Schuldschein/ verjährt

11. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bikki2.0
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldschein/ verjährt

Meine Mutter hat ihren exfreund 2003 1200€ und 1500€ geliehen er hat dafür einen handgeschriebenen Schuldschein unterschrieben das er das Geld monatlich zurückzahlt tut er aber bis jetzt nicht er ist zu dieser Zeit Hartz 4 Empfänger gewesen jetzt bekommt er eine kleine Rente und eine Grundsicherung vom Amt hat sie noch eine Chance das Geld zurück zu bekommen oder ist das jetzt schon verjährt

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Kann man so pauschal nicht sagen:
- Steht im Schuldschein, wann die Rückzahlung stattfinden soll (Zahlungszeitpunkt der ersten Rate)?
- Oder ist gar nicht geregelt, wann genau die Rückzahlung erfolgen soll (sondern nur, die Tatsache, dass Raten gezahlt werden)?
- Wurde überhaupt jemals eine Rate gezahlt?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Bikki2.0
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider steht da kein Datum drauf wann er es zurück zahlen soll nur wann er das Geld bekommen hat und bezahlt hat er nur ein paar hundert Euro und das vor Jahren er weigert sich zu bezahlen

-- Editiert von Bikki2.0 am 11.10.2018 13:02

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Leider steht da kein Datum drauf wann er es zurück zahlen soll

Das ist eigentlich gut, denn so lange es kein Rückzahlungstermin gibt, fängt die Verjährungsfrist gar nicht an.

Zitat:
und bezahlt hat er nur ein paar hundert Euro

Das ist dann wieder schlecht. Denn wenn mit der Rückzahlung angefangen wurde, wird die Verjährungsproblematik akut - auch wenn im Schuldschein nichts dazu steht.

Auch wenn es komisch klingt: Wenn noch gar nichts zurück gezahlt worden wäre, wäre es besser, denn dann wäre wahrscheinlich nichts verjährt. Jetzt haben Sie das Problem, dass ein kleiner Teil zurück gezahlt wurde und der Rest wahrscheinlich verjährt ist, da durch die Rückzahlung des kleinen Teils die Verjährungsuhr gestartet wurde. Wann war denn die letzte Teil-Rückzahlung? Wenn es vor dem 1.1.2015 war, dürfte der noch offene Rest verjährt sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Bikki2.0
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab nochmal nachgefragt er hat noch gar nichts bezahlt war ein Missverständnis

-- Editiert von Bikki2.0 am 11.10.2018 15:37

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120068 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von Bikki2.0):
jetzt bekommt er eine kleine Rente und eine Grundsicherung vom Amt hat sie noch eine Chance das Geld zurück zu bekommen

Im untersten einstelligen Bereich ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Selbst wenn die Forderung nicht verjährt ist, so wird man bei einem Empfänger von Grundsicherung nichts holen können, da er wahrscheinlich weder pfändbares Einkommen noch Vermögen hat.

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