Schuldschein nicht bezahlt

24. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.06.2022 20:30:27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldschein nicht bezahlt

Hallo zusammen,
ich habe mit meinem ehemaligen Mitbewohner einen Schuldschein aufgesetzt, welcher die Übernahme für diverse Sachen in der Wohnung beinhaltet.
Die Frist war zum 15.06 ausgelegt, jedoch habe ich bis heute noch kein Geld erhalten.
Wie ist das weitere vorgehen?
Soll ich es direkt an einen Anwalt weitergeben? Rechtsschutz ist vorhanden.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von mkz1):
Soll ich es direkt an einen Anwalt weitergeben? Rechtsschutz ist vorhanden.

Nun, dann würde ich erst mal die Versicherungsbedingungen durchlesen. In der Regel will die Versicherung erst mal gefragt werden. Und möglicherweise ist das gar nicht versichert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12326.06.2022 20:30:27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nun, dann würde ich erst mal die Versicherungsbedingungen durchlesen. In der Regel will die Versicherung erst mal gefragt werden. Und möglicherweise ist das gar nicht versichert.


Werde mich morgen mit meinem Vertreter in Verbindung setzen.

Wie wäre denn das weitere Vorhaben?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von mkz1):
Wie wäre denn das weitere Vorhaben?

Kommt darauf an.
In der Regel gibt es eine Deckungszusage, die Versicherung vermittelt einen Anwalt oder man darf / muss sich selber einen suchen.
Oder man muss den Fall erst mal durch die Erstberatung eines Vertragsanwaltes prüfen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12326.06.2022 20:30:27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich denn überhaupt eine Chance, irgendwas einfordern zu können?
Es geht wie gesagt um diverse Übernahmen, Internetrechnung und Ersatzkosten (Verlegte Netzwerkkabel, Couch, Defekte Küchengeräte (nur anteilig mit 50%))
Insgesamt beläuft sich der Schuldschein auf 380€.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von mkz1):
Habe ich denn überhaupt eine Chance, irgendwas einfordern zu können?

Das einfordern ist nicht das Problem, sondern das bekommen. Wenn das Gegenüber pleite ist, dann kann das schon mal länger dauern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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