne F.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Gibt es einen Vertrag? Und wie sehen die entsprechenden Bedingungen bei Zahlungsverzug aus?
Jein.
Es liegt ein Vertrag als Kopie vor, Unterschrift nur von den Eltern. Die Linie für die Unterschrift des Vereins ist leer.
Inhalt u.a. : "Erfolgt die Beitragszahlung mehr als einen Monat nicht fristgerecht zum 5. eines Monats, berechtigt dies den Verein zur firdstlosen Kündigung."
Ist dieser Passus eigentlich rechtskräftig? Im Internet fand ich einige Verträge zu Kindergärten, in denen der Kindergartenplatz immer zum Monatsende(!!) gekündigt werden kann, aber nicht fristlos. Immerhin handelt es sich um eine pädagogische Einrichtung für Kinder, die man doch nicht einfach frustlos auf die Straße setzen kann. Mit einer Frist zum Monatsende wären die Eltern einverstanden, denn dann kann das Kind am morgigen Montag auf die Freizeit mitgenommen werden.
Gruß
Sanne F.
Die Frage ist nur, inwiefern diese Klausel vom Monatsende bindend ist.
Evtl. empfiehlt sich hier ein Gespräch mit den Betreuern und eine Nachzahlung des offenen Betrages.
Aber ich bin kein Anwalt. Die genaue Rechtslage wird ein Anwalt Dir sicher besser erläutern können.
Versuch es am besten erst mal mit dem Gespräch.
Hallo von Mahnman,
vielen Dank für deine Bemühungen. Das Gespräch war schon am Freitag Mittag. Von den 3 Betreuern sagten 2, daß sie das Kind auf die Freizeit mitnerhmen wollen. Der 3 Betreuer sagte nichts. Das Kind freute sich, daß es nun mitfahren kann.
Als die Mutter das Freizeitgeld übergeben will, sagte man ihr, daß die Entscheidung geändert wurde: Das Kind könne nun doch nicht mitfahren, denn eine der beiden Betreuer hatte ihre Meinung geändert. Auf die Nachfrage warum, erhielt die Mutter die Antwort, daß es gar keine Zustimmung gegeben habe. :-( Das Kind ist frustriert.
Aktueller Stand ist nun also eine persönliche Ablehnung, das Kind mitzunehmen. Da das Kidn aber nun für 5 Tage nicht betreut sein würde, ist diese Frage sehr wichtig: Ist die Kündigung rechtswirksam? Und zu welchem Datum?
Müssen die Betreuer das Kind mitnehmen?
Gruß
Sanne F.
Wenn der Vertrag so lautet und unterschrieben wurde, ist es meiner Meinung nach auch wirksam.
Aber wie gesagt, ich bin leider kein Anwalt. Daher sind die Auskünfte leider nur vermutung.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
15 Antworten