Schuldanerkenntnis wie formulieren

11. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Erdal Karaca
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Schuldanerkenntnis wie formulieren

Wenn von einem Inkassounternehmen/Rechtsanwaltsgesellschaft eine Forderung kommt, fuer die man keine Schuld traegt, der tatsaechlich Schuldige jedoch bereit ist, die Forderung zu uebernehmen:

Wie muss dies formuliert werden, und was muss dabei beachtet werden, damit die Erklaerung rechtswirksam wird?

Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Erdal Karaca
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Evtl. ist "Schuldanerkenntnis" hier der falsche Ausdruck.
Kann diese Erklaerung auch ohne einen Notar stattfinden, d.h. tatsaechlicher Schuldner unterschreibt?

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#2
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Das einfachste ist, derjenige überweist den strittigen Betrag und der 'Kas is gessen' wie man in Bayern so schön sagt.

Warum irgendwelche langen Schuldanerkenntnisse ?

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