Meine Mutter hat ihren exfreund 2003 1200€ und 1500€ geliehen er hat dafür einen handgeschriebenen Schuldschein unterschrieben das er das Geld monatlich zurückzahlt tut er aber bis jetzt nicht er ist zu dieser Zeit Hartz 4 Empfänger gewesen jetzt bekommt er eine kleine Rente und eine Grundsicherung vom Amt hat sie noch eine Chance das Geld zurück zu bekommen oder ist das jetzt schon verjährt
Schuldschein/ verjährt
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Kann man so pauschal nicht sagen:
- Steht im Schuldschein, wann die Rückzahlung stattfinden soll (Zahlungszeitpunkt der ersten Rate)?
- Oder ist gar nicht geregelt, wann genau die Rückzahlung erfolgen soll (sondern nur, die Tatsache, dass Raten gezahlt werden)?
- Wurde überhaupt jemals eine Rate gezahlt?
Leider steht da kein Datum drauf wann er es zurück zahlen soll nur wann er das Geld bekommen hat und bezahlt hat er nur ein paar hundert Euro und das vor Jahren er weigert sich zu bezahlen
-- Editiert von Bikki2.0 am 11.10.2018 13:02
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Zitat:Leider steht da kein Datum drauf wann er es zurück zahlen soll
Das ist eigentlich gut, denn so lange es kein Rückzahlungstermin gibt, fängt die Verjährungsfrist gar nicht an.
Zitat:und bezahlt hat er nur ein paar hundert Euro
Das ist dann wieder schlecht. Denn wenn mit der Rückzahlung angefangen wurde, wird die Verjährungsproblematik akut - auch wenn im Schuldschein nichts dazu steht.
Auch wenn es komisch klingt: Wenn noch gar nichts zurück gezahlt worden wäre, wäre es besser, denn dann wäre wahrscheinlich nichts verjährt. Jetzt haben Sie das Problem, dass ein kleiner Teil zurück gezahlt wurde und der Rest wahrscheinlich verjährt ist, da durch die Rückzahlung des kleinen Teils die Verjährungsuhr gestartet wurde. Wann war denn die letzte Teil-Rückzahlung? Wenn es vor dem 1.1.2015 war, dürfte der noch offene Rest verjährt sein.
Hab nochmal nachgefragt er hat noch gar nichts bezahlt war ein Missverständnis
-- Editiert von Bikki2.0 am 11.10.2018 15:37
Zitatjetzt bekommt er eine kleine Rente und eine Grundsicherung vom Amt hat sie noch eine Chance das Geld zurück zu bekommen :
Im untersten einstelligen Bereich ...
Selbst wenn die Forderung nicht verjährt ist, so wird man bei einem Empfänger von Grundsicherung nichts holen können, da er wahrscheinlich weder pfändbares Einkommen noch Vermögen hat.
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