Mich interessiert, welche Vor- und Nachteile eine (notarielle?) Schuldanerkenntnis gegenueber einem Vollstreckungsbescheid hat und welches von beiden fuer einen Schuldner besser ist (im Zusammenhang mit Verjaehrung oder Privatinsolvenz).
Ausserdem: kann eine Bank einfach das Guthaben eines Kontos einbehalten, wenn der Kontoinhaber das Konto schliesst und noch eine Ratenverpflichtung gegenueber der Bank hat?
Hoffe auf schnelle Antwort, Caro
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"Man sagt, Geld macht nicht gluecklich. Ich habe festgestellt: kein Geld macht auch nicht gluecklich."
Schuldanerkenntnis oder Vollstreckungsbescheid?
17. September 2003
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Frage vom 17. September 2003 | 09:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldanerkenntnis oder Vollstreckungsbescheid?
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#1
Antwort vom 24. September 2003 | 16:14
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 10x hilfreich)
Notariell muss ein Schuldanerkenntnis nicht sein. Sowie der VOTI als auch das Schuldanerkenntnis entfalten eine 30 jährige Verjährung. Der Vorteil eines VOTI ist, dass man bei Zahlungsverzug gleich die Zwangsvollstreckung einleiten kann.
Im Insolvenzverfahren will der Verwalter meist die Unterlagen einsehen. Das heist VOTI wird oft in Kopie verlangt.
Die Bank beruft sich auf Ihre AGB´s. Hierin ist das Recht zu Aufrechnung genau geschildert. Man hat also schlechte Karten wenn die noch ne Forderung haben.
LG Chris
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